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Veranstaltungsberichte

Das SED-Justizunrecht und seine Aufarbeitung

Vortrag mit Gespräch

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Die VA stieß auf großes Interesse bei Zuhörern, die aus Opfern, Juristen und vielen Zeitzeugen und interessierten Bürgern bestanden. Dr. Grasemann stellte in seinem detailreichen und juristisch exzellenten Vortrag die Herrschaftspraxis im DDR-Justizwesen dar. Dabei stellte er die normale Justiz der politischen Justiz gegenüber und verdeutlichte die permanent gegebenen Interventionsmöglichkeiten, um in allen Bereichen gewünschte Urteile zu erhalten.

Anhand bestätigter Dokumente zeigte er die Praxis bereits vor der Gerichtsverhandlung bis ins Detail den Ablauf und Strafmaß zu planen. Ziel war auch bei politisch motivierten Prozessen dennoch juristisch stringente Beweisketten aufzuzeigen, damit ein rechtsstaatlicher Charakter postuliert werden konnte. In diesem Zusammenhang wies er auch die Beteiligung des Politbüros der SED nach, welches stets letztinstanzliches Kontroll- und Urteilsorgan blieb.

Die daraus resultierende Willkür im Einzelfall arbeitete Dr. Grasemann ebenfalls hervorragend aus, womit er gleichzeitig den unbestimmten Charakter politischer Paragraphen wie gegen Hetze, verbotene Kontaktaufnahme etc. darstellte, da Verfolgung und Strafmaß situationsbedingter Beliebigkeit folgten.

Unter diesem Gesichtspunkt erörterte Dr. Grasemann auch den schwierigen Weg der Rehabilitierung der Opfer, da laut Einigungsvertrag nur nach DDR-Gesetzen rechtswidrige Taten verfolgt werden konnten, was im Einzelfall häufig langwierige Aufarbeitung erforderte bzw. nicht möglich war. Hinzu kommt, dass die DDR-Organe häufig politisch Verfolgte kriminalisierte und sie wegen „normaler“ Vergehen aus dem Strafrecht inhaftierte. Die häufig fingierten Verfahren sind leider aufgrund der lang zurückliegenden Zeitspannen oft nicht mehr rekonstruierbar gewesen, wodurch keine Rehabilitierung erfolgen konnte.

Die anschließende Diskussion_ richtete sich insbesondere auf diese Fälle. Herr Dr. Grasemann betonte hierbei stets, dass trotz vieler nicht aufzuarbeitender Fälle die gewonnene Freiheit und deren Bewahrung stets im Blickfeld gehalten werden muss, da die Extremisten von links und rechts die Freiheit auch mit Hilfe der Justiz einschränkten und abschafften, wodurch dieser Teil deutscher Geschichte als Mahnung im Gedächtnis bleiben

sollte.

Gustav Bergemann, der dem Rechtsausschuss des Thüringer Landtages angehört ergänzte mit seinen Erfahrungen aus Aufarbeitung und Rehabilitierung von Opfern.

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