Zwischen Anspruch und Wirklichkeit? - Anspruch auf Sicherheit und Frieden als Staatliche Aufgabe? - Politisches Bildungsforum Sachsen
Vortrag
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Exposé
Die innere Sicherheit scheint bedroht zu sein: Skinheads und
Jugendbanden machen die Innenstädte unsicher und richten
brutale Gewalt gegen ahnungslose Bürger. Der grenzüberschreitenden
Kriminalität sind durch das Schengener Abkommen
nahezu unbegrenzte Bewegungsspielräume eröffnet
worden. Zudem ist die kollektive Psyche seit den Terroranschlägen
von New York, Madrid und London traumatisiert.
Anstelle eines selbstverständlichen Sicherheitsgefühls
herrschen Verunsicherung und eine latente Bedrohung vor.
In dieser Situation wird vielfach der Ruf nach dem Staat
laut: Er wird in der Verantwortung gesehen, Sicherheit zu
schaffen und langfristig zu garantieren. Allerdings bewegt
sich der Rechtsstaat in einem heiklen Spannungsfeld: Wie
viel Sicherheit kann er überhaupt garantieren, ohne andere
Grundprinzipien, wie die Freiheits- und Grundrechte, zu
verletzen? Wo liegen seine Grenzen und wie weit darf er sich
diesen nähern? Hat der Bürger einen unbedingten Anspruch
auf Sicherheit? Ist „absolute Sicherheit“ realistisch und
wünschenswert? Häufig werden in der Diskussion gar ehemals
unantastbare Tabus – Stichwort Rettungsfolter – wieder
zur Disposition gestellt. Was bedeutet das für unsere Gesellschaft
und ihre Werteordnung?
Neben der Beantwortung dieser Fragen werden im Rahmen
der Vortragsreihe auch die Spielräume des Staates in der
Bereitstellung von Sicherheit beleuchtet. Welche Strategien
erscheinen sinnvoll und zielführend? Können eine rein
polizeilich-judizielle Prävention und Strafverfolgung die
gesellschaftliche Gewalt effektiv eindämmen oder sollten
nicht eher zivilgesellschaftlicher Dialog, Integration von
sozialen Randgruppen und das Engagement jedes Einzelnen
die Mittel der Wahl sein?
Peter Schaar (Jg. 1954) ist diplomierter Volkswirt. Seit 1980 war er in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt. Beim dortigen Landesbeauftragten für den Datenschutz bekleidete er von 1986 bis 1994 das Amt eines Referatsleiters und war schließlich von 1994 bis 2001 Stellvertretender Landesbeauftragter. Am 17. Dezember 2003 wurde er vom Deutschen Bundestag zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Vor seiner Berufung war Peter Schaar zudem als Unternehmer tätig und gründete das Beratungs-unternehmen PrivCom Datenschutz GmbH. Darüber hinaus engagiert er sich beispielsweise in der Hamburger Datenschutzgesellschaft (HDG), der International Working Group on Data Protec-tion in Telecommunications (IWGDPT) sowie der Humanistischen Union.