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Einfache Forderung - komplexe Auswirkungen?

Martha Miadzel

Hauptstadtforum zum Mindestlohn

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist offiziell beschlossen. Seine Umsetzung in der Praxis stellt die Politik jedoch vor große Herausforderungen. Fragen über die Auswirkungen einer Lohnuntergrenze auf den Arbeitsmarkt, die Ausgestaltung der Lohnhöhe durch die Politik und notwendige Ausnahmen diskutierten Vertreter aus Politik, Gewerkschaft, Wirtschaft und Forschung in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung.

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Nach dem Beschluss über den Mindestlohn sei es nun an der Zeit, über seine Umsetzung zu sprechen, leitete Nico Lange, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Politik und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung, die Diskussionsrunde ein. Die anschließende Diskussion wurde von Nana Brink, Moderatorin des Deutschlandradios, geleitet und brachte die verschiedenen Positionen der Diskussionsteilnehmer zum Ausdruck.

 

"Wirtschaft ist vielfältig"

 

 

Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, zeigte sich zufrieden über die Einführung des Mindestlohns. Er sei die Konsequenz eines sich ausweitenden Niedriglohnsektors, der nicht mehr flächendeckend von den Gewerkschaften bearbeitet werden konnte. Auch Brigitte Pothmer, Arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnet den Mindestlohn als "die direkte politische Reaktion auf eine veränderte Realität, in der es zahlreiche Branchen ohne Tarifverträge gibt und ein Schutz vor Lohndumping notwendig ist".

 

Andere Diskussionsteilnehmer, wie Jana Schimke, Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zeigten sich dagegen besorgt, denn es sei damit zu rechnen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn Arbeitsplatzverluste nach sich ziehe, insbesondere in Regionen der Neuen Bundesländer. Bei der Umsetzung des Mindestlohns sei außerdem zu berücksichtigen, wie viel er die Unternehmer koste und dass dieser Lohn erst einmal erwirtschaftet werden müsse. „Wirtschaft ist vielfältig“, so Schimke. Das Gesetz solle diesen Umstand berücksichtigen und daran angepasst werden.

 

Forderung nach einer unabhängigen Kommission

 

 

Bedenken äußerten die Gesprächsteilnehmer auch hinsichtlich der Festlegung des Mindestlohns durch die Politik. Johannes Vogel, Mitglied des Bundesvorstands der FDP, sprach sich für eine unabhängige Kommission aus, wie sie in Großbritannien geschaffen wurde. Pothmer schloss sich dieser Position an und betont, dass die Einflussnahme der Politik auf die Lohnhöhe bis 2018 ein viel zu langer Zeitraum sei. Eine schnellere Übertragung dieser Verantwortung an die Mindestlohnkommission sei von großer Wichtigkeit, damit künftige Wahlentscheidungen nicht von Versprechungen der Parteien bezüglich der Höhe des Mindestlohns abhängen.

 

Hinsichtlich der Ausnahmeregelungen bei dem Mindestlohngesetz herrschte bei den Diskutanten Uneinigkeit. „Die Altersgrenze von 18 Jahren ist ein Placebo“, sagte Pothmer, da die meisten Jugendlichen bei ihrem Jobeinstieg bereits älter sind. Wenn die Bundesarbeitsministerin ihr Ziel ernst nehme, müsste sie auf 21 gehen. Das könnte dann aber bei Arbeitgebern zu Ausweichreaktionen führen, die zu einem Niedriglohnsektor unterhalb des Mindestlohns führen könnten. Wichtig sei, dass Jugendlichen ein Job keine größeren Anreize biete, als eine Ausbildung. Vogel betonte, dass der Mindestlohn die Ausbildungschancen von Jugendlich nicht einschränken dürfe.

 

"Ausnahmen sind notwendig"

 

 

Christian Wewezow, Bundesvorsitzender der Wirtschaftsjunioren Deutschland, sieht in einem Mindestlohn keine Hilfe für Jugendliche mit schwierigen Perspektiven, die aufgrund eines niedrigen Bildungsniveaus, fehlender Sprachkenntnisse oder problematischer Familienverhältnisse Unterstützung benötigen. In diesem Bereich seien Ausnahmen notwendig, damit eine Ausbildung für junge Leute attraktiv bleibe. Demgegenüber steht die Meinung von Hannack, die alle Ausnahmen vom Mindestlohn für verfassungswidrig hält. „Das hat auch etwas mit Würde zu tun und die kennt keine Ausnahme.“

 

Für Ulrich Walwei, Vizedirektor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, ist der Mindestlohn eine „arbeitsmarktpolitische Herausforderung“. Es handle sich um ein Experiment, bei dem die bestimmenden Faktoren, wie Beschäftigungseffekte oder die Ausbildungsbereitschaft der Jugendlichen, noch nicht untersucht worden sind. Um eine wissenschaftlich fundierte Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten, sei daher Begleitforschung dringend notwendig. Walwei plädierte für einen vorsichtigen Einstieg in den Mindestlohn, um Risiken zu minimieren und Ausnahmen zu verhindern.

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