Im Rahmen dieses Sonderverfahrens wurde am 9. Mai die Menschenrechtsbilanz in Tansania eingehend begutachtet. Bezugspunkt hierfür war der am 10. Februar 2016 von Tansania vorgelegte Menschenrechtsbericht (http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/TZSession25.aspx).
Seit 2007 dient das Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren (Universal Periodic Review) als Instrument des UN-Menschenrechtsrats, in dem in festgelegten Abständen regelmäßig überprüft wird, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen aller Mitgliedstaaten erfüllt und eingehalten werden. Es handelt sich dabei um ein von Staaten geführtes System der Überprüfung, das auf internationaler Zusammenarbeit und interaktivem Dialog beruht.
Auf Grundlage des präsentierten Menschenrechtsberichts werden von anderen Staaten Empfehlungen zur Besserung der Menschenrechtslage abgegeben. Der Empfehlungsbericht für Tansania befindet sich noch im Veröffentlichungsprozess.
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