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Religion und Verfassung

Der zweite Artikel der ägyptischen Verfassung, der die Scharia als Grundlage des ägyptischen Rechts festlegt und den Staat damit als „islamisch“ definiert, sorgt seit geraumer Zeit für viele Diskussionen. Vor allem die Kopten sowie weitere religiöse Minderheiten fühlen sich von diesem Artikel diskriminiert und verlangen, dass die ge-plante neue Verfassung diesen nicht mehr beinhaltet. Um über die Problematik der Rolle der Religion in der Verfassung zu diskutieren, hat die Konrad-Adenauer-Stiftung Ägypten in diesem Forum Experten und interessierte Bürger versammelt.

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Ablauf

Einleitend fragte Dr. Fathy Fekry, warum ausgerechnet Artikel 2 der Verfassung so sehr in das öffentliche Interesse gerückt sei, obwohl die Religion, bzw. genauer der Is-lam, an mehreren Stellen der Verfassung erwähnt werde. Seiner Meinung nach sei die Bedeutung des zweiten Artikels, der die Scharia als Hauptquelle der Rechtsspre-chung definiert, erst durch das Referendum über die Verfassungsänderungen drastisch gestiegen. „Bestimmte Kräfte“, so Fekry hätten Artikel 2 aus politischen Gründen zum zentralen Streitpunkt der Verfassungs-debatte stilisiert. Welche Kräfte er genau meinte, ließ Fekry jedoch offen. Die breite Zustimmung zum Verfassungsreferendum, so Fekry weiter, bedeute aber keine grund-sätzliche Zustimmung zu einer Verankerung des islamischen Staatscharakters Ägyptens. Stattdessen sei das Ergebnis des Referen-dums eher als Wunsch nach Stabilität und Sicherheit zu interpretieren. Fekry erläuter-te dann kurz die Entstehung des strittigen Artikels. Dieser sei 1980 von Anwar El-Sadat eingebracht worden, um sich die Zustimmung islamischer Kräfte für eine (bis dahin verfassungsmäßig nicht vorgesehene) weitere Verlängerung seiner Amtszeit zu sichern.

Der bekannte koptische Denker Sameh Fawzy vertrat anschließend die Ansicht, dass es in Ägypten keine grundsätzlichen religiösen Spannungen gäbe. Allerdings gäbe es eine Reihe von sensiblen Fragen und Streitpunkten, die immer wieder für Konflikte sorgen. Ein Grundproblem, so Fawzy, sei die zunehmende Abschottung der Religionsgemeinschaften – schon im Kin-desalter. „Wenn diese Kinder nicht zusam-men spielen, wie sollen sie später zusam-menfinden?“ fragte er. Daneben gäbe es einige konkrete politische und juristische Benachteiligungen der Kopten. Vor allem, so Fawzy weiter, in der Rechtsprechung und bei der Besetzung politischer Ämter sei eine Gleichstellung dringend nötig.

Die anschließende Diskussion drehte sich zunächst um die Frage grundsätzlicher religiöser Spannungen im Land. Hier wurden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Einig waren sich die meisten Teilnehmer in der Feststellung, dass nicht Artikel 2 son-dern die Grundeinstellung der Bürger das Hauptproblem sei. Ein Teilnehmer fragte dann, was die ägyptische Jugend genau mit ihrer Forderung nach einem „zivilen Staat“ meine. Sowohl die Vertreter einer „zivilen“ als auch einer „religiösen“ Ordnung sollten zunächst deutlich machen, was genau sie unter diesen Begriffen verstehen. Dr. Fekry erklärte in diesem Zusammenhang, dass es auch säkulare Staaten gäbe, in denen die Religion in der Verfassung erwähnt wird. Dies sei z.B. in Brasilien der Fall. Auch glau-be er, dass es auch für viele Christen kein Problem sei, wenn in der ägyptischen Ver-fassung der muslimische Charakter des Landes betont würde und dies nicht zur Diskriminierung von Christen missbraucht würde.

Schlussfolgerung

Der Workshop zeigt die außerordentliche Relevanz der Rolle der (islamischen) Religi-on in der ägyptischen Verfassung. Es wurde deutlich, dass diese Frage von unterschied-lichen Kräften zur Schicksalsfrage der politi-schen Zukunft Ägyptens stilisiert wird. Demgegenüber zeigten die Referate aber auch die anschließende Diskussion, dass zwischen dem Problem der Diskriminierung von Christen und der Frage nach einem säkularen und islamischen Staat zu unter-scheiden sei. Einigkeit bestand in der Fest-stellung, dass auch in einem islamischen Staat eine vollständige Gleichberechtigung der christlichen Bevölkerung gewährleistet werden könne und müsse. Das Problem ethnischer Spannungen werde sich daher nicht durch eine Abschaffung oder Fort-schreibung von Artikel zwei, sondern durch einen breiten gesellschaftlichen Dialog und durch konkrete juristische und politische Maßnahmen in unterschiedlichen Teilaspek-ten lösen lassen.

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Ägypten Ägypten

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