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Das vergleichende Verfassungsrecht spielt in der universitären Ausbildung eine untergeordnete Rolle und wird in seiner Bedeutung, gerade in einem zusammenwachsenden Europa unterschätzt. Zwar existiert auf der Ebene des Europarats mit der Venedig- Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) eine Einrichtung, die osteuropäische Staaten beim Verfassungsrecht berät und insoweit auch vergleichend tätig ist. Jedoch spielt die Tätigkeit dieser Kommission in der Ausbildung kaum eine Rolle. Dabei ist der Verfassungsrechtsvergleich von besonderer Bedeutung in einem Rechtsraum wie der Europäischen Union. Dies wird zum einen an der vor den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten geführten Auseinandersetzung um die Vereinbarkeit des Vertrags von Lissabon mit den jeweiligen nationalen Verfassungen deutlich. Hier offenbarte sich auch für den juristischen Laien eine unterschiedliche Sichtweise der nationalen Verfassungsgerichte auf den Vertragstext. Zum anderen hat der Vertrag von Lissabon zu einer Stärkung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten (vereinfachte Vertragsänderung, Brückenklausel zur Änderung der Abstimmungsmodalitäten im Rat oder des anzuwendenden Gesetzgebungsverfahrens, Recht auf Ablehnung bestimmter Initiativen, Notbremsemechanismus etc.) geführt. Eine Kenntnis der jeweiligen nationalen Anforderungen erleichtert das Verständnis des gesamten Normgefüges. Diese Kenntnis der nationalen Abläufe ist auch für das Verständnis der neuen Instrumente der Subsidiaritätskontrolle von Bedeutung