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Veranstaltungsberichte

Verbraucherschutz - Quo vadis?

Politiker, Präsidenten Bonner Bundesbehörden sowie Fachleute von Wirtschaftsforschungsinstituten, Universitäten und Verbraucherschutzbehörden trafen sich Ende Juni 2018 zu einer Fachtagung in Bonn, die durch die Politische Bildung (Büro Bundesstadt Bonn) unter Beteiligung von Politik und Beratung durchgeführt wurde.

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Bonn - Standort mehrerer Bundesministerien und oberer Bundesbehörden, die mit dem Thema Verbraucherschutz befasst sind.

Verbraucherschutz erlangt eine immer größere Bedeutung. Digitalisierung, Datenschutzgrundverordnung und „Dieselskandal“ dominieren nicht nur die Schlagzeilen, sondern auch verbraucherpolitische Debatten. Können Verbraucher Herstellern und ihren Informationen noch trauen, oder muss der Staat die Hersteller stärker kontrollieren? Wieviel Schutz brauchen Verbraucher allgemein vor Irreführung? Sind Verbraucher in der digitalen Informationsflut überhaupt noch in der Lage, eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu treffen? Dies sind nur einige Fragen, die die verbraucherpolitische Debatte prägen.

Angesichts dieser Situation ist die Politik sensibilisiert und sucht nach Antworten auf diese Fragen. Der Konrad-Adenauer-Stiftung ist es als Verfechterin der Sozialen Marktwirtschaft ein Anliegen, die Politik dabei zu unterstützen. Ludwig Erhard bezeichnete den Verbraucher und seine Freiheitsentfaltung gar als „einzigen Maßstab“ der Sozialen Marktwirtschaft. Daher hat die Konrad-Adenauer-Stiftung eine zweitägige Expertenrunde mit Politikern, Vertretern Bonner Bundesbehörden und Wissenschaftlern in Siegburg organisiert.

Im Vordergrund der Tagung standen zwei Leitfragen: Welche Ziele muss ein sinnvoller Verbraucherschutz erreichen? Welche Instrumente und Maßnahmen sind geeignet, um diese Ziele zu erreichen? Die Fokussierung auf diese beiden verbraucherpolitischen Grundsatzfragen ist notwendig, um Ordnung in die Debatte zu bringen. Das bestätigten auch die Tagungsteilnehmer: Verbraucherschutz ist inzwischen ein (zu) weites Politikfeld und werde zunehmend zum Querschnittsthema. Behörden betreiben teils doppelte Arbeit. Daher sei es notwendig, die Kernkompetenzen der zuständigen Behörden zu definieren. Sinnvoller Verbraucherschutz benötigt aber allen voran Leitlinien und eine Strategie.

Eine wichtige Leitlinie ist das Menschen- und Verbraucherleitbild. Es entscheidet, welche Ziele und Maßnahmen einen sinnvollen Verbraucherschutz auszeichnen: je mehr die Politik dem Verbraucher zutraut, desto weniger „schutzbedürftig“ ist er. Das im christlichen Menschenbild begründete Leitbild des mündigen Verbrauchers traut dem Verbraucher zu, freie und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen zu können. Dementsprechend ist ein Ziel des Verbraucherschutzes, Verbraucher auf Grundlage von vertrauenswürdigen Informationen zu autonomen Entscheidungen zu befähigen.

Die Teilnehmer sahen die zunehmende Abkehr vom Leitbild des mündigen Verbrauchers skeptisch. Die vorherrschende Meinung in der öffentlichen Debatte erachtet den Verbraucher inzwischen als unmündig und schutzbedürftig. Verhaltensökonomische Erkenntnisse suggerieren, dass viele Verbraucher gerade in der digitalen Welt überfordert sind und nicht immer rationale Entscheidungen treffen. Diese Erkenntnisse werfen aber bei genauem Hinsehen kein schlechtes Licht auf das Leitbild des mündigen Verbrauchers. Denn das Leitbild setzt von den Verbrauchern keine durchweg rationalen Verbrauchsentscheidungen voraus, um Ihnen Entscheidungsfreiheit zu gewähren. Die Politik sollte also angesichts der Digitalisierung nicht vom Leitbild des mündigen Verbrauchers Abstand nehmen, sondern vielmehr für bessere Informationsqualität sorgen. Die Herausforderung der Digitalisierung für die Verbraucher ist das Übermaß, nicht der Mangel an verfügbaren Informationen. Verbraucher sind auf Grundlage vertrauenswürdiger und gut verständlicher Informationen weiterhin in der Lage, eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu treffen. Hier setzt sinnvoller Verbraucherschutz an.

In diesem Zusammenhang wird auch die Rechtsdurchsetzung als verbraucherpolitische Maßnahme zunehmend relevant. Der Abgasskandal hat das Vertrauen der Verbraucher erschüttert. Um es wiederherzustellen, sollte der Staat auch dafür sorgen, dass geschädigte Verbraucher bei Rechtsverstößen wie dem Abgasskandal zu ihrem Recht kommen und die verantwortlichen Hersteller haften. Diese sogenannte Rechtsdurchsetzung ist für einen effektiven, wirksamen Verbraucherschutz notwendig. Dafür ist die Musterfeststellungsklage ein geeignetes Instrument: es sorgt dafür, dass die Verbraucher zu Ihrem Recht kommen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stark zu schädigen. Mit Blick auf die Zukunft bestand jedoch Einigkeit in der Ablehnung von Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild. Das in den USA gängige Opt-out-Prinzip, bei dem die Klage automatisch alle Verbraucher einschließt, kommt der Bevormundung der Verbraucher gleich. Zudem nützen die Sammelklagen nicht den Verbrauchern, sondern der Klageindustrie.

Vor allem hat die Expertenrunde gezeigt, wie wichtig die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft auf dem Politikfeld des Verbraucherschutzes sind: Ein funktionierender Wettbewerb erleichtert den Verbraucherschutz, indem er gute Qualität zu vernünftigen Preisen sicherstellt. Subsidiarität und Augenmaß sind Grundbedingungen, um ausufernde Regulierung zu verhindern. Und schließlich ist gerade beim Thema Verbraucherschutz das Menschenbild von besonderer Bedeutung. Natürlich macht die Digitalisierung es nicht einfacher, Informationen für autonome Entscheidungen zu beschaffen – dennoch ist die Grundidee des mündigen Verbrauchers nicht obsolet.

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Kontakt

Dr. Georg Schneider

Georg Schneider

Referent Wirtschaftspolitik, Büro Bundesstadt Bonn

Georg.Schneider@kas.de +49 2241 246-2372 +49 2241 246 5 2372

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