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Veranstaltungsberichte

Erster Verfassungskommentar in der Geschichte Benins vorgelegt

Auf Initiative des Regionalbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Cotonou hatte sich eine juristische Kommission während des letzten Jahres zu zahlreichen Sitzungen zusammengefunden und Entscheidungen des Verfassungsgerichtes sowie der höchsten Rechtssprechung analysiert und interpretiert. Ende des Jahres 2008 legte die Kommission den Entwurf für den ersten Verfassungskommentar in der Geschichte Benins vor.

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In Benin, welches erst seit 1990 eine Verfassung hat, liegen noch nicht zu allen Verfassungsartikeln Entscheidungen des Verfassungsgerichtes vor, daher wurden viele Abschnitte der Verfassung erstmalig interpretiert. Bei einem abschließenden Workshop diskutierte die Kommission ihre Ergebnisse und nutzte die Gelegenheit, Kritikpunkte und Anregungen anderer Fachteilnehmer in den Kommentar aufzunehmen, der im Frühjahr 2009 gedruckt werden soll. Diese qualifizierte und sachliche Auseinandersetzung mit der Verfassung stärkt nicht nur das Rechtsstaatsverständnis und Rechtsstaatsbewusstsein, sondern regt auch die Diskussion um die demokratische Weiterentwicklung des Landes an.

Die aus der ausführliche Reflexion der Verfassung resultierenden verfassungspolitischen Fragen werden auch für die weitere Projektarbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Westafrika von Bedeutung sein. Auch wird eine Beispielwirkung für andere frankophone Länder der Region erwartet, in Mali und Togo gibt es bereits Planungen zur Initiative eines ähnlichen Projekts.

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