Manche Themen werden derzeit vielfach ignoriert, obwohl unser tägliches Leben beherrschen: Dazu gehört neben dem Klimawandel auch alles, was sich um Daten dreht. Sie werden immer noch als etwas zu Abstraktes wahrgenommen, das uns im Alltag nicht greifbar berührt. Es gibt jedoch einen Grund, warum Daten auch als das "neue Gold" bezeichnet werden: Sobald sie entdeckt werden, gibt es einen Ansturm, sie zu sammeln und zu nutzen, für Marketing, Handel, nationale Sicherheit und Verteidigung, Überwachung und weitere vielfältige Gründe, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Die Prozesse der Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung sind zwar nützlich, stellen aber auch eine ernsthafte Bedrohung für die grundlegenden Menschenrechte und persönliche Freiheiten dar. Für die Betroffenen wächst das Risiko, dass ihre Daten missbraucht, Konten gehackt und persönliche Informationen ungewollt gegen sie selbst verwendet werden.
Wir alle sollten wissen, wie unsere persönlichen Daten verwendet werden (können)- und wie wir sie schützen können und sollten. Im juristischen Bereich heißt das natürlich: Wie sollten unsere Gesetze und Vorschriften aussehen?
Als Rechtsstaatsprogramm Naher Osten & Nordafrika der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) haben wir die von Prof. Moritz Hennemann und Dr. Patricia Boshe verfasste Studie vorgestellt, die die Datenschutzgesetze in Nordafrika vergleicht. In Zusammenarbeit mit Prof. Hajer Gueldich und ihrem Team vom Laboratory of Research on International Law an der Universität von Karthago organisierten wir eine Präsentation und Podiumsdiskussion mit Rechtswissenschaftlern und Studierende in Tunis.
Vier Experten stellten ihre Erkenntnisse und Beiträge zur Verfügung. Es war uns eine besondere Ehre, Axel Voss, MdEP und Schattenberichterstatter für die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die EVP, sowie Chawki Gaddes, Professor und Präsident der tunesischen Datenschutzbehörde INPDP, und Richterin Lamia Zargouni vom tunesischen Kassationsgerichtshof bei uns zu haben.
Die drei wichtigsten Erkenntnisse der Veranstaltung sind die folgenden:
- Alle fünf umfassenden nordafrikanischen Verordnungen weisen große Ähnlichkeiten auf, auch mit der DSGVO, obwohl noch keine Angemessenheitsbeschlüsse der EU ergangen sind; dennoch gibt es auch Unterschiede, z.B. in der Frage der Vererbbarkeit von "Datenschutzrechten",
- Während es für andere Länder von Vorteil sein kann, die DSGVO als Ausgangspunkt oder Inspiration zu nehmen, ist es wichtig, immer die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen und zu bewerten, wie gut Europa mit der DSGVO abgeschnitten hat, insbesondere im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb,
- Da die Zahl der Datenschutzregelungen weltweit weiter zunimmt, werden die nächsten Jahre zeigen, welcher Ansatz als am effektivsten angesehen wird: eine Einheitsgröße für alle, individuelle nationale Regelungen, regionale oder internationale Rahmenwerke, bestimmte gemeinsame Leitprinzipien plus nationale vorläufige Ausnahmen?