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活动情况介绍

Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit – Zwei Menschenrechte für eine offene Debattenkultur

Am Freitag, dem 24. Juni 2016, veranstaltete die Konrad-Adenauer-Stiftung in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) ein Fachgespräch zum Thema „Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit – Zwei Menschenrechte für eine offene Debattenkultur“. Wie bereits bei der ersten Kooperationsveranstaltung 2014 konnte der Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfragen der Vereinten Nationen, Professor Heiner Bielefeldt, als Hauptredner begrüßt werden.

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Einsatz für Religionsfreiheit wichtiger Teil der Stiftungsarbeit

Die Leiterin der Hauptabteilung Politik und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung, Dr. Petra Bahr und die Leiterin der Abteilung Internationale Menschenrechtspolitik des DIMR, Dr. Anna Würth, machten in ihren einleitenden Bemerkungen deutlich, wie aktuell und gesellschaftsrelevant Fragen der Religions- und Meinungsfreiheit geworden seien. Die Debatten im Zuge der Flüchtlingspolitik würden - wenn auch teilweise unbemerkt - ebenso im Kontext der Religions- und Meinungsfreiheit geführt, wie Diskussionen über den Islam und den Zusammenhalt der Gesellschaft.

 

Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit bedingen sich gegenseitig

Professor Bielefeldt, der noch bis Ende Juli 2016 VN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist und das Mandat seit August 2010 hat, betonte in seinen Ausführungen, wie eng Artikel 18 (Religionsfreiheit) und Artikel 19 (Meinungsfreiheit) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen miteinander verbunden seien. Sie förderten den offenen Austausch über religiöse Überzeugungen, Gewissensentscheidungen, Ideen, Meinungen und Interessen. Voraussetzung dafür sei allerdings eine öffentliche Debattenkultur, die auf gegenseitigem Respekt beruhe, auf Tatsachen oder Erfahrungen basiere und sachlich geführt werde. Zur Debattenkultur gehörten auch zugespitzte, begründete Satire, gegenteilige Auffassungen und voneinander abweichende religiöse Überzeugungen.

 

Gegenseitiger Respekt der Religionen erfordert eine offene Debattenkultur

Religiös bezogene Intoleranz, Vorurteile, Stigmatisierung und Diskriminierung und Hassrede stünden einer solchen respektvollen Debattenkultur entgegen. Diese ausgrenzenden Formen der Meinungsäußerung berührten nicht nur Angehörige einer religiösen Gruppe; sie hätten Einfluss auf die gesamte Gesellschaft. Hassrede vergifte eine Gesellschaft und ihre Diskurse; sie bereite außerdem vielerorts den Nährboden für Gewalt. Eine respektvolle öffentliche Diskussionskultur könne hingegen Vertrauen zwischen Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften sowie innerhalb der Gesellschaft fördern.

 

Religionsfreiheit ist ein universelles Menschenrecht und gilt für alle

Heiner Bielefeldt betonte in seinem Vortrag energisch: „Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit können gar nicht ohne einander“ und betonte die interdependente Verzahnung der beiden Menschenrechte. Er machte deutlich, dass die Religions- und Meinungsfreiheit nicht etwa in einem unauflöslichen Spannungsverhältnis stünden, sondern sich vielmehr gegenseitig unmittelbar bedingten. In zahlreichen Ländern der Welt seien die beiden Grundrechte in Verfassungen verankert, nicht ohne Grund häufig sogar direkt aufeinanderfolgend. Professor Bielefeldt betonte, dass die Meinungsfreiheit die Umsetzung anderer Menschenrechte fördere und gleichzeitig in vielen Teilen der Welt Menschenrechte zu einer machtpolitischen Frage würden. Bielefeldt machte daher klar, dass die Religionsfreiheit ein Freiheitsrecht sei, allerdings auch ein Gleichheitsrecht für alle.

 

In zahlreichen Ländern sind die Menschenrechte auf Religions- und Meinungsfreiheit eingeschränkt

Menschenrechtlich problematisch seien laut Bielefeldt vor allem die Einschränkungen der Religions- und Meinungsfreiheit durch Blasphemiegesetzgebungen sowie unklare Gesetze gegen Hassrede. So würden Blasphemiegesetzgebungen in vielen Ländern nicht etwa vor Kritik oder Beleidigungen schützen, sondern vielmehr zur Stigmatisierung, Diskriminierung und teilweise zu Gewalt führen. Entscheidend sind für den scheidenden VN-Sonderberichterstatter, dass im Kontext der Menschenrechte wirksame Bündnisse für Religionsfreiheit etabliert würden. Dabei sei eine strukturelle Verstetigung der Durchsetzung der Menschenrechte notwendig – gerade auch im Hinblick auf die institutionelle Verankerung. Ferner sei darauf zu achten, dass die Religionsfreiheit nicht thematisch umdefiniert und aufgeweicht werde. Die Religionsfreiheit dürfe nicht entkernt werden. In diesem Zusammenhang sei Wert darauf zu legen, keinem Fatalismus das Wort zu reden. Gerade bei religionspolitischen Themen könne Fatalismus gravierende Folgen nach sich ziehen.

 

Kulturelle Prägungen der Religionsfreiheit bleiben umstritten

In einem anschließenden Gespräch von Professor Bielefeldt mit Professor Christian Walter von der Ludwig-Maximilians-Universität in München wurden grundsätzliche Fragen der Religions- und Meinungsfreiheit diskutiert und unter juristischen Aspekten beleuchtet. Professor Walter lenkte den Fokus dabei auch auf kulturelle Prägungen der Debatte und gab zu bedenken, ob tatsächlich immer Fragen der Religionsfreiheit oder nicht vielmehr Fragen im Kontext bestimmter Religionen diskutiert würden. In diesem Zusammenhang sei die prinzipielle Frage zu stellen, welcher Faktor bestimmten Religionen zukomme. Auch das Verständnis der Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit im Diskurs innerhalb der muslimisch geprägten Welt wurde dabei diskutiert. Professor Bielefeldt betonte im Rahmen der Diskussion deutlich, dass die Religionsfreiheit ein universelles Menschenrecht sei und selbstverständlich für alle Religionen gleichermaßen gelte. Demnach müssten auch kritische Themen der Religionsfreiheit im Interesse der Meinungsfreiheit vorurteilsfrei und offen angesprochen werden können, ohne als rassistisch diffamiert zu werden.

 

Internationale Konferenz zur Religionsfreiheit im September in Berlin

Die anschließende Diskussion wurde von Dr. Sebastian Müller vom Deutschen Institut für Menschenrechte und Thomas Volk, dem Koordinator für Islam und Religionsdialog der Konrad-Adenauer-Stiftung moderiert. Die anwesenden Experten aus Wissenschaft, Politik und Religionsgemeinschaften begrüßten das Engagement der beiden Institutionen im Themenbereich Religionsfreiheit und ermunterten die Kooperationspartner, die Zusammenarbeit auch in Zukunft fortzusetzen. Die Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltet als nächstes im September 2016 eine internationale Konferenz zur Religionsfreiheit in Berlin, zu der mehr als 100 Parlamentarier aus zahlreichen Ländern erwartet werden.

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联系人

Dr. Karlies Abmeier

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