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Veranstaltungsberichte

Qualitätsmanagement in den Gerichten und Modelle justizieller Governance

von Paul Saadeh

Gemeinsam mit den UAEU organisierte die KAS einen Online-Workshop zum Thema: Qualitätsmanagement der Gerichte und Modelle justizieller Governance

Am Dienstag, 26. April 2022, veranstaltete das Rechtsstaatsprogramm Naher Osten und Nordafrika der Konad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Kooperation mit dem United Arab Emirates University College of Law (UAEU) einen Online-Workshop, in dessen Kontext ein Vortrag zur Förderung und Stärkung des Konzepts der „Judicial Governance“ unter Jurastudierenden in den VAE gehalten wurde.

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Um 13:30 Uhr (UAE-Zeit) wurde der Online-Workshop mit einer kurzen Begrüßungsrede des Dekans der juristischen Fakultät Prof. Mohammed Al Qasimi, vertreten durch Prof. Abderrahim El Maslouhi von den UAEU, eröffnet, in der er die Bedeutung deutscher Justiz und Rechtsprechung thematisierte. Vor diesem Hintergrund betonte er die Rolle eines solchen Online-Workshops bei der Förderung von Wissen und dem Austausch von Schlüsselkompetenzen.

Daran schloss sich die Eröffnungsrede des Leiters des Rechtsstaatsprogramms Nahost und Nordafrika der Konrad-Adenauer-Stiftung, Herr Philipp Bremer an. Er stellte den Anwesenden zunächst die Konrad-Adenauer-Stiftung und ihr Programm im Libanon und der MENA Region vor. Er drückte seine Dankbarkeit und Freude darüber aus, dass VRiLG Marc Spitzkatz aus Deutschland seine Erfahrungen teilen würde. Bremer betont die „großartige Gelegenheit, [die der Workshop bietet] sich zu vernetzen und voneinander zu lernen; wie sind deutsche Gerichte organisiert, was sind die besten Methoden und wie wurden diese entwickelt."

Anschließend ergriff VRiLG Marc Spitzkatz das Wort. Sein Vortrag gliederte sich in drei Hauptteile:

1)- Im Zusammenhang mit allgemeinen Fakten über das deutsche Justizsystem wurden die wichtigsten historischen Einrichtungen und das historische Erbe erwähnt, die die deutsche Justizstruktur ausmachen. Gleichzeitig wird erklärt, wie die Gewaltenteilung funktioniert.

2)- Die deutsche Gerichtsstruktur gliedert sich in ordentliche Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und mehrere Fachgerichte (Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte etc.). Betont wurde die Unterscheidung zwischen Bundesgerichtshof, Verfassungsgerichtshof und Landesgerichten.

3)- Neben der Erörterung der Wahl von Ausschüssen, der Rolle der Kammern und der möglichen Disziplinarmaßnahmen, spricht Spitzkatz über die Arbeit deutscher Richter/innen, wie diese ernannt werden, deren Ausbildung, Unabhängigkeit, Befugnisse und Entlassung.

Dieser Workshop endete mit einer Fragerunde und einer lebhaften Diskussion.

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Paul Saadeh

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