Asset-Herausgeber

Veranstaltungsberichte

Ethik und Verantwortung in der Wirtschaft

von Markus Ruschke
Gedanken zum werteorientierten Unternehmertum heute

Asset-Herausgeber

Vor dem Hintergrund der jüngsten Sozialenzyklika „Caritas in Veritate“ von Papst Benedikt XVI., hat der Päpstliche Rat für Gerechtigkeit und Frieden über die Wirtschaft und ihre Unternehmen intensiv nachgedacht und mehrere Konferenzen abgehalten. Dabei herausgekommen ist eine Handreichung mit dem Titel „Zum Unternehmer berufen! Eine Ermutigung für Führungskräfte in der Wirtschaft“. Das Bildungswerk Erfurt der Konrad-Adenauer-Stiftung nahm dies gemeinsam mit dem Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU) zum Anlass und lud am 24. Januar 2013 in der Brunnenkirche dazu ein über „Ethik und Verantwortung in der Wirtschaft“ zu sprechen.

KAS-Altstipendiat und BKU-Mitglied Prof. Dr. Norbert Kleinheyer begrüßte die zahlreichen Gäste im Namen der Veranstalter. Martin Wilde, Geschäftsführer BKU-Deutschland, sprach im Anschluss ein paar einleitende Worte über die päpstliche Handreichung. An der Übersetzung des Dokuments war Martin Wilde maßgeblich mit beteiligt, wodurch er den Inhalt und den Beweggrund, der dahinter stand den Gästen gut vermitteln konnte, damit diese der anschließenden Diskussion besser folgen konnten. Dabei unterstrich Wilde, dass die Handreichung in der Tradition der katholischen Soziallehre steht. Sie enthält Aussagen über Ziel und Sinn von unternehmerischer Tätigkeit und folgt dabei sowohl dem Personalitäts-, als auch dem Gemeinwohlprinzip.

An der darauffolgenden Diskussionsrunde nahmen Altbischof Dr. Joachim Wanke, Antje Tillmann MdB, Hans-Georg Dorst (stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mittelthüringen), Matthias Grafe (Geschäftsführer der GRAFE Advanced Polymers GmbH) sowie Martin Wilde teil. Professor Kleinheyer moderierte die Diskussionsrunde und stellte zunächst alle Teilnehmer kurz vor und übergab danach Altbischof Wanke das Wort. Wanke ordnete die Handreichung noch einmal kurz in den politischen Kontext ein. Denn insbesondere die Finanz- und Bankenkrise der letzten Jahre habe bewiesen, dass ein Nachdenken über Ethik und Verantwortung in der Wirtschaft notwendig geworden sind. Das Dokument des Päpstlichen Rates stellt insofern ein Novum dar, da es sich ausschließlich den Unternehmern widmet.

Auf die Frage, ob die Handreichung in Konkurrenz zu der aktuellen Regulierungspolitik der europäischen Staaten und somit auch zur Bundespolitik steht, antwortete Tillmann verneinend. Vielmehr sei es notwendiger denn je ethisch zu diskutieren, da ethisches Handeln der Bürger nicht per Gesetz erzwungen werden könne. Stattdessen müsse ein gesellschaftliches Umdenken mit Hilfe eines umfangreichen Diskussionsprozesses erzielt werden. Darüber hinaus sei der nationale Gesetzgeber nur ein kleines Licht in der Welt der globalen Transaktionen. Dennoch müssten gesetzgeberisches Handeln und ethisches Denken Hand in Hand gehen. In der Folge zählte Tillmann diverse Maßnahmen auf, die vom Bundestag beschlossen wurden, um dabei zu helfen eine ähnliche Bankenkrise wie sie 2009 zu Tage trat zu verhindern.

Matthias Grafe gab zu von dem Dokument sehr fasziniert gewesen zu sein, da es zum Nachdenken anrege. Die heutigen starken Individualisierungsprozesse hätten die negativen Entwicklungen vorangetrieben. Die Handreichung legt seiner Meinung hingegen wieder mehr Wert auf die menschliche Gemeinschaft, wodurch sie einen wichtigen Denkanstoß initiiert. Er bemängelte jedoch, dass einige Ansätze an der unternehmerischen Realität vorbeigingen. Denn erst wenn ein Unternehmen auch profitabel wirtschaftet, ist es dem Unternehmer auch möglich einen Wert für die Gesellschaft zu schaffen.

Hans-Georg Dorst stimmte dem zu, indem er sagte, dass Unternehmen ohne Gewinnorientierung nicht funktionieren würden. Allerdings gab er zu, dass die Entwicklungen im Bankensektor beunruhigend und übertrieben waren. Dennoch müssten auf solche Missstände mit Fingerspitzengefühl reagiert werden. Denn die jetzigen Regulierungen würden in das entgegengesetzte Extrem gehen. Dabei sah er die Gefahr, dass bürokratische Monster geschaffen würden. Trotzdem sah auch Dorst in der Handreichung eine gute Grundlage, die Impulse setzt, die allerdings auch noch einiger Diskussion bedürfen.

Wanke brachte die Gedanken aller Teilnehmer noch einmal auf den Punkt und wies daraufhin, dass sowohl ein regulierender Staat, als auch das individualistische ethische Gewissen in der Wirtschaft von Bedeutung sind. Tillmann wies ergänzend daraufhin, dass Anstand und Gewinnerzielung sich keinesfalls antagonistisch gegenüberstehen und warnte davor pauschalisierende Aussagen zu treffen. Eine Einzelfallbeurteilung sei unerlässlich.

Wilde stimmte Tillmanns Aussagen grundsätzlich zu, betonte aber, dass der Gesetzgeber wichtig sei, um dem handelnden Unternehmer einen Ordnungsrahmen zu bieten. Darüber hinaus gefiel Wilde die Handreichung, da sie den Unternehmer in einer wichtigen gesellschaftlichen Funktion sieht, nämlich als Innovator.

Am Schluss wies Wanke noch darauf hin, dass die grundlegenden Tugenden, wie beispielsweise ethisch verantwortungsvolles Handeln immer wieder diskutiert werden müssten. Denn der Mensch sei mehr als seine ökonomischen Interessen.

Asset-Herausgeber

comment-portlet

Asset-Herausgeber