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Veranstaltungsberichte

13. Regionalkonferenz zum Thema Menschen- und Flüchtlingsrechte der Chaire UNESCO

MENSCHEN- UND FLÜCHTLINGSRECHTE IM KONTEXT VON WAHLKRISEN

Die dreizehnte Regionalkonferenz zum Thema Menschen- und Flüchtlingsrechte der Chaire UNESCO für Demokratie und Menschenrechte in Zusammenarbeit mit dem UNHCR befasste sich dieses Jahr mit dem Unterthema der Wahlkrise. Vom 09. bis zum 19. Juli trafen sich in Cotonou, Benin mehr als 30 Teilnehmer aus den frankophonen Ländern Afrikas. Die Teilnehmer kamen aus ganz unterschiedlichen Bereichen, von Regierungsvertretern über Polizeichefs bis hin zu Vertretern der Zivilgesellschaft.

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Die Regionalkonferenz fand zum ersten Mal 1999 statt und wird seit 2002 finanziell von der Konrad-Adenauer-Stiftung Regionalprogramm Westafrika finanziell unterstützt. Die Chaire UNESCO für Demokratie und Menschenrechte an der Universität Abomey-Calavi in Benin ist seit 2002 Kooperationspartner der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Bei der Veranstaltung wurde die Unsicherheit der Menschen- und Flüchtlingsrechte in Afrika thematisiert. Dabei lag das Augenmerk besonders auf Konflikten, die aus Wahlkrisen entstehen. Trotz oftmals langjährig etablierten demokratischen Systemen kommt es in vielen Ländern der Region immer wieder zu Unruhen während der Wahl-perioden. Das Thema ist demnach ständig aktuell.

Die Einführungsreden wurden von Vertretern der Chaire UNESCO, des UNHCR und der Konrad-Adenauer-Stiftung gehalten und thematisierten die Notwendigkeit, demokratische Prozesse zu institutionalisieren und somit allgemeingültige stabile Regeln zu schaffen. Dabei wurde vor allem das Problem der afrikanischen Politik angesprochen, in der viele Parteien ohne Parteiprogramme arbeiten und die Wahl stattdessen nach Popularität der Kandidaten entschieden wird. Die Teilnehmer nannten zahllose Beispiele aus ihren Ländern, in denen es in den letzten paar Jahren zu Unruhen kam. Die Côte d’Ivoire zum Beispiel befindet sich schon seit Jahren in einem Dauerwahlkampf mit entsprechendem ständigem Konfliktpotenzial. Dementsprechend interessiert waren die Teilnehmer an den folgenden zwei Wochen des Seminars.

Die Konferenz war in zwei thematische Bereiche aufgeteilt. Während sich die erste Woche mit Menschenrechten befasste, wurden in der zweiten Woche Flüchtlingsrechte thematisiert. Dabei wurden zunächst die jeweiligen rechtlichen Grundzüge erklärt und Definitionen der angewendeten Konzepte gesetzt. Im Laufe der Woche wurde die Thematik dann mit der Behandlung regionaler Problematiken vertieft.

So wurden zum Beispiel Flüchtlingsszenarien durchgespielt, um die Teilnehmer in die Lage von betroffenen Personen zu versetzen und ihnen die Schwierigkeiten vorzuführen, die Flüchtlinge bei dem Antrag auf Asyl bewältigen müssen. Es wurden die verschiedenen Wege der freiwilligen und unfreiwilligen Migration aufgeführt und die unterschiedlichen Motive hinter der Migration thematisiert. Auch wurde das Problem der Staatenlosigkeit von Flüchtlingen besprochen und wie man dieses vermeiden kann.

Zum Abschluss präsentierte das UNHCR Team langfristige Lösungen für die Flüchtlingsprobleme, wobei sie hervorhoben, dass das Innehaben des Flüchtlingsstatus nur eine temporäre Situation darstellen sollte. Die Teilnehmer wurden als Vertreter ihrer Länder aufgefordert, sich bei ihrer Rückkehr für die Besserung der Situation in ihrem Land einzusetzen.

Der Unterricht war interaktiv gestaltet und die Teilnehmer wurden immer wieder aufgefordert, eigenen Input zu leisten. Da die Teilnehmer aus vielen unterschiedlichen Ländern und auch aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft kamen, waren die Beiträge vielfältig und hoch interessant. Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und von der praktischen Erfahrung ihrer Kollegen zu pro-fitieren. Diese Gelegenheit wurde mit regem Interesse von den Teilnehmern genutzt, die auch außerhalb des Unterrichts gute Kon-takte knüpfen konnten.

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Maria Zandt

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