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Veranstaltungsberichte

„Sammelklage – quo vadis?“

von Eva Majewski

– Die Maßnahmen der Europäischen Kommission im Bereich kollektiver Rechtsschutzinstrumente

Diskussion bei einem Mittagessen in den Räumen des EBB, organisiert in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), als Referenten wurden eingeladen:Klaus-Heiner Lehne, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzender des RechtsausschussessowieDr. Lutz Roth, Justizreferent für Zivil- und Gesellschaftsrecht in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU

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Nach jahrelangen Diskussionen hat die Europäische Kommission am 11. Juni 2013 ein Maßnahmenpaket zum kollektiven Rechtsschutz sowie zu Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht veröffentlicht. Darin nimmt sie zwar Abstand von der umstrittenen Einführung verbindlicher harmonisierter Regeln für den kollektiven Rechtsschutz. Laut einer Empfehlung sollen die Mitgliedstaaten aber innerhalb der nächsten zwei Jahre kollektive Schadensersatz- und Unterlassungsklagen auf nationaler Ebene unter Beachtung gewisser Mindeststandards in verschiedenen Rechtsgebieten ermöglichen. Danach will die Kommission prüfen, ob nicht doch weitergehende Maßnahmen, auch legislativer Art, nötig sind.

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Eva Majewski

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