Begegnungs- und Beratungszentren im Kontext einer wohnortnahen Versorgung
dargestellt am Beispiel der Stadt Duisburg
Der Anspruch auf Sach- und finanzielle Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, der mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 verbunden war, hat in der Folge zur Herausbildung verschiedener Leistungsangebote und verorteter Strukturen geführt, die Kommunen sowohl durch eigene Angebote, durch (Mit-)Finanzierung von Angeboten Dritter (insbes. Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger) als auch durch Planungen und Kontrollen mit beeinflussen. Gesellschaftliche Entwicklungen erfordern eine Anpassung des ursprünglichen gesetzlichen Rahmens.