Big brother is watching you: Über den Umgang mit persönlichen Daten - Politisches Bildungsforum Sachsen
Vortrag
Details
Welche Freiheiten braucht die Demokratie? Wie lässt sich die offene Gesellschaft gestalten und was ist der Einzelne bereit dafür zu leisten?
Dem im reformatorischen Denken begründeten Anspruch auf Glaubens- und Gewissensfreiheit schloss sich schon im 17. Jahrhundert der Rruf nach persönlichen Freiheiten an, die der Staatsgewalt entzogen sind. Die individuellen Freiheitsrechte wurden durch die politisch ausgerichteten Staatsbürgerrechte ergänzt, die dem Individuum ein Mitwirkungsrecht am Gemeinwesen einräumen. Mit den Totalitarismen des 20. Jahrhunderts gewann noch ein dritter Komplex an Bedeutung: die Meinungs- und Pressefreiheit.
Diese gewonnenen Freiheiten sind auch in demokratisch organisierten Staaten keineswegs endgültig gesicherte Werte. Es ist vielmehr die Pflicht jedes Einzelnen, sie zu verteidigen und zu vertiefen. Freiheit und Demokratie müssen gestaltet und durch die Tätigkeit aufgeklärter Bürger am Leben gehalten werden. Ihre größte Bedrohung liegt in der Gleichgültigkeit. Sobald das aktive Streben nach Freiheit nachlässt, ist sie in Gefahr. Freiheit kann nur als tätige Freiheit überleben!
Die Veranstaltungsreihe will anhand ausgewählter Merkmale und verschiedener politischer Systeme veranschaulichen, wie zerbrechlich demokratische Freiheiten sind und wie leicht sie geopfert werden können. Die Grenze zwischen offener und geschlossener Gesellschaft ist fließend. So ist es zum Beispiel nur ein kleiner Schritt vom staatlichen Sicherheitsstreben zum überbordenden Überwachungsstaat.
Wir laden Sie herzlich ein, an dieser Ringvorlesung teilzunehmen.
Martin Schulte (Jg. 1959) wurde in Westfalen geboren. Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie an der Universität in Münster. Nach seiner Promotion 1985 lehrte er als Gastprofessur in den Niederlanden sowie den USA. Im Anschluss an seine Habilitation wechselte er 1994 an die Technische Universität Dresden und ist seitdem Direktor des Instituts für Technik- und Umweltrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts.