Fachkonferenz
Details
Im Mai 1991 wurde ein erster Entwurf eines Gerechtigkeitsgesetzes („Unrechtsbereinigungsgesetz“) in die Ungarische Nationalversammlung eingebracht. Die Konferenz will daran erinnern und einige Frage diskutieren: Was ist seitdem passiert, was wurde durchgeführt, welche Verpflichtungen und welche Möglichkeiten bestehen heute noch? Inhalt der Konferenz ist auch der Vergleich der ungarischen mit der deutschen Rechtslage, da das deutsche Gesetz und der ungarische Gesetzesentwurf sehr ähnlich waren. Die Konferenz wird aus diesem Grunde als deutsch-ungarische (und in deutscher und ungarischer Sprache) Ko-Veranstaltung von der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Komitee für das Nationale Gedenken mit Unterstützung der Ungarischen Nationalversammlung im Parlamentsgebäude ausgerichtet. In seinem Eröffnungsvortrag wird Gergely Gulyás, Vizepräsident der Ungarischen Nationalversammlung und Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses ebd. in die öffentlich-rechtlichen und politischen Fragestellungen einführen und danach werden einzelne Aspekte analysiert.
Deutsch-ungarische Simultanübersetzung
Teilnahme nur mit persönlicher Einladung und Anmeldung bis 5.9.2017: info.Budapest@kas.de