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Veranstaltungsbericht: Aktivismus gegen Korruption in Afrika

22. - 24. November 2016, Johannesburg - Südafrika

Als Fortsetzung der Konferenz „Korruption bekämpfen “ 2015, richtete sich die zusammen mit „IFAISA“, Institute for Accountability in South Africa, veranstaltete diesjährige Konferenz an interessierte Mitstreiter mit einem rechtlichen und politischen Hintergrund sowie an Aktivisten aus der Zivilgesellschaft und Vertreter der Medien. Wissenschaftler und Experten auf dem Gebiet präsentierten ihre Analysen bezüglich der Auswirkungen von Korruption auf den Staat und die Gesellschaft sowie ihre Vorschläge, wie Korruption in Afrika zu reduzieren sei.

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Die Konferenz wurde durch die Rede des pensionierten Richters des südafrikanischen Verfassungsgerichts, Johann Kriegler, eingeleitet, der die Symptome von Korruption und ihre Konsequenzen für eine Gesellschaft untersuchte. Das Bild, das der ehemalige Verfassungsrichter vom heutigen Südafrika malte, enthielt eher düstere Farben. Korruption sei wie ein Virus, der das sozial Böse verbreite; er sei allgegenwärtig und habe sich tief eingenistet. Das Krebsgeschwür Korruption breite sich nicht nur national, sondern regional, kontinental und international so weit aus, dass es zu einem universalen Problem in dieser Welt herangewachsen sei. Johann Kriegler führte aus, wie die Stabilität der Gesellschaft und des Staates durch Korruption enorm bedroht werde. Steuerbehörden, staatlich Dienstleistungen, Effizienz öffentlicher Aufgabenerfüllung sowie die Integrität der Gesellschaft und der soziale Zusammenhalt würden durch Korruption angegriffen. Soziale Probleme aber gingen nicht vorüber, indem man sie ignoriere und abwarte, stattdessen müssten ernsthafte Ermittlungen angestellt werden und die Strafverfolgungsbehörde unabhängig geführt werden. Der eigentliche Schlüssel im Befreiungskampf gegen die Korruption liege darin, dass alle Stellen ihre gesetzmäßigen Aufgaben einwandfrei erfüllten. Allerdings sei zu bedenken, dass auch die besten Verfassungen und Gesetze auf das Volk angewiesen seien, das gewillt sein müsse, diese zu bewahren. Insofern könne man bereits einen neuen Geist ausmachen, der einen lebhaften Diskurs über den allerorts verbreiteten Ekel über Korruption entfache. Diese Auseinandersetzung sei Voraussetzung für eine organisierte, zielgerichtete und koordinierte Partizipation. Die engagierte und lebendige Zivilgesellschaft sei das das beste Mittel, um unzulänglichen oder gescheiterten Gesetzen kein freies Feld zu belassen.

Während der nächsten zwei Tage wurden auf sechs verschiedenen Podien den Wurzeln der Korruption, dem direkten Einfluss auf die Gesellschaft sowie den möglichen Gegenmaßnahme näher nachgegangen. Obwohl Korruption sicherlich kein rein afrikanisches Problem ist, tritt Korruption in Afrika sichtbarer und mit schädlicherer Wirkung zu Tage als in anderen Teilen der Welt.

Als Gründe für den Kampf gegen Korruption wurden angeführt, dass mit ihr Ungleichheit gefördert werde und die Aberkennung von Menschenrechten einhergehe, somit würde letztlich auch zu Instabilität des Staatsgefüges beigetragen. Die verbreitete Wahrnehmung, dass Korruption keine Straftat sei, wurzle in der Tatsache, dass diese oft Amtsträger involviere. Andererseits wurde hervorgehoben, dass eine beachtliche Anzahl von Korruptionsfällen in Transaktionen von global operierenden Unternehmen erscheine und somit eben auch ein wichtiges Thema für den privaten Sektor sei. Schließlich wurde der Ursprung von Korruption in Gier und dem hohen Ansehen von materiellen Gütern sowie der hohen Wertschätzung von Geld gesehen, die den moralischen Verfall verstärkten.

Martin Kreutner, Dekan und Geschäftsführer der Internationalen Anti-Korruptions-Akademie (International Anti-Corruption Academy, IACA) in Wien wand sich entschieden gegen die Einstufung von Korruption als ein „Verbrechen ohne Opfer“, die zuvor in der Diskussion aufkam. Stattdessen erklärte er die Struktur des Verbrechens als aus drei Hauptakteuren bestehend. Darunter falle der „Auftraggeber“, also beispielsweise die staatliche Stelle, in deren Namen gehandelt wird, desweiteren der „Vertreter“, also etwa der einzelne Beamte sowie drittens der „Kunde“. Alle drei nähmen gleichermaßen und aktiv an dem Akt teil. Auch erklärte er, dass Korruption dann entstehe, wenn ethischer Partikularismus ethischem Universalismus vorgezogen würde. Die uneingeschränkte Befolgung des letzteren, der Korruption unter allen Umständen verbieten müsse, sei allerdings notwendig, um das Vertrauen in den Gesellschaftsvertrag, die Staatsinstitutionen und Rechtsstaatlichkeit zu stärken sowie Gleichheit und Gerechtigkeit zu bewahren.

Als einen Weg, um aus der deprimierenden Situation herauszusteuern, wurde vor allem nahegelegt, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die aus aufeinander abgestimmten mit einander harmonisierten Gesetzen bestünden und dann tatsächlich angewendet würden. Daneben müssten unabhängige, ausreichend ausgestattete und verantwortliche Institutionen aufgebaut werden. Überdies sollte Vertrauenswürdigkeit in die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben gefördert werden, zu denen besonders gründliche Ermittlungen, strafrechtliche Verfolgung und das Verhängen von wirksamen und abschreckenden Strafen gehöre. Die Gerichte seien dafür verantwortlich, sich auch mit Schäden zu befassen, die nicht nur in wirtschaftlichen Verlusten liegen. Ebenfalls wurde der Vorschlag unterbreitet, einen Internationalen Korruptions-Gerichtshof zu etablieren. Nach dem Vorbild des Internationalen Strafgerichtshofs könne eine internationale Institution dem fehlenden politischen Willen und fehlenden Fähigkeiten einzelner Nationen, adäquat mit dem Thema umzugehen, entgegenwirken. Gerade hinsichtlich Steuer-Oasen sei aber auch die internationale Gemeinschaft als solche zur Verantwortung zu ziehen, was aber nur in einem internationalen Gericht möglich erscheine. Dieser Vorschlag wurde trotz seiner theoretischen Überzeugungskraft aus praktischen Gründen angegriffen, da sowohl seine Akzeptanz als auch die Durchsetzungsmöglichkeit der Urteile stark bezweifelt wurde.

Im Kampf gegen Korruption wurde die Rolle der Medien in einer solchen Weise charakterisiert, als dass sie als Plattform für die Zivilgesellschaft fungierten, Fragen und Forderungen zu stellen. Sie seien kein zusätzliches Instrument der Regierung zum Machterhalt, sondern dienten dem gesellschaftlichen Diskurs. Vor allem wurde mehr investigative Arbeit gefordert und eine Art des Erzählens, die dem normalen Bürger die Beziehung zwischen den oft ungeheuer großen Summen in Korruptionsskandalen zu seinem eigenen Leben vor Augen führt. Ein Experten-Zirkel, der eng mit einem international operierenden journalistischen Netzwerk operiere, sei das zukunftsweisende Mittel, um große Strukturen aufzudecken. Der Beleg für den Erfolg eines solchen Vorgehens gebe die international Aufsehen erregende Wirkung der in diesem Jahr veröffentlichten Panama-Papers.

Die Konferenz kam zusammenfassend zu dem Schluss, dass die Ausrottung des Übels mithilfe einer wachsamen Öffentlichkeit, der Umsetzung von durchdachten Kontrollmechanismen und Strafen, die Anreiz böten für das Gemeinwohl zu handeln, definitiv erreichbar sei. Zu Ende der Konferenz wurde eine Resolution verabschiedet, die hier als PDF-Dokument abrufbar ist.

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