Richterin Nada Dakroub, Präsidentin des Judicial Studies Institute, und Philipp Bremer, Direktor des Rechtsstaatsprogramms der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) Naher Osten und Nordafrika, eröffneten den Workshop, indem sie die Bedeutung ihrer Zusammenarbeit und Fortsetzung des Workshops im zweiten Jahr betonten. Im Zentrum steht unverändert der Ausbau des rechtlichen Wissens der angehenden Richterinnen und Richter zu wichtigen und aktuellen Fragestellungen.
Der Generaldirektor des Justizministeriums, Richter Mohammad El Masri, richtete im Namen des Justizministers, Richter Henry Khoury, die abschließenden Worte an die Teilnehmer/innen und betonte, wie wichtig es für das Justizsystem und das Land sei, unter diesen schwierigen Umständen durchzuhalten.
Auf die Eröffnungsrede folgte eine einleitende Diskussionsrunde mit Richter Souheil Abboud, Präsident des Obersten Justizrates, und den angehenden Richter und Richterinnen.
Die zweitägige Schulung verlief wie folgt:
Richterin Hala Naja leitete die erste Fortbildungseinheit, mit dem Fokus auf dem Thema häusliche Gewalt und den Schutz von Jugendlichen in einstweiligen Verfahren. Dabei wurde ebenfalls auf die Bedeutung der Eilgerichtsbarkeit beim Schutz der allgemeinen Freiheits- und Grundrechte sowie die Zuständigkeit der Richter/innen in beschleunigten Verfahren bezüglich des Schutzes von Familien gemäß Gesetz Nr. 293/2014 über häusliche Gewalt (geändert durch Gesetz Nr. 204/2021) und für den Schutz der Familie im Rahmen der allgemeinen richterlichen Zuständigkeit eingegangen.
Richterin Fatima Maged leitete die zweite Fortbildungseinheit des ersten Tages, in der sie die Definition des Begriffs "Jugendlicher" und die allgemeinen Grundsätze erörterte, die befolgt werden müssen, um dem Jugendlichen den größtmöglichen Schutz von internationalen Übereinkommen und des Gesetzes Nr. 422/2002 zu gewähren, sowie um jugendliche Straftäter/innen und gefährdete Jugendliche zu schützen.
Am zweiten Tag fanden ebenfalls zwei Einheiten statt. Die erste Einheit, die von Richter Youssef El Hakim geleitet wurde, befasste sich mit dem Mechanismus zur Bestimmung des Wechselkurses des libanesischen Pfunds unter außergewöhnlichen Umständen - Probleme und Lösungen von libanesischen und ausländischen Gerichten; vorläufige Pfändung (Art. 866 Zivilprozessordnung) und Zwangsvollstreckung.
Die zweite Sitzung wurde von Richter Elias Richa geleitet, der das Thema aus der Sicht der Exekutive erörterte und dabei auf die Problematik der Kontowährung und der Abrechnungswährung sowie auf den Wechselkurs einging, der von der Praxis und der Rechtsprechung angewandt werden sollte.
Zum Ende der Schulung erhielten sowohl die fachkundigen also auch die angehenden Richterinnen und Richter ein Zertifikat des Rechtsstaatsprogramms Naher Osten und Nordafrika der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) sowie des Judicial Studies Institute des Justizministeriums Libanons.