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Heinrich Brauns (1868-1939) Heinrich Brauns (1868-1939) © ACDP

Heinrich Brauns

Priester, Sozialpolitiker, Reichsminister Dr. rer. pol. January 3, 1868 Köln October 19, 1939 Lindenberg im Allgäu
by Markus Lingen
Heinrich Brauns zählt zu den geistigen Vätern der christlich-demokratischen und christlich-sozialen Parteien in ihrer modernen Form.

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Der dienstälteste Minister in der Weimarer Republik verkörperte den ausgleichenden Charakter des Zentrums zwischen den Konfessionen, den politischen Lagern und den sozialen Schichten, was eine Voraussetzung für die permanente Regierungsbeteiligung des Zentrums während der Weimarer Republik in zum Teil völlig unterschiedlichen politischen Konstellationen war. Zusammen mit Adam Stegerwald setzte er sich für eine wirklich interkonfessionelle, schichtenübergreifende Volkspartei ein. So zählt Heinrich Brauns zu den geistigen Vätern der christlich-demokratischen und christlich-sozialen Parteien in ihrer modernen Form.

 

Priester und Volksvereinsmitarbeiter

Heinrich Brauns teilt das Schicksal vieler christlicher Politiker des 19. und 20. Jahrhunderts: Sie sind weitgehend vergessen. Dabei war sein Name wie derjenige weniger anderer Zeitgenossen über Jahrzehnte hin mit der Geschichte des „Volksvereins für das katholische Deutschland“ ebenso verbunden wie mit der deutschen Zentrumspartei und vor allem der Sozialpolitik in der Weimarer Republik.

Als Seelsorger fühlte Brauns sich dem einfachen Volk verbunden und lernte aus nächster Nähe die Nöte und Sorgen der Arbeiter kennen. In seiner Zeit als Kaplan in Krefeld und als Vikar in Essen-Borbeck setzte sich Brauns intensiv mit den Problemen der Arbeiterschaft auseinander und leistete tatkräftige Hilfe beim Aufbau katholischer Arbeitervereine. Er war mit August Brust Mitinitiator bei der Gründung des Gewerkvereins Christlicher Bergarbeiter. Dadurch geriet er in den Verdacht, ein „roter Kaplan“ zu sein. Behörden beobachteten ihn und protokollierten seine Reden.

Vom 15. September 1900 an wurde Heinrich Brauns von seiner Vikarstelle aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt, und fortan bei der erzbischöflichen Behörde als „Privatgeistlicher“ geführt.

Franz Hitze, der Nestor der katholischen Soziallehre und Inhaber des ersten Lehrstuhles für Christliche Gesellschaftslehre in Münster, veranlasste seine Berufung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Zentralstelle des Volksvereins in Mönchengladbach. Der sozialen Bildungsarbeit des Volksvereins widmete sich Brauns mit großer Hingabe. Als Direktor organisierte und leitete er nun allein die volkswirtschaftlichen Kurse, die zum Ziel hatten, Führungskräfte für die christlichen Arbeiterbewegung heranzubilden. Dass der Volksverein einen rasanten Aufschwung erlebte, war vor allem ihm zu verdanken. 19 Jahre lang gehörte er ohne Einschränkungen durch andere Verpflichtungen zu dessen Führungsgruppe. Durch seine Tätigkeit im Volksverein kam er in engen Kontakt zur Zentrumspartei und ihren Führern.

Von 1903 bis 1905 studierte Brauns in Bonn und Freiburg i.Br. Volkswirtschaft und Staatsrecht, und schloss seine nationalökonomische Studien mit der Promotion ab. In der Zeit des Gewerkschaftsstreites 1900 bis 1914, ergriff Brauns mit großer Entschiedenheit Partei für die interkonfessionellen christlichen Gewerkschaften.

 

Sozialpolitische und politische Position

Brauns vertrat die moderne, sozialpolitische Richtung der katholisch-sozialen Bewegung seiner Zeit. Wie diese beruhte auch Brauns´ Wirken auf den durch Wilhelm Emmanuel Ketteler, Papst Leo XIII. und Franz Hitze geschaffenen Grundlagen, die in engem Zusammenhalt mit den „Kathedersozialisten“ (Schmoller, Sering, Fuchs, von Schulze-Gävernitz, Liefmann) erarbeitet und in der Praxis des Volksvereins und der christlichen Gewerkschaften weiter ausgebaut waren. Sowohl die damals neuere katholische Soziallehre als auch die „Kathedersozialisten“ waren zu ähnlichen sozialen Grundbegriffen gekommen. Dem „Solidarismus“ (Heinrich Pesch SJ) und dem Subsidiaritätsprinzip auf katholischer Seite entsprach sowohl der aus Ethos und Humanität begründete Appell der „Kathedersozialisten“ an Gemeinsinn und Schicksalsverbundenheit aller Stände des Volkes als auch ihr System von staatlicher Intervention und wirtschaftlicher Selbsthilfe und Selbstverwaltung. Für Brauns war der Solidarismus die treibende Kraft seiner sozialen Arbeit. Er hielt die auf der christlichen Offenbarung beruhende Ethik allen anderen ethischen und humanitären Systemen für überlegen, da sie ihre Kraft aus der religiösen Übung und dem Kultus erhalte. Nur auf diesem Boden, so meinte er, könne die Bereitschaft zu selbstlosem Altruismus und Verzicht wachsen, mit deren Hilfe allein die Klassengegensätze überbrückt werden könnten. Wiederholt forderte Brauns im Sinne des Solidarismus Gewerkschaften und Unternehmer auf, nicht durch Überspitzung ihrer Forderungen Staat und Wirtschaft als Grundlagen der Gesellschaft zu gefährden.

 

Parlamentarier und Reichsarbeitminister

Erst die Novemberrevolution 1918 führte Brauns in die aktive Politik und die parlamentarische Arbeit. 1919 zog er für das Zentrum in die Nationalversammlung und danach in den Reichstag ein. Zusammen mit den Arbeitervertretern des Zentrums erkannte er, dass die Partei in ihrer alten Form in den neuen Rahmenbedingungen keine Zukunft mehr haben würde und sich öffnen müsste. Anfang November 1918 machte er Vorschläge für eine demokratische interkonfessionelle christliche Volkspartei. Auch ein zweiter Vorstoß, das „Brauns/Stegerwald-Projekt“ einer neuen christlichen Volkspartei scheiterte Ende 1920. Die starke Position, die Brauns in kurzer Zeit in der Partei gewonnen hatte, gab ihm auch die Möglichkeit, immer wieder auf die Notwendigkeit hinzuweisen, das Zentrum zu einer starken Mittelpartei auszubauen.

In der Nationalversammlung wurde Brauns vom Zentrum in den „Ausschuss für Volkswirtschaft“, den „Ausschuss für Sozialpolitik“ und in den „Verfassungsausschuss“ entsandt. In den beiden ersten wurde er auch Ausschussvorsitzender. Intensiv befassten sich Hitze und Brauns mit dem Artikel 165 der Weimarer Reichsverfassung, der die „Betriebsarbeiterräte“ und die „Bezirksarbeiterräte“, den „Reichsarbeiterrat“ und den „Reichswirtschaftsrat“ zum Gegenstand hatte und verhinderten mit anderen Parlamentariern, dass der radikale Rätegedanke in das Betriebsrätegesetz Eingang fand.

In kurzer Zeit machte sich Brauns in der Nationalversammlung einen Namen als Sozialpolitiker. So war es nicht verwunderlich, dass er 1920 zum Reichsarbeitsminister berufen wurde. Dieses Amt behielt er acht Jahre hindurch ununterbrochen in zwölf verschiedenen Kabinetten und prägte so maßgeblich die Sozialpolitik der Weimarer Republik. Man nannte ihn schließlich „Heinrich den Ewigen“ und „wertbeständigster Minister“.

 

Sozialpolitische Ergebnisse

In einer Übersicht, die Heinrich Brauns 1926 über die Sozialpolitik der vergangenen Jahre gab, nannte er sieben Bereiche, in denen wesentliche Fortschritte erzielt worden seien: Arbeitsrecht, Arbeitsmarktpolitik, Arbeiterschutz, Sozialversicherung, Fürsorgerecht, Versorgungswesen und Wohnungs- und Siedlungswesen. Die Bilanz seiner Amtszeit ist beeindruckend. Es wurden mehr als 120 Gesetze sozialpolitischen Inhalts vom Reichstag verabschiedet. Hinzu kamen etwa 300 Verordnungen und andere offizielle Verlautbarungen, die unmittelbar vom Reichsarbeitsminister erlassen wurden. Zu den wichtigsten gehörten die Verordnung über das Schlichtungswesen (1923), das Reichsknappschaftsgesetz (1923) das Arbeitsgerichtsgesetz, (1926), das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (1927), sowie die Verordnung über die Reichsfürsorgepflicht (1924). Durch sie wurde das heutige Sozialhilferecht grundgelegt.

Als Reichsarbeitsminister kam Brauns` Organisationstalent zur vollen Entfaltung. Er ging von Anfang bewusst davon aus, nur die wirkliche Ministerialarbeit in der Zentralstelle, dem Reichsarbeitsministerium, zu behalten, alles andere aber durch entsprechende Übereignung der Entscheidungs- und Anordnungsbefugnisse und durch Behördenumgestaltung in sachgemäßer und wirtschaftlicher Form den nachgeordneten Behörden zu übertragen. Dazu gehörten die Reichsversicherungsanstalt, die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung sowie Arbeitslosenversicherung und Versorgungsstellen. In vielem war das von Brauns durchgesetzte Organisationsmodell ein idealtypischer Fall von angewandter Subsidiarität, obwohl der Begriff erst 1931 in der Enzyklika „Quadragesimo anno“ eingeführt wurde.

Nach kurzer Zeit zeigte sich, dass Heinrich Brauns nicht nur „Fachminister“ war, sondern auch über die Grenzen seines Ressorts dachte und wirkte. Er fühlte sich für die gesamte Politik der Reichsregierung, die er als einer ihrer Minister vertrat, mitverantwortlich.

Sein Einfluss in der Zentrumspartei, den Kabinetten und bei anderen Parteien mag sich dadurch verstärkt haben, dass Reichspräsident Ebert ihn sehr schätzte und dass ihm alle Reichskanzler, besonders von Wilhelm Marx, Gustav Stresemann und Hans Luther, großes Vertrauen entgegengebrachten.

In so mancher Krise wurde Brauns Vermittler in vielen Situationen, die die Zentrumsfraktion und das Reich betrafen. Er korrespondierte z. B. mit Konrad Adenauer über Fragen der Schwerindustrie, organisierte für die Reichsregierung den passiven Widerstand im Ruhrkampf, war beratend tätig in den Diskussion um die Schaffung einer westdeutschen Republik.

Der Machtpolitiker Heinrich Brauns hat ohne Zweifel oft politisch klug taktiert, lief allerdings immer Gefahr, sich zwischen alle Stühle zu setzen.

 

Demission als Reichsarbeitsminister

Nach der Reichstagwahl vom 20. Mai 1928 entschied sich SPD-Mehrheit für die Übernahme der Führung in einer Regierung der Großen Koalition. Hermann Müller (SPD) sollte die neue Regierung bilden. Die christlichen Gewerkschaften, die Reichsarbeitsminister Brauns all die Jahre unterstützt und gefördert hatte, fielen ihm in den Rücken und schwächten seine Position, indem sie forderten, dass jemand anderes nach acht Jahren das Arbeitsministerium übernehmen sollte. In intensiven Beratungen und Verhandlungen forderte die Zentrumsfraktion drei Ministerien und die Vizekanzlerschaft für Josef Wirth. Müller schlug vor, zuerst zwei Minister des Zentrums zu berufen und dann sollte Reichspräsident Paul von Hindenburg daraufhin Brauns zur Übernahme bewegen. Die Unterhändler des Zentrums konnten sich mit ihren Forderungen nicht durchsetzen und so lehnte die Zentrumsfraktion das Angebot Müllers ab. Nach acht Jahren war Heinrich Brauns Amtszeit als Reichsarbeitsminister vorbei, er war koalitionspolitischen Winkelzügen der Fraktion zum Opfer gefallen.

Auch mit den Nationalsozialisten setzte sich Brauns heftig, scharf und kompromisslos auseinander. In einer Reichstagsrede 1931 sagte er, dass es nicht zulässig sei, die Sittlichkeit zu einer germanischen Frage zu machen, denn die Sittlichkeit könne nicht von der germanischen Rassentheorie des Nationalsozialismus abhängig sein. Weiter erläuterte er die Zusammenhänge zwischen Kirchlichem und Politischem, zwischen Religiösem und Politischem und verteidigte die Kirche, als Hüterin der Religion, die das Recht habe, ihre Position in diesen Zusammenhängen einzunehmen und ihren Forderungen und Mahnungen Ausdruck zu geben. Ferner verwies er auf das Recht der Kirche, ihr Urteil darüber zu fällen, ob die Parteigrundsätze der NSDAP sich mit der katholischen Lehre und mit der katholischen Sittenanschauung vereinbaren ließen oder nicht. Der NSDAP-Abgeordnete Joseph Goebbels rief dazwischen, Brauns solle sich mit diesen Bemerkungen zuerst gegen die Sozialdemokraten wenden, mit denen das Zentrum in der Koalition sitze. Brauns erwiderte: „Es ist auch ein Zeugnis für ihre politische Unreife, dass Sie nicht imstande sind, zwischen einer politischen Koalition und einer Gesinnungsgenossenschaft in Weltanschauungsfragen zu unterscheiden“.

Einige Monate nach Brauns Ausscheiden aus dem Ministeramt, sagte Rudolf Wissell (SPD) über seinen Vorgänger: „Acht Jahre hat Dr. Brauns die Führung der deutschen amtlichen Sozialpolitik in seinen starken Händen gehalten. Acht Lebensjahre – und wenn wir nach „Leistungsjahren“ rechneten, so würde es wohl ein Vielfaches davon sein. Als er vor einigen Monaten von uns Abschied nahm, da hatten wir das Gefühl, dass er nicht nur ein Amt, sondern dass er ein Lebenswerk in unseren Händen zurückließ“.

 

Politisches Wirken nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt

Nach seinem Ausscheiden als Reichsarbeitsminister übernahm er von 1929 bis 1931 die Leitung der deutschen Delegation bei der Internationalen Arbeiterkonferenz in Genf, deren Präsident er als erster Deutscher 1929 wurde. 1931 bestellte ihn die Regierung Heinrich Brüning als Vorsitzenden einer Kommission, die nach Lösungen zur Behebung der Arbeitslosigkeit suchen sollte. 1933 geriet Brauns als ehemaliges leitendes Mitglied des Volksvereins in das Visier der braunen Machthaber. Er musste viele unberechtigte Verdächtigungen und Verleumdungen über sich ergehen lassen und war Angeklagter im Volksvereinsprozess. Die Nationalsozialisten nahmen ihm den Reisepass ab und schikanierten ihn auf vielfältige Art und Weise.

Vor den Märzwahlen des Reichstags 1933 war Brauns nicht mehr in die Reichsliste des Zentrums aufgenommen worden. Doch war er weiterhin aktiv im Wahlkampf für seine Zentrumspartei tätig. Da er nicht mehr dem Reichstag angehörte, brauchte er nicht mit der Zentrumsfraktion für das Ermächtigungsgesetz 1933 zustimmen.

Am 19. Oktober 1939 starb Heinrich Brauns an den Folgen einer Blinddarmentzündung im Krankenhaus von Lindenberg.

Curriculum vitae

  • 1884 als Sechzehnjähriger in katholischen Arbeitervereinen als Redner engagiert
  • 1886 Abitur am Königlich katholischem Gymnasium an der Apostelkirche in Köln
  • 1886-89 Studium der Theologie und Philosophie an der Universität Bonn
  • 1886 Mitglied der Katholischen Deutschen Studentenverbindung Novesia zu Bonn im Cartellverband (CV)
  • 1889-90 Studium im Priesterseminar Köln
  • 10.08.1890 Priesterweihe in der Seminarkirche Mariä Himmelfahrt, Köln
  • 22.09.1890 Ernennung zum zweiten Kaplan der Rektoratskirche St. Joseph zu Krefeld
  • 1895 Ernennung zum dritten Vikar der Pfarrkirche St. Dionysius zu Essen-Borbeck
  • 15.09.1900 Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen durch den Erzbischof von Köln. Titel: „Privatgeistlicher“
  • 01.10.1900 Ernennung zum Anwärter an der Zentralstelle des Volksvereins für das katholische Deutschland in Mönchengladbach
  • 01.04.1901 Ernennung zum Beamten (Sekretär) des Volksvereins für das katholische Deutschland in Mönchengladbach
  • 1903 Ernennung zum Direktor des Volksvereins für das katholische Deutschland in Mönchengladbach
  • 1904 Veröffentlichung der Schrift: „Christliche Gewerkschaften oder Fachabteilungen in katholischen Arbeitervereinen?“ unter dem Pseudonym „Rhenanus“
  • 1903/05 Studium der Staatswissenschaften an den Universitäten Bonn und Freiburg i. Br., Mitglied der Katholischen Deutschen Studentenverbindung Arminia zu Freiburg i. Br. im CV
  • 30.07.1906 Promotion an der Universität Freiburg i.Br. zum Dr. rer. pol. mit der Arbeit: „Der Übergang von der Handweberei zum Fabrikbetrieb in der Niederrheinischen Samt- und Seidenindustrie und die Lage der Arbeiter in dieser Periode“, Leipzig 1906 (Note: magna cum laude)
  • 19.01.1919 Abgeordneter des Zentrums in der Verfassunggebenden Nationalversammlung in Weimar, Wahlkreis Aachen-Köln
  • 06.06.1920 Abgeordneter des Zentrums im Deutschen Reichstag. Als Abgeordneter für das Zentrum auf der Liste Reichswahlvorschlag des Zentrums bis 1924; von 1924 bis 1932 für den Wahlkreis Weser-Ems
  • 04.02.1920 Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes
  • 27.06.1920 Ernennung zum Reichsarbeitsminister
  • 1921 Dr. iur. h.c. der Universität Köln
  • 1923 Im Ruhrkampf war er im Auftrag der Reichsregierung Cuno die Kontaktperson zum passiven Widerstand im Ruhrgebiet
  • 23.06.1923 Verabschiedung des Reichsknappschaftsgesetz (1926 novelliert)
  • 13.02.1924 Verordnung über die Reichsfürsorgepflicht
  • 21.11.1925 bis 20.01.1926 zusätzlich Minister für die besetzten Gebiete
  • 23.12.1926 Verabschiedung des Arbeitszeitgerichtsgesetz
  • 16.07.1927 Verabschiedung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
  • 28.06.1928 Demission als Reichsarbeitsminister
  • 1928-29 Kommissarischer Generaldirektor des Volksvereins für das katholische Deutschland
  • 1930-33 Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses des Deutschen Reichstags
  • 1929 Als erster Deutscher Präsident der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf
  • 1929-31 Leiter der deutschen Delegation bei der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf
  • 1931 Vorsitzender der von der Reichsregierung Heinrich Brüning bestellten Kommission zur Erstellung von Gutachten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit („Brauns-Kommission“)
  • 1933 Ausscheiden als Mitglied des Reichstags
  • August 1933 Beschlagnahmung von Korrespondenz nach Hausdurchsuchung durch die Polizei im Auftrage des preußischen Innenministeriums
  • 30.10.1933 einer der Hauptangeklagten im Volksvereinsprozess. Zwischen dem Antrag auf Strafverfolgung und der endgültigen Beendigung des Verfahrens vergehen 14 Monate
  • 1933-36 Zahlreiche Verleumdungen und Schikanen durch den Kreisleiter der NSDAP in Lindau
  • Juni 1934 Beschlagnahmung des Reisepasses durch die Gestapo Düsseldorf
  • 1936 Streichung der Erlaubnis zum Grenzübertritt im Reisepass
  • 19.10.1939 Tod in Lindenberg/Allgäu
  • 1978 Stiftung des „Heinrich-Brauns-Preis“ für Verdienste um die Katholische Soziallehre und die christlich-soziale Bewegung durch den Bischof von Essen. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben

 

Veröffentlichungen

  • Christliche Gewerkschaften oder Fachabteilungen in katholischen Arbeitervereinen?, Köln 1904
  • Der Übergang von der Handweberei zum Fabrikbetrieb in der Niederrheinischen Samt- und Seidenindustrie und die Lage der Arbeiter in dieser Periode (Staats- und Sozialwissenschaftliche Forschungen, Bd. 25), Leipzig 1906
  • Die christlichen Gewerkschaften, Mönchengladbach 1908 (²1921)
  • Das Betriebsrätegesetz, Mönchengladbach 1920 (²1924)
  • Lohnpolitik, Mönchengladbach 1921
  • Wirtschaftskrisis und Sozialpolitik, Mönchengladbach 1924
  • Zentrumspartei am Wiederaufbau Deutschlands, Osnabrück 1924
  • Zentrum und evangelischer Volksteil, Berlin 1926

 

Literatur

  • Deuerlein, Ernst: Heinrich Brauns – Schattenriss eines Sozialpolitikers, in: Ferdinand A. Hermens / Theodor Schieder (Hrsg.), Staat, Wirtschaft und Politik in der Weimarer Republik. Festschrift für Heinrich Brüning, Berlin 1967, S. 41-96.
  • Heitzer, Horstwalter: Art. Brauns, Heinrich, in: Lexikon der Christlichen Demokratie in Deutschland, Paderborn (u.a.) 2002, S. 204-205.
  • Lingen, Markus: Das geistliche und sozialpolitische Wirken des Heinrich Brauns von 1900 bis 1928 (Diplomarbeit in kath. Kirchengeschichte – unveröffentlichtes Manuskript).
  • Lingen, Markus: Heinrich Brauns und der „Volksverein für das katholische Deutschland“ (1900-1933), in: Reimund Haas / Karl Josef Revinius / Hermann-Josef Scheidgen (Hrsg.), „Im Gedächtnis der Kirche neu erwachen“. Studien zur Geschichte des Christentums in Mittel- und Osteuropa zum Jubeljahr 2000 als Festgabe für Gabriel Adriányi zum 65. Geburtstag (Bonner Beiträge zur Kirchengeschichte, Bd. 22), Köln, Weimar, Wien 2000, S. 235-265.
  • Lingen, Markus: Art. Brauns, Heinrich, in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Bd. 17, Herzberg 2000, Sp. 175-184.
  • Lingen, Markus: Heinrich Brauns (1868-1939) - Reichsarbeitsministerium und Sozialpolitik in der Weimarer Republik (2012).
  • Mockenhaupt, Hubert, Priesterliche Existenz und sozialpolitisches Engagement von Heinrich Brauns, diss. phil., Saarbrücken 1976.
  • Mockenhaupt, Hubert, Weg und Wirken des geistlichen Sozialpolitikers Heinrich Brauns (Beiträge zur Katholizismusforschung, Reihe B: Abhandlungen), München, Paderborn, Wien 1977.
  • Oltmann, Uwe: Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns in der Staats- und Währungskrise 1923/24. Die Bedeutung der Sozialpolitik für die Inflation, den Ruhrkampf und die Stabilisierung, Diss. phil., Kiel 1968.

 

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