Asset-Herausgeber

Veranstaltungsberichte

Notwendige Restriktion oder Fessel für die wirtschafts-räumliche Entwicklung?

Landesentwicklungsplan NRW

Der Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) ist seit 1995 in Kraft. Mitte 2013 hat die Landesregierung beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan zu erarbeiten. Eine Fülle von Stellungnahmen von Privatpersonen, privaten Unternehmen und von Institutionen sind zum Entwurf eingegangen. Kritik entzündet sich insbesondere an der Begrenzung der Entwicklungsmöglichkeiten kleiner Ortschaften sowie an dem Ziel, die Flächeninanspruchnahme von heute zehn auf fünf Hektar pro Tag bis 2020 zu begrenzen und sie langfristig auf Netto-Null zu senken.

Asset-Herausgeber

Nach offizieller Verlautbarung sind die wichtigsten Aspekte des neuen LEP:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Anpassung an den demographischen Wandel,
  • Sicherung gewachsener Strukturen (trotz Bevölkerungsrückgang) und Verbesserung der räumlichen Qualität (statt Lenkung des Wachstums),
  • höhere Hürden für die Inanspruchnahme von Freiraum,
  • flächensparende Siedlungsentwicklung,
  • Stärkung der Innenstädte (z. B. durch Steuerung des großflächigen Einzelhandels),
  • Schaffung von raumordnerischen Voraussetzungen für die stärkere Nutzung Erneuerbarer Energien und die Anpassung an den Klimawandel,
  • bedarfsgerechte und gleichzeitig sparsame Planung von Gewerbe- und Industrieflächen bei bevorzugter Nutzung von Brachflächen,
  • Ausweisung von Standorten für flächenintensive Großvorhaben,
  • Ausweisung von Standorten für fossile Kraftwerke zukünftig nur noch auf den Ebenen der Regionalplanung und Bauleitplanung,
  • Sicherung der Rohstoffversorgung (z. B. mit Kies, Kalk),
  • Sicherung zentraler Infrastruktur (z. B. der Flughäfen, Häfen) sowie erweiterter Lärmschutz an den Flughäfen,
  • Fortführung der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (z. B. Wasser, Boden, Wald, Naturschutzflächen),
  • vorsorgender Hochwasserschutz durch Freihaltung und Rückgewinnung von Überschwemmungsbereichen,
  • Beitrag zur Erreichung des nationalen Flächensparziels.

 

 

 

Am Beispiel des Verdichtungsraums Köln/Bonn wird deutlich, welche Konflikte bei der Verfolgung dieser Ziele u.U. auftreten können:

Stellungnahme der IHKs Köln und Bonn/Rhein-Sieg zum LEP 2025

 

 

 

 

Beispiel II; Krefeld: Ermittlung des Bedarfs an Gewerbeflächen anhand der Analyse funktionaler und struktureller Rahmenbedingungen und mittels einer Befragung der ansässigen Unternehmen

 

 

 

 

 

 

Veranstaltungen der Konrad-Adenauer-Stiftung im Bereich Stadtentwicklung und Bauwesen:

 

PPP in der Kommune - Ein Königsweg? Mit praktischen Beispielen aus den Kommunen

Asset-Herausgeber

Kontakt

Dr. Mechthild Scholl

Dr

Referentin KommunalAkademie

Mechthild.Scholl@kas.de +49 2241 246-4427 +49 2241 246-54427

comment-portlet

Asset-Herausgeber