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Die Staatsform Südafrikas stellt insgesamt eine Präsidialdemokratie mit föderalen Elementen und einem Zweikammersystem dar: Die neun Provinzen sind zwar mit eigenen Parlamenten und Regierungen ausgestattet, aber politisch und finanziell weniger eigenständig als etwa die deutschen Bundesländer. Gesetzesvorhaben werden nach menschenrechtlichen Gesichtspunkten von der Kommission für Gleichstellungsfragen, der Unabhängigen Wahlkommission und der Ombudsbehörde bei Beschwerden der Bürger geprüft. Der Präsident bleibt allerdings in hohem Maß an das Parlament gebunden, das ihn schließlich auch wählt. Er ist Staatsoberhaupt und Regierungschef, dessen Stellung allerdings durch ein System von „Checks and balances“ eingegrenzt wird. Die Möglichkeiten und Grenzen dieses Systems werden im Folgenden an aktuellen politischen Entwicklungen gemessen.
Der Artikel beschäftigt sich mit folgenden Aspekten:
1. Der ANC: Dominanz – und fehlende Erfolge
2. Ein Ende der Ungleichheit?
3. Zentralistische Impulse für die Eigendynamik der Zivilgesellschaft
4. Reformen gegen die Stagnation
5. Ausblick