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Brandanschlag rechtsextremer Jugendlicher in Solingen

von Jürgen Nielsen-Sikora
Der Ort des Anschlags ist heute ein deutscher Erinnerungsort in negativer Lesart.

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Bei einem Brandanschlag auf ein Zweifamilienhaus am Pfingstsamstag des Jahres 1993 sterben in Solingen drei Mädchen und zwei Frauen: Gürsün Inçe (27), Hatice Genç (18), Hülya Genç (9), Saime Genç (4) und Gülüstan Öztürk (12). Weitere Bewohner erleiden bei dem von rechtsextremen Jugendlichen verübten Anschlag lebensgefährliche Verletzungen. Am 13. Oktober 1995 verkündet das Oberlandesgericht in Düsseldorf nach einem knapp eineinhalbjährigen Prozess mit über 100 Verhandlungstagen, mehr als 130 Zeugen, 14 Sachverständigen und widersprüchlichen Geständnissen das Urteil gegen vier junge Männer. Wegen Mordes, Mordversuchs und Brandstiftung werden sie zu mehrjährigen Haft- und Jugendstrafen verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es, die Täter hätten den Türken in Deutschland „einen Denkzettel verpassen“ wollen.

 

Hochphase der Fremdenfeindlichkeit nach der Wiedervereinigung

Der Anschlag von Solingen wird in der öffentlichen Wahrnehmung rasch zum Symbol eines eskalierenden Fremdenhasses in Deutschland und zum Synonym für neonazistischen Terror. Für die Türken in Deutschland, so die Wochenzeitschrift Die Zeit im Oktober 2011, gäbe es ein Leben vor und eines nach Solingen. Doch fremdenfeindliche Anschläge nehmen bereits unmittelbar nach dem Fall der Mauer eine neue, in der deutschen Nachkriegsgeschichte bis dahin ungekannte Dimension an. Einige Beispiele: Im November 1990 wird der Angolaner Amadeu Antonio Kiowa in Eberswalde totgeschlagen. Im September des darauffolgenden Jahres brennen Jugendliche eine Asylunterkunft in Hoyerswerda nieder. Mehr als 30 Personen werden verletzt. Nur einen Monat später folgt der nächste Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Hünxe, bei dem zwei Mädchen aus dem Libanon schwerverletzt werden.

Der Angriff auf die zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und ein Wohnheim für ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiter in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 findet den Beifall von bis zu zweitausend Schaulustigen. Wenige Monate später, im November 1992, kommt es zu einem Brandanschlag auf ein von Türken bewohntes Haus in Mölln. Drei Türkinnen sterben.

Drei Erwachsene sowie sieben Kinder und Jugendliche aus Afrika und dem Libanon kommen im Januar 1996 bei einem Brandanschlag in Lübeck ums Leben. Dieses Verbrechen ist bis heute nicht aufgeklärt.

 

Rechtsextreme Jugendkultur

Rund 95% aller rechtsextremen Gewalttaten geht von Männern aus, die in der Regel kaum älter als 20 Jahre sind. Geprägt von ungünstigen häuslichen Verhältnissen, von Arbeitslosigkeit und mangelhafter Bildung, finden sich rechtsextrem gesinnte Jugendliche zu ersten rechtsterroristischen Vereinigungen im Schatten des linken Terrors der 1970er Jahre zusammen. Der bekannteste Fall in Deutschland ist die von Karl-Heinz Hoffmann 1973 öffentlich bekannt gewordene und nach ihm benannte rechtsextremistische „Wehrsportgruppe Hoffmann“, die 1980 vom damaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum als verfassungsfeindliche Organisation verboten wird. Hoffmann versammelt bis zu 400 Jugendliche in seiner Gruppe.

Einen ähnlich hohen Bekanntheitsgrad erlangt der aus bürgerlichen Verhältnissen stammende ehemalige Bonner Gymnasiast Michael Kühnen, der 1977 im Alter von 22 Jahren die rechtsextremistische Organisation „SA-Sturm Hamburg 8. Mai“ ins Leben ruft. Aus ihr geht im November 1977 die Organisation Aktionsfront Nationaler Sozialisten (ANS) hervor. Kühnen wird zum führenden Kopf der deutschen Neonazi-Szene. Wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen wird er 1978 zu sechs Monaten, 1979 wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhass und Gewaltverherrlichung zu vier Jahren Haft verurteilt.

Richtet sich der Linksterrorismus der 1970er Jahre in erster Linie gegen den demokratischen Rechtsstaat, so nimmt der Rechtsterrorismus einzelne Personen und gesellschaftlich schwache Gruppen ins Visier.

Ein frühes und prominentes Beispiel ist der am 26. September 1980 verübte Bombenanschlag auf das Münchner Oktoberfest, bei dem 13 Menschen sterben und 211 weitere zum Teil schwer verletzt werden. Der Täter kommt aus dem Umfeld der Wehrsportgruppe Hoffmann.

Das Beispiel zeigt, dass der Rechtsterrorismus zwar schon vor der Wiedervereinigung ein massives Problem darstellt, doch ist gerade in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung eine zunehmende rechtsterroristische Gewaltbereitschaft insbesondere unter jungen Männern zu verzeichnen. Im Osten des Landes ist sie seit 1990 besonders virulent. Als Grund nennt der Rechtsextremismus-Experte Olaf Sundermeyer die unter den DDR-Bürgern vorherrschenden Verhältnisse, die für das Erstarken eines gewalttätigen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern ideal waren. Der Gewaltforscher Wilhelm Heitmeyer bemerkt hierzu: „Es sind die Ideologien der Ungleichwertigkeit wie nationalistische Überhöhungen, rassistische Abwertungen und totalitäre Normverständnisse, die mit verschiedenen Stufen der Gewaltakzeptanz einhergehen.“

Das über Jahrzehnte durch die DDR-Diktatur aufgestaute Aggressionspotenzial war wie eine Zeitbombe, dessen Zünder der Zusammenbruch des SED-Staates war. In der Folge laufen zahlreiche SED-Mitglieder zu der rechtsextremistischen Partei „Die Republikaner“ über. Der SPIEGEL schreibt dazu in einer Ausgabe 1992: „Eine heftige Abneigung gegen den liberalen Westen, eine Vorliebe für autoritäres Gehabe, vaterländische Phrasen und soziale Demagogie bringen viele der neuen ostdeutschen Schönhuber-Anhänger bereits aus ihrer alten Partei mit. Daß es da überraschende Affinitäten gibt, räumt auch die SED-Nachfolgepartei PDS ein.“

Gewaltforscher verzeichnen schon früh eine strukturelle Rücksichtslosigkeit in den neuen Bundesländern, wo sich schnell eine autoritäre Jugendszene mit xenophobisch-völkischer Ideologie gegen die demokratisch-parlamentarische Gesellschaftsordnung herausbildet. Begleitet wird sie von einem aggressiv geführten Verteilungsmachtkampf auf dem neu geöffneten Medienmarkt, der das rechtsextremistische Milieu mit populistischen Schlagzeilen füttert. Auch etablierte Presseorgane bleiben von der allgemein aufgeheizten Stimmung in den 1990er Jahren nicht verschont. So titelt auch Der Spiegel im September 1993: „Flüchtlinge Aussiedler Asylanten. Ansturm der Armen“.

 

Diskussion über Asylpolitik

Die Eskalation rassistisch motivierter Gewalt zu Beginn der 1990er Jahre ruft in Politik und Öffentlichkeit lebhafte Diskussionen hervor. Neben der Debatte über die Jugendgewalt und das Jugendstrafrecht steht auch das Asylgesetz im Fokus politischer Auseinandersetzungen. Im Ergebnis ändert der Bundestag am 26. Mai 1993, nur drei Tage vor dem Solinger Brandanschlag, das deutsche Asylrecht und führt die Drittstaatenregelung ein: Personen, die im Ursprungsstaat politisch verfolgt werden, aber über einen für sie sicheren Drittstaat einreisen, können das Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung nicht mehr geltend machen. In einzelnen Medien ist die „Überfremdung Deutschlands“ bereits länger ins Zentrum der Berichterstattung gerückt.

In seinen Erinnerungen verteidigt Helmut Kohl den Asylkompromiss von 1993: „Die Asylproblematik war nicht als Ursache oder Hintergrund von Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass zu sehen. Es war auch nicht hinnehmbar, wenn einige eine Verbindungslinie zwischen den Asylgesetzen und den Brandanschlagen in Rostock, Mölln, Solingen und anderswo ziehen wollten. Das politische Klima, das hier als Ursache solch verbrecherischer Taten ausgemacht werden sollte, hatte seine Grundlage nicht in den verabschiedeten Gesetzen, sondern in den jahrelangen quälenden Debatten um den Missbrauch des Asylrechts und dem davon ausgehenden Eindruck, die Politik sei handlungsunfähig. Dafür trugen diejenigen die Verantwortung, die sich der Notwendigkeit der jetzt getroffenen Regelung jahrelang verschlossen hatten.“

Helmut Kohl sieht in den Anschlägen „ein unfassbares Maß an sittlicher Verrohung“ aufscheinen und erblickt darin eine Kriegserklärung an die Menschenwürde und den demokratischen Rechtsstaat. Die Radikalisierung der Neonazi-Szene schreitet dessen ungeachtet in den 1990er Jahren scheinbar unaufhaltsam voran: Rechtsradikale sammeln sich im „Thüringer Heimatschutz“ (THS), aus dem später der so genannte „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) hervorgeht. „Der Begriff Thüringer Heimatschutz soll vor allem öffentlich nach etwas Großem, Bedeutendem klingen: Er ist eine Marketing-Idee, um dem rechten Freundeskreis Respekt zu verschaffen. Ähnlich wie später der Begriff Nationalsozialistischer Untergrund macht der Name aus ein paar Jugendlichen plötzlich eine politische Gruppe, die von Polizei und Presse ernst genommen wird“, schreiben Christian Fuchs und John Goetz in ihrem Buch über die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Der NSU ist aber auch das Produkt der damaligen gesellschaftlichen Entwicklung mit einer zunehmend feststellbaren staats- und fremdenfeindlichen Gesinnung rechtsextremer Gruppierungen. Von der fremdenfeindlichen Gesinnung profitieren 1992 zunächst die Republikaner in Baden-Württemberg. Sie ziehen mit 10,9% in den Landtag ein. Auch die DVU ist 1991 in Bremen und in Schleswig-Holstein erfolgreich. Die Unterbringung von Asylbewerbern in den dafür kaum vorbereiteten Osten des Landes und politische Schuldzuweisungen heizen die Stimmung weiter an. Dabei ist die gesellschaftspolitische Atmosphäre angesichts von rund 3,5 Millionen Arbeitslosen 1993 ohnehin angespannt. Die Ansicht, Deutschland leide an „Überfremdung“ teilt laut einer Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2004 ein Drittel der deutschen Bevölkerung. Und der von der Bundesregierung beauftragte unabhängige „Expertenkreis Antisemitismus“ kommt in seinem Bericht von November 2011 zu der Einschätzung, dass 20 Prozent der Deutschen latente Antisemiten seien.

 

Rassismus als Gefahr für die Zivilisation

In einer gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzler Helmut Kohl und NRW-Ministerpräsident Johannes Rau am 1. Juni 1993 heißt es: „Gemeinsam mit der überwältigenden Mehrheit aller Deutschen verurteilen wir den mörderischen Brandanschlag von Solingen, dem zwei junge türkische Frauen und drei türkische Kinder zum Opfer gefallen sind. Den Hinterbliebenen gilt unser tiefes Mitgefühl … Fremdenfeindlichkeit und Fremdenhaß können aber nicht nur mit der Polizei und mit dem Strafrecht bekämpft werden. Es geht auch darum, daß wir gegen die Gesinnungen angehen, die hinter solchen Verbrechen stehen … Unser Rechtsstaat kann und wird Gewalt nicht hinnehmen – von wem auch immer sie verübt wird und gegen wen auch immer sie sich richtet. Wir zählen dabei auf die Unterstützung aller Deutschen und der türkischen Mitbürger. Gemeinsam mit ihnen wollen wir ein friedliches Zusammenleben in guter Nachbarschaft und Freundschaft.“

Ebenfalls Anfang Juni warnt auch Bundespräsident Richard von Weizsäcker, Rassismus sei eine Gefahr für die Zivilisation. Jede rassistisch motivierte Aktion deute nicht zuletzt auf Versäumnisse in der Politik, die es zu beheben gelte, auch wenn man am Sinn von Politik angesichts der Gewaltbereitschaft Einzelner zweifeln möge. Noch im selben Monat startet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Initiative gegen Gewalt und Extremismus.

In einem Papier vom 22. Juni heißt es: „Politscher Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und zunehmende Gewaltbereitschaft gefährden den inneren Frieden unseres Landes. Die Ächtung jedweder Gewalt muß im Bewußtsein der Bevölkerung wieder stärker verankert werden. Dazu sind alle staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen sowie jeder einzelne Bürger aufgerufen. Dem Recht und seiner Durchsetzung kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Der Rechtsstaat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um die Achtung von Leib und Leben aller zu gewährleisten.“

Die avisierten Maßnahmen sind umfangreich. Zu ihnen gehören unter anderem eine höhere Strafandrohung, die Änderung des Jugendstrafrechts mit dem Ziel, Täter ab 18 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilen zu können, die Verschärfung von Jugendstrafen bei extremistischen Gewalttaten, erweiterte Möglichkeiten der Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr, Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie sozialpädagogische Betreuung gefährdeter Jugendlicher bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der jugendspezifischen Angebote von Jugend- und Sozialbehörden.

 

Die Gegenwart erfordert Wachsamkeit

Die Untere Wernerstraße in Solingen, in der das Haus der Familie Genç stand, ist heute ein deutscher Erinnerungsort in negativer Lesart. Niemand kann die Uhr zurückdrehen und die Dinge ungeschehen machen. Es kann nur versucht werden, die Erinnerung in der Gegenwart wach zu halten. Bundespräsident Joachim Gauck konstatiert aus diesem Grund im Jahr 2012: „Es ist die Gegenwart, die unsere Wachsamkeit, unsere Entschlossenheit, unseren Mut und unsere Solidarität braucht.“ Und den rechtsextremen Feinden der Verfassung hält er entgegen: „Euer Hass ist unser Ansporn“ und bezeugt somit, dass der einzige Weg in die Zukunft ein friedfertiges Miteinander auf der Grundlage der demokratisch-freiheitlichen Grundordnung ist.

 

Erschienen am 6. Mai 2013.

 

Literatur:

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Essay
snapshot/Future Image/Jean MW/Süddeutsche Zeitung Photo
11. Juli 2023
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