Beispiel für gelebte christliche Werte
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Bhatti, der das Amt von seinem 2011 ermordeten Bruder übernommen hat, kündigte an, dessen Mission fortsetzen zu wollen. Pakistan müsse frei werden von jeder Form der Diskriminierung und Unterdrückung. „Gerechtigkeit und die Würde des Einzelnen werden erst dann wiederhergestellt, wenn Arme und Ausgegrenzte wieder in die Mitte unserer Gesellschaft rücken“, sagte Bhatti.
Scharf kritisierte Bhatti in diesem Zusammenhang das 1986 eingeführte Blasphemiegesetz in Pakistan. Dieses verbietet unter Androhung drakonischer Strafen bis hin zum Tod die Beleidigung des Propheten Mohammeds und Schändung des Korans. Laut Bhatti werde das Gesetz dazu missbraucht, um Andersgläubige, darunter viele Christen, zu verleumden und persönliche Streitigkeiten auszutragen. Zwar sei bisher kein Todesurteil vollstreckt worden, dennoch habe ein Mob mehrere Angeklagte nach Freilassung vor den Augen einer hilflosen Polizei gelyncht
Um dieser Entwicklung zu begegnen, gründete Bhatti das „Zentrum für Frieden und interreligiöse Toleranz“ in Islamabad. Leitend war für ihn dabei die Erfahrung, dass es sehr wohl einen Raum für Dialog und Toleranz zwischen Christen und Muslimen gebe. Beide teilten gemeinsame Werte, die zukünftig stärker herausgestellt und verbreitet werden müssten. Bhatti zeigte sich überzeugt, dass die Menschen der Gewalt müde seien und warb um internationale Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Arbeit des Zentrums. Wenn es gelinge, den Frieden nach Pakistan zu bringen, könne der Terrorismus weltweit beendet werden.
Der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Dr. Hans-Gert Pöttering, nannte Bhatti ein „großartiges Beispiel für gelebte christliche Werte“. Bhatti erinnere uns, dass es Aufgabe der Christen sei die Würde aller Menschen zu verteidigen. Gleichzeitig erinnerte Pöttering daran, dass das Menschenrecht auf Religionsfreiheit in vielen Staaten der Welt in unterschiedlicher Intensität gefährdet sei. In Deutschland ist die Religionsfreiheit laut Verfassung garantiert. Aber auch hier gebe es Streitpunkte dort, wo sie mit anderen Grundrechten in Konflikt gerate, etwa bei den Irritationen über die Beschneidung männlicher Kleinkinder. Auch bei Riten der Muslime sei nicht immer eindeutig, ob es sich um kulturelle Tradition, die der Mehrgesellschaft fremd sind, oder um essentiell zur Religion Gehöriges handele. Das zeige, dass auch in Deutschland Religionsfreiheit ein Thema sei.
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