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Simbabwe: Die MDC zieht die Anfechtungsklage gegen Präsident Robert Mugabes Sieg zurück; Kenia: Update der IStGH Fälle

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Simbabwe: Die MDC zieht die Anfechtungsklage gegen Präsident Robert Mugabes Sieg zurück

Am Freitag, den 16. August 2013 zieht die MDC einen Tag vor der Anhörung des Falles beim Verfassungsgericht ihren Klagantrag gegen die Wahl von Robert Mugabe zurück. Dies ebnet den Weg für die Einführung Mugabes in eine weitere fünfjährige Amtszeit.

Als Hauptgrund für die Rücknahme der Klage führte Morgan Tsvangirai das Fehlen einer fairen Verhandlungsmöglichkeit aufgrund der Verhinderung des Zugangs zu vollständigen Informationen über die Ergebnisse durch die simbabwische Wahlkommission an. Die MDC hatte eine separate Klage an das Wahlgericht eingereicht. Diese Klage hatte zum Ziel, die Wahlkommission und die Registerbehörde zu zwingen, bestimmte Daten, die für die Verhandlung am Samstag relevant waren, zu veröffentlichen.

Tsvangirai bedauerte die Aktion und versprach, auch weiterhin mit demokratischen Mitteln zu kämpfen. Jedoch widersetzte sich Mugabes Rechtsanwalt Fred Gijma vehement gegen die Rücknahme der Klage. Er erklärte, dass die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten schwerwiegend waren und über diese daher in einem Gerichtsverfahren entschieden werden müsse.

Kenia: Update der IStGH Fälle

Kenia unternahm einen erneuten Versuch, die Anklage gegen Präsident Uhuru Kenyatta und Vizepräsident William Ruto zu stoppen.

Letzte Woche traf eine AU Delegation angeführt von dem Äthiopischen Außenminister Tedros Adhanom und bestehend aus Botschaftern aus Benin, Tschad, Mauretanien, Mosambik und dem Direktor des AU Rechtbüros den IStGH Präsidenten Sang Hyun Song. Die Delegation händigte Song einen Brief aus, der das Gericht ersuchte die Fälle an die nationalen Gerichte zu übergeben.

IStGH Präsident Song erklärte, dass die AU Delegation die Kenianer darüber informieren solle, einen zulässigen Antrag erneut vorzulegen, wenn sie die Fälle zurück in ihre Heimat überführt haben wollen.

Unterdessen widersetzte sich die Chefanklägerin Fatou Bensouda gegen die Forderung, den Prozess von Kenyatta in Kenia abzuhalten, da dies Proteste von seinen Unterstützern provozieren würde. Ferner wollte Bensouda die Anklage gegen Ruto auf verübte Verbrechen in Eldoret beginnend am 30. Dezember 2007 ausdehnen. Die IStGH Richterin Ekaterina Trendafilowa lehnte diese Forderung mit der Begründung ab, der verspätete Antrag sei eine unfaire Belastung für die Verteidigung.

Indes wollen Vizepräsident William Ruto und Radiojournalist Joshua Sang zur Vermeidung eines Vakuums in der Landesführung, dass ihre Verhandlungen beim IStGH zu einem anderen Zeitpunkt als die von Präsident Uhuru Kenyatta abgehalten werden.

Das Verteidigungsteam von Ruto und Sang hat vorgeschlagen, dass der Fall ihrer Mandanten und der Fall Kenyattas in einem abwechselnden dreiwöchigen Zeitraum abgehalten wird. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte gegen diesen Antrag keine Einwände.

Jedoch erklärte Richter Eboe-Osuji, dass die Kammer darüber kein unverzügliches Urteil ohne Rücksprache mit den Richtern des Kenyattas Prozesses fällen kann. Er gab an, dass „dies eine Angelegenheit ist, die die Kammer nicht selbst entscheiden kann. Wir müssen die Richter des zweiten Falls hinzuziehen und einen Beschluss fassen, der zu gegebener Zeit bekanntgemacht wird“.

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