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Collective Redress in Europe

Perspectives and Upcoming Milestones

Die Europäische Kommission empfahl 2013 kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren („Collective Redress“). Dadurch soll festgelegt werden, dass alle Mitgliedsstaaten, die keinen Rechtsdurchsetzungsmechanismus auf nationaler Ebene für Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren („Injunctive and compensatory relief“) besitzen, diesen einführen sollten.

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Die Kommission wurde 2015 in ihrer Haltung durch die ‚Dieselaffäre‘ stark

beeinflusst, die eine lebhafte Debatte zwischen EU-Stakeholdern über die Notwendigkeit eines EU-weiten kollektiven Rechtsschutzmechanismus‘ ausgelöst hat. Aufgrund dieser Entwicklungen und der damit verbundenen Bedeutung des Jahres 2018 organisierte das Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kooperation mit dem European Justice Forum eine Stakeholder-Debatte, um den Prozess der Meinungsbildung über kollektiven Rechtsschutz zu begleiten.

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Kontakt

Dr. Hardy Ostry

Dr

Leiter des Auslandsbüros Washington, D.C.

hardy.ostry@kas.de

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