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Vortrag

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments

Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments, referierte am 26.06.2007 über den Ausgang des EU-Gipfels, dessen Implikationen für die Zukunft des Verfassungsvertrages und zog ein Resumé der Deutschen Ratspräsidentschaft.

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Details

Um die diversen Höhen und Tiefen der Geschichte der Europäischen Union und besonders der Entwicklung des Europäischen Verfassungsvertrages dem Zuhörer näher zu bringen, begann Pöttering seinen Vortrag mit dem Bericht über die Ereignisse in der Zeit des Nizza-Prozesses (2002) und schilderte die heterogenen und gespaltenen Auffassungen über den damaligen Verlauf der Entwicklung einer europäischen Verfassung. Weiterhin ging er auf die Ziele des europäischen Konvents ein, welcher zwischen 2002 und 2003 den Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa erarbeitete und beleuchtete darüber hinaus die gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden im Jahre 2005.

Durch diesen historischen Rückblick verdeutlichte Pöttering die Anstrengungen und Herausforderungen mit welchen die EU in den letzten Jahren konfrontiert wurde. Angesichts dessen sei die momentane Situation der EU und ihrer Institutionen, als auch ihre zukünftige rechtliche Grundlage, ein großer Erfolg.

Jedoch sollte man im Hinterkopf behalten, dass dieser Erfolg lediglich ein Etappensieg sei und sich erst auf der Regierungskonferenz herausstellen werde, ob tatsächlich alle 27 Staats-und Regierungschefs den Vertrag unterzeichnen werden.

Als äußerst positives Ergebnis des Gipfels bewertete der Präsident den Erhalt der Substanz der Verfassung, wie die Grundrechtscharta, die institutionellen Reformen und die Einführung der doppelten Mehrheit.

Ein weiteres wichtiges Element sei die Rechtspersönlichkeit der EU. Die EU könne jetzt eine bessere Repräsentation in Internationalen Organisationen einnehmen und nun auch als Vertragspartner mit Drittstaaten in Frage kommen.

Zu dem bis 2014 aufgeschobenen Prinzip der doppelten Mehrheit sagte Pöttering, dass sieben Jahre nicht entscheidend seien, solange diese Art der Beschlussfassung langfristig in geltendes europäisches Recht übergehe und damit dem doppelten Charakter der Union als Union der Völker und Union der Staaten Rechnung trägt.

Die nationalen Parlamente, wie von den Niederländern forciert, können einen Bedeutungszuwachs im System der EU vermelden.

Zu den Problemen des Gipfels gehörten nach Pöttering unter anderem die nationalistischen Töne aus Polen. Das Prinzip der Solidarität, das Wichtigste innerhalb einer Gemeinschaft, um zu Kompromisslösungen zu gelangen kann, sollte immer zweiseitig sein.

Ein weiteres Defizit sei der Verlust des Begriffs ‚Verfassung’ als rechtliche Grundlage. Da einige Länder Angst vor nationalem Souveränitätsverlust haben, seien diese leider nicht in der Lage gewesen diesen Begriff zu akzeptieren.

Der Wegfall der Symbole, die europäische Hymne und Flagge, sollte dazu anregen, dass man sich überlege wie man hörbar und sichtbar seine Symbole in Zukunft verstärken könne.

Das Parlament werde voraussichtlich Ende Juli sein Einverständnis zu der Regierungskonferenz geben und erstmalig in einer solchen Konferenz mit drei Repräsentanten vertreten sein. Das Gelingen der Regierungskonferenz sei entscheidend für die Vollendung des europäischen Vertragsprojektes.

Pötterings Fazit war kurz, aber eindeutig: ‚Man darf sich auf dem guten Resultat des Gipfels nicht ausruhen, sondern man sollte jetzt noch mit mehr Elan und Engagement alles tun, um die Kompromisse des Gipfels zu geltendem Gemeinschaftsrecht zu machen.

In der anschließenden Diskussion wurde an Prof. Pöttering die Frage gerichtet, ob das EP ein Gesetzesinitiativrecht haben sollte. Pöttering antwortete, dass dies nicht im Vertrag erscheinen werde. In Folge eines interinstitutionellen Abkommens jedoch zwischen Parlament und Kommission, muss die Kommission positiv reagieren, sobald das Parlament um Initiative bittet. Solange dieses Prinzip bestehe, werde die Initiative von Seiten des Parlaments durchführbar sein.

Die nächste Frage zielte auf die europäische Vision Pötterings ab und fragte nach einem persönlichen Ausblick des Präsidenten auf die Zukunft der EU.

Pöttering antwortete, dass man zukünftig eine noch stärkere und demokratischere EU bräuchte, welche ihre Werte und Interessen in der Welt verteidige. Nicht die Macht oder der Einfluss seien entscheidend, sondern die Rechtsstaatlichkeit, die Würde des Menschen, das Subsidiaritätsprinzip, die Rechtspersönlichkeit und die Solidarität seien die Kernprinzipien der EU. Auf institutioneller Ebene benötige man ein starkes Parlament, eine verantwortungsvolle Kommission und einen entscheidungsstarken Ministerrat.

Man sollte immer bedenken, dass das Subsidiaritätsprinzip die EU ausmache: Die lokale Ebene sei immer der Ausgangspunkt, die EU bilde den Rahmen, der die Kompetenzen der lokalen Ebenen gewährleistet.

„Europe doesn’t start in Brussels – it starts where we live.“(Pöttering)

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KAS Europabüro Brüssel

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Dr. Peter R. Weilemann †

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