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Tschads früherer Präsident Hissene Habre verurteilt

Das Verfahren gegen den früheren Herrscher und Militärführer Hissene Habre begann am 20 Juli 2015 vor einem außerordentlichen senegalesischen Gerichtshof („Extraordinary African Chambers in Senegal“). Am 30. Mai 2016 verurteilte der Gerichtshof Habre wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, und Anwendung von Folter zu einer lebenslänglichen Haftstrafe.

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Das Urteil stellt einen Meilenstein im Internationalen Strafrecht dar. Es ist das erste Mal, dass ein früherer Präsident von einem Gericht verurteilt wurde, dass die Rückendeckung der Afrikanischen Union (AU) genießt. Es ist ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und gegen die immer wieder ins Spiel gebrachte Immunität von Präsidenten. Das Ergebnis des Verfahrens ist auch deshalb einzigartig, weil noch nie zuvor ein Staatsoberhaupt eines Landes durch ein anderes Land verfolgt und wegen Menschenrechtsverbrechen angeklagt worden war.

Die Entscheidung ist auch ein Sieg des Kampfes für die Gerechtigkeit durch frühere Opfer und Menschenrechtsorganisationen. Sie machen Habre für den Tod von ca. 40.000 Menschen in der Zeit seiner Herrschaft von 1982 – 1990 verantwortlich.

Reed Brody, Anwalt von „Human Rights Watch“, arbeitete zusammen mit den Opfern 15 Jahre daran, den früheren Herrscher des Tschad vor Gericht zu bringen. In einer Stellungnahme sagt er zu Recht:

„Habre´s Verurteilung nach 25 Jahren für die schrecklichen Verbrechen, die er begangen hat, ist ein Sieg der Opfer im Tschad, ohne deren Beharrlichkeit das Verfahren nie zustande gekommen wäre. Die Verurteilung sendet ein kräftiges Signal in die Richtung, dass die Tage, wo Tyrannen gewaltsam gegen die eigene Bevölkerung vorgehen, deren Eigentum plündern und dann nach ihrer Flucht ein luxuriöses Leben im Ausland pflegen können, gezählt sind. Der heutige Tag wird in die Geschichte eingehen als der Tag wo es gelungen ist, dass unnachgiebige Überlebende ihrem Diktator Gerechtigkeit widerfahren lassen konnten.“

Habre wurde 15 Tage Zeit gegeben, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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