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„Alles SUPer oder was?“ - Das Vorhaben der EU-Kommission zur Schaffung einer „Societas Unius Personae“

von Eva Majewski
Am 7. Oktober 2014 tagte die Arbeitsgruppe ‚Soziale Marktwirtschaft‘ gemeinsam mit Herrn Axel Voss, MdEP und stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, Frau Dr. Susanne Knöfel und Herrn Dr. Manfred Grünanger, beide Mitglieder der Europäischen Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen. Anlass hierfür war der Richtlinienvorschlag der Kommission zur Harmonisierung der Einpersonengesellschaft (SUP).

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Zu Beginn verdeutlichte Herr Dr. Heiko

Willems (BDI) den Zusammenhang des neuen SUP-Vorschlages mit dem abgelehnten Statut einer Europäischen Privatgesellschaft (SPE). Er betonte vor allem den Nachfolgecharakter der SUP. Jedoch gibt es auch hier einige Kritikpunkte. Zu nennen sei vor allem die Form der Online-Anmeldung ohne Beteiligung eines Notars. Für den BDI stellt dieser Vorschlag nur die zweitbeste Lösung dar (hinter dem vormals favorisierten SPE-Vorschlag).

Frau Dr. Knöfel sprach zunächst über das Ziel des Vorschlages. Hauptadressat hiervon seien KMUs. Nur 2% dieser Unternehmen sind grenzüberschreitend tätig. Dies ist viel zu wenig aus Sicht der Kommission. Ein Grund hierfür sind rechtliche Schwierigkeiten. Das GmbH-Recht ist auf europäischer Ebene nicht harmonisiert. Daran setzt der neue Vorschlag der Kommission an. Ein weiterer Vorteil soll sich für Unternehmens-gruppen bezahlt machen. Für diese soll die Gründung von Tochtergesellschaften erleichtert werden.

Frau Dr. Knöfel betonte, dass der neue Vorschlag, abweichend vom SPE-Vorschlag, keine supranationale Gesellschaftsform schaffen möchte. Dies war einer der wesentlichen Gründe, warum der SPE-Vorschlag abgelehnt worden ist, so die Referentin. Der neue Vorschlag ist bescheidener. Er überlässt die genaue Ausgestaltung den Mitgliedsstaaten. Diese können entweder eine neue Gesellschaftsform entwickeln oder eine Unterform schaffen (ähnlich der Unternehmergesellschaft (UG) in Deutschland).

Der zentrale Mehrwert der SUP liegt vor allem in der Online-Registrierung. Diese gibt es schon in vielen Mitgliedsstaaten und trifft dort auf ein positives Echo. Frau Dr. Knöfel unterstrich, dass mit diesem Vorschlag nicht die Abschaffung der Notare erreicht werden soll. Eine Gründung „in Papierform“ bleibt weiterhin möglich. Die Simplifizierung des Vorgangs über die Online-Plattform soll vor allem dadurch herbeigeführt werden, dass bei einer solchen eine einheitliche Satzung (in allen Mitgliedssprachen) verwendet werden muss. Geldwäsche und Betrug sind Hauptkritikpunkte. Beobachtungen in Ländern, in welchen dieses System bereits aktiv genutzt wird, sind in der Regel jedoch positiv, vor allem in Frankreich. Hinsichtlich des Geldwäscheproblems stellt der neue Vorschlag gar eine bessere Prävention dar. Die Aufde-ckungsquote solcher Betrugsfälle wird aufgrund der erleichterten Abgleichung der Daten erhöht.

Herr Dr. Grünanger schloss sich den Worten seiner Kollegin an und steuerte einige Zusatzaspekte hinzu. Er beschrieb zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft. So ist ein Stammkapital von 1 € möglich. Es bedarf jedoch keiner (automatischen) Rücklage in die Mindestreserve wie bei der UG. Zudem soll es nur einen, unteilbaren, Geschäftsanteil geben. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen, wie bspw. in Erbschaftsangelegenheiten, gültig.

Insgesamt soll die Bandbreite von Unter-nehmensformen vergrößert werden. Die Schaffung einer neuen kostengünstigen Möglichkeit innerhalb eines harmonisierten europäischen Rechtsrahmens ist das Ziel. Die Welle der Digitalisierung ist schon im deutschen Gesellschaftsrecht angekommen. Spätestens mit dem MoMiG aus dem Jahre 2008 wurde dies Realität.

Der Europaabgeordnete Axel Voss listete einige Probleme auf, die der Vorschlag mit sich bringt. Er beschränkte sich auf die Ansprache von Problemfeldern, da sich das Parlament inhaltlich noch nicht genauer mit dem Vorschlag befasst hat. Neben der mög-lichen Umgehung der Mitbestimmung, die durch die Sitzaufspaltung verschärft wird, ist vor allem der Gutglaubensschutz ein hohes Gut. Die Verlässlichkeit der deutschen Register darf nicht beschädigt werden. Die 1-€-Einlage erinnert ihn an einen 1-€-Shop. Ein Mangel an Nachhaltigkeit könnte die Folge sein.

Die Frage der Subsidiarität hat im Rat keine Mehrheit, so Voss. Es sei fraglich, ob das nationale Recht nicht besser und ob die EU hier überhaupt zuständig ist.

In der Fragerunde ging es um das Stim-mungsbild innerhalb der anderen Mitgliedsstaaten. Die Referenten aus der Kommission sprachen von einer durchaus positiven Resonanz. Man hat sowohl unter griechischer als auch unter der momentanen italienischen Ratspräsidentschaft mit wenig bis gar keiner Gegenwehr zu kämpfen. Im Gegenteil, die italienische Führung unterstützt diese Initiative außerordentlich. Auf Kritik stoße man jedoch bei Gewerkschaften. Sie äußern große Bedenken, vor allem hinsichtlich der Mitbestimmungsregelungen. Mit Hinblick auf eine etwaige Besorgnis in Bezug auf die Online-Nutzung sagte Herr Dr. Grünanger, dass der Kommissionsvorschlag im Vergleich zu anderen in Europa angewandten Systemen nicht sehr weitreichend sei.

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