Im Laufe von zwei Tagen umfasste das Symposium eine Reihe von thematischen Podiumsdiskussionen und Diskussionen, die sich mit Schlüsselaspekten der institutionellen und funktionalen Rahmenbedingungen von Verfassungsgerichten und -räten befassten. Die Teilnehmenden befassten sich mit Fragen der Verfassungsauslegung, der Entscheidung von Wahlstreitigkeiten, der Ernennung und Immunität von Richtern sowie dem breiteren Zuständigkeitsbereich der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Region.
Eröffnungssitzung
Die Veranstaltung wurde mit einer Begrüßungsrede des Präsidenten des jordanischen Verfassungsgerichts, Mohammad Al-Ghazou, eröffnet, der die Bedeutung der Förderung des Dialogs zwischen den Verfassungsgerichtsbarkeiten in der arabischen Welt betonte, um die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der Verfassungskontrollmechanismen zu verbessern. Er hob das Engagement Jordaniens für die Konsolidierung der Verfassungsprinzipien und die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz als Eckpfeiler demokratischer Regierungsführung hervor.
Edmund Ratka, Leiter des Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Jordanien, bekräftigte in seiner Ansprache das Engagement der Stiftung für die Unterstützung rechtsstaatlicher Institutionen und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Nahen Osten und Nordafrika. Er lobte die Zusammenarbeit mit dem jordanischen Verfassungsgericht und wies darauf hin, dass ein solcher Austausch zur Stärkung der Rechtskultur, des gegenseitigen Verständnisses und der institutionellen Zusammenarbeit in der gesamten Region beitrage.
Panel 1: Autorität und Grenzen der Verfassungsauslegung
Die erste Podiumsdiskussion befasste sich mit der Autorität und den Grenzen der Verfassungsauslegung, die von Verfassungsräten und Gerichten in der MENA-Region ausgeübt wird. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die Auslegungsbefugnisse dieser Organe, die in der Verfassungsrechtsprechung verwendeten Quellen und Referenztexte sowie die Methoden, mit denen widerstreitende Verfassungsgrundsätze miteinander in Einklang gebracht werden.
An der Podiumsdiskussion nahmen Richter Boulos Fahmy Eskandar, Präsident des Obersten Verfassungsgerichts Ägyptens; Richter Ali Jamil Mhanna, Präsident des Verfassungsgerichts von Palästina; und Richter Haidar Ali Nouri, Mitglied des Obersten Bundesgerichts des Irak. Die Sitzung wurde von Richter Mohammed Homsi, Mitglied des jordanischen Verfassungsgerichts, moderiert.
Die Redner betonten, dass die Auslegung der Verfassung den Kern der richterlichen Unabhängigkeit bildet und als wichtiger Mechanismus dient, um die Vorherrschaft der Verfassung zu bewahren und ihre Prinzipien gleichzeitig an die sich wandelnden politischen und sozialen Realitäten anzupassen.
Panel 2: Zuständigkeit der Verfassungsräte und Gerichte bei wahlrechtlichen Streitigkeiten unter der Gewaltenteilung
Das zweite Panel befasste sich mit der Zuständigkeit der Verfassungsgerichte für Wahlstreitigkeiten und untersuchte, wie diese Institutionen im Rahmen der Gewaltenteilung arbeiten, um die Fairness und Transparenz von Wahlprozessen zu gewährleisten. Die Podiumsteilnehmer erörterten das empfindliche Gleichgewicht zwischen der Wahrung der Integrität der Wahlen und der Achtung des Willens der Wählerschaft sowie die Verfahrensgarantien, die erforderlich sind, um die Neutralität der Justiz bei der Wahlentscheidung zu wahren.
Das Gremium bestand aus Richter Tannous Mechleb, Präsident des libanesischen Verfassungsrates; Richterin Latifa Khal, Mitglied des marokkanischen Verfassungsgerichts; und Richter Dr. Tarek Chebel, Vizepräsident des Obersten Verfassungsgerichts Ägyptens. Die Sitzung wurde von Richter Hani Qaqish, Mitglied des jordanischen Verfassungsgerichts, moderiert.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass die verfassungsmäßige Aufsicht über Wahlstreitigkeiten ein Schlüsselelement für die Konsolidierung der demokratischen Legitimität und des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Rechtsstaatlichkeit darstellt. Sie betonten, dass die Gerichte zwar davon absehen dürfen, sich in die politische Entscheidungsfindung einzumischen, aber die Verantwortung dafür tragen, dass die Wahlen im Einklang mit den Verfassungsgrundsätzen und der Verfahrensgerechtigkeit durchgeführt werden.
Panel 3: Ernennungsmechanismen und Immunitäten von Mitgliedern von Verfassungsgerichten und -räten
Die dritte Podiumsdiskussion befasste sich mit den Mechanismen für die Ernennung von Mitgliedern von Verfassungsgerichten und -räten, den Standards und Verfahren für ihre Auswahl sowie den Immunitäten und Garantien, die ihnen zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit gewährt werden. Die Podiumsteilnehmer verglichen nationale Erfahrungen und diskutierten mögliche Reformen, die darauf abzielen, die Transparenz und Integrität von Ernennungsverfahren zu verbessern.
An der Diskussion nahmen Richter Mohammad Al-Ghazou, Präsident des jordanischen Verfassungsgerichts; Richterin Amina El Massoudi, Mitglied des marokkanischen Verfassungsgerichts; und Richterin Mireille Najem Chekrallah, Mitglied des Verfassungsrates des Libanon, und wurde von Richterin Maysaa Baydoun, Mitglied des jordanischen Verfassungsgerichts, moderiert.
Die Redner betonten, dass die Unabhängigkeit der Justiz untrennbar mit der Glaubwürdigkeit der Ernennungssysteme verbunden ist. Sie stellten fest, dass objektive Kriterien, klare Verfahren und ein angemessener Rechtsschutz für Richter unerlässlich sind, um sowohl die interne Integrität als auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die verfassungsmäßigen Institutionen zu wahren.
Abschlusssitzung und Auswertung
Der zweite Tag des Symposiums, der am 16. Oktober 2025 stattfand, begann mit einer Eröffnungsrede von Richter Mohammad Al-Ghazou, der die Tiefe und den Inhalt der Diskussionen lobte und betonte, wie wichtig es sei, die Ergebnisse des Symposiums in umsetzbare Empfehlungen umzusetzen.
Die abschließende Sitzung, die von Richter Al-Ghazou moderiert und von Richter Hussein Kaissy, Mitglied des jordanischen Verfassungsgerichts, moderiert wurde, konzentrierte sich auf die Bewertung der Zuständigkeiten der Verfassungsgerichte und -räte in der Region und stellte sowohl Konvergenzen als auch Unterschiede in ihren Mandaten und Befugnissen fest. Die Teilnehmer berücksichtigten auch vergleichende Erkenntnisse aus internationalen Erfahrungen, um Lehren für die arabischen Verfassungssysteme zu ziehen.
Die Beratungen mündeten in eine Reihe von abschließenden Empfehlungen, die die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Dialogs zwischen den regionalen Verfassungsgerichten, des Austauschs von richterlichen Erfahrungen und Initiativen zum Aufbau von Kapazitäten sowie der Stärkung des institutionellen Rahmens zur Wahrung der Unabhängigkeit und Transparenz der Justiz unterstrichen.
Kultureller Besuch
Nach Abschluss der formellen Sitzungen begaben sich die Teilnehmer auf einen kulturellen Besuch in der antiken Stadt Jerash, einer der berühmtesten archäologischen Stätten Jordaniens. Der Besuch, gefolgt von einem traditionellen jordanischen Mittagessen in einem lokalen Restaurant, bot einen informellen Rahmen für weiteres Networking und kulturellen Austausch, der den Geist der Zusammenarbeit widerspiegelte, der das Symposium kennzeichnete.
Schlussfolgerung
Das Symposium "Institutional Frameworks for the Work of Constitutional Courts and Councils" war ein wichtiger Schritt, um den regionalen Dialog zwischen den arabischen Verfassungsgerichtsbarkeiten voranzubringen. Er bekräftigte das gemeinsame Engagement der beteiligten Gerichte und der Konrad-Adenauer-Stiftung für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Konsolidierung der Unabhängigkeit der Justiz und die Förderung der verfassungsmäßigen Regierungsführung im Nahen Osten und in Nordafrika.