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EU-Lieferkettengesetz - Chance oder Risiko für europäische Unternehmen?

KAS-BDI Working Group Trade Lunch

Am 23. Februar dieses Jahres hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen vorgelegt, mit der die Rechenschaftspflicht und die Unterneh- mensführung in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten gefördert werden sollen. Ursprünglich hatte sich die Veröffentlichung monatelang verzögert, da innerhalb der Kommission Unstimmigkeiten über die Verhältnismäßigkeit und den Anwendungsbereich der Richt- linie herrschten. Der Vorschlag sieht vor, dass EU-Unternehmen sowie Unternehmen aus Drittlän- dern, die in der EU tätig sind, ihre Zulieferer entlang ihrer gesamten globalen Lieferkette hinsichtlich Menschenrechts- und Umweltstandards überwachen und darüber Bericht erstatten müssen. Dies schließt alle direkten und indirekten Zulieferer ein. Schätzungen zufolge wären rund 17.000 Unter- nehmen von dieser Richtlinie betroffen.

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Details

Der Richtlinienvorschlag geht damit in Umfang und Schärfe über das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) und alle vergleichbaren nationalen Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten hinaus. Eine An- wendung auf die gesamte Wertschöpfungskette – einschließlich aller nachgelagerten Tätigkeiten – erscheint äußerst ambitioniert. Die Tatsache, dass die zivilrechtliche Haftung nicht mehr nur auf die eigenen Unternehmensaktivitäten beschränkt ist, sondern auch auf die von Zulieferern und darüber hinaus auf deren Geschäftspartner ausgedehnt werden soll, hat in der Wirtschaft scharfe Kritik aus- gelöst. Die Verpflichtung zur lückenlosen Kontrolle der Umstände, unter denen jedes Vor- und Zwi- schenprodukt hergestellt wird, stellt die Unternehmen – insbesondere global agierende klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) – vor enorme Herausforderungen. Angesichts der vielfältigen Krisen in Europa stellt sich die Frage, ob eine solche zusätzliche Belastung der richtige Weg ist. Wie ist der aktuelle Vorschlag zu bewerten? Kann ein EU-weites Instrument die richtige Lösung sein, oder sollte die konkrete Ausgestaltung des Regelwerks eher den einzelnen Mitgliedsstaaten über- lassen werden? Was sind die Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand? Sind die von der EU- Kommission angedachten Unterstützungsmechanismen für KMU ausreichend? Wie ist die Tatsache zu bewerten, dass die Richtlinie auch für Unternehmen aus Drittstaaten gilt, die in der EU tätig sind? Können dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen wiederhergestellt und Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen verhindert werden?

 

Auf unserer Veranstaltung wollen wir diese und weitere Fragen zur praktischen Anwendung der Richtlinie, der rechtlichen Haftung für Unternehmen und möglichen Anpassungen gemeinsam mit Daniel Caspary MdEP, Mitglied des Europäischen Parlaments und des Ausschusses für internatio- nalen Handel im Europäischen Parlament (INTA, Renate Nikolay, Kabinettschefin von Kommissi- ons-Vizepräsidentin Věra Jourová und Bülent Akgöl, CEO von Farhym Automotive erörtern. Mode- riert wird die Veranstaltung von Dr. Heiko Willems, Leiter der BDI-Vertretung Brüssel. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Hier finden Sie das Programm zum Download: Programm 22-09-06 EU-Lieferkettengesetz - Chance oder Risiko für europäische Unternehmen.pdf

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Veranstaltungsort

Europabüro Brüssel
11, Avenue de l’Yser,
B-1040 Brüssel
Belgien
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Referenten

  • Dr. Hardy Ostry
    • Leiter des Europabüros der Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Daniel Caspary
    • MdEP Mitglied des Europäischen Parlaments
    • Vorsitzender der deutschen CDU/CSU-Delegation im Europäischen Parlament und Mitglied des Aus- schusses für internationalen Handel (INTA)
  • Renate Nikolay
    • Kabinettschefin Vizepräsidentin Věra Jourová
    • Werte und Transparenz
    • Europäische Kommission
  • Bülent Akgöl
    • CEO
    • Farhym Automotive
  • Dr. Heiko Willems
    • Büroleiter der BDI-Vertretung in Brüssel
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hardy.ostry@kas.de
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