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Zur staatlichen Finanzierung zivilgesellschaftlicher Akteure

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Das Verhältnis zwischen Staat und zivilgesellschaftlichen Organisationen gilt als belastet – spätestens seit der Bundestagswahl 2025. Damals wurde klar, dass die Union den Bundeskanzler stellt, und sie ließ keinen Zweifel daran, dass sie die Förderpolitik der abgewählten Ampelkoalition nicht ohne Weiteres fortsetzen würde. Die Projektförderung sollte auf den Prüfstand gestellt und Organisationen, die parteipolitischen Aktivismus unter dem Deckmantel der Zivilgesellschaft betreiben, sollten die staatlichen Mittel gestrichen werden. Bei den Akteuren der professionell organisierten Zivilgesellschaft war der Aufschrei groß. Von Gängelung war die Rede, sogar das Ende der Demokratie wurde prophezeit, wenn weniger Fördermittel flössen, und nicht zuletzt stand der Vorwurf der verweigerten Wertschätzung der Zivilgesellschaft im Raum.

Die Debatte verlor rasch jegliche Verhältnismäßigkeit. Beispielhaft dafür steht der CIVICUS Monitor, der die bürgerlichen Freiheiten in Deutschland als „gefährdet“ einstufte.[1] Die aufgelisteten Gründe sprachen Bände: Zur Abwertung Deutschlands führten unter anderem die vermeintliche Unterdrückung von Pro-Palästina-Protesten, angebliche Repressionen gegen linke Demonstranten vor AfD-Parteitagen und die behauptete Zusammenarbeit von Union und AfD in der Migrationspolitik. Mit Zivilgesellschaft hat das alles wenig zu tun, wohl aber mit einer laxen Haltung einiger zivilgesellschaftlicher Akteure gegenüber dem Linksextremismus. Die Macher des CIVICUS Monitors, die sich selbst als globale Allianz der Zivilgesellschaft verstehen, stützen ihr Ranking auf Berichte aus den jeweiligen Ländern, wobei Äußerungen zivilgesellschaftlicher Organisationen stärker gewichtet werden als die anderer Quellen.[2] Angesichts derartig einseitiger Bewertungen und der fragwürdigen Methode ist der Eindruck einer politischen Schieflage unverkennbar.

Dem Vorwurf politischer Einseitigkeit sehen sich mittlerweile zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure ausgesetzt. Dabei irritiert, wie wenig er in der Sache zurückgewiesen wird. Stattdessen drehen betroffene zivilgesellschaftliche Akteure den Spieß einfach um und unterstellen ihrerseits dem Staat politische Einseitigkeit. Zur Versachlichung der Debatte trägt das nicht bei, und den Ansehensverlust der zivilgesellschaftlichen Organisationen stoppt es auch nicht. Ganz im Gegenteil: Die demokratiefördernden Aspekte der Zivilgesellschaft, die in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren noch im Vordergrund standen und für ein positives Image sorgten, verblassen. Die Soziologen Swen Hutter und Jana Priemer sehen darin „einen grundsätzlichen Wandel im Verständnis des Begriffs – von einem normativen Leitbild hin zu einer politisch umkämpften und analytisch offenen Kategorie“.[3] Mit anderen Worten: Die alten Selbstverständlichkeiten gibt es nicht mehr. Aber ist das jetzt wirklich überraschend?

 

Ein Verhältnis voller Paradoxien

Die Zivilgesellschaft ist nicht statisch, vielmehr ist ihr Verhältnis zum Staat logischerweise von Widersprüchen geprägt. Oft wird unter Zivilgesellschaft eine eigene Sphäre jenseits des Staates, Marktes und des Privaten verstanden. Dabei schließen sich Menschen freiwillig zusammen, um politische, soziale oder gesellschaftliche Anliegen zu verfolgen. Entscheidend ist, dass dieses Engagement eigensinnig, selbstermächtigt und selbstorganisiert ist.[4] Es mit staatlichen Projektmitteln oder Steuerprivilegien anzureizen oder gar dauerhaft zu unterhalten, ist demnach das Gegenteil von Zivilgesellschaft. Als Raum der Freiheit kann sie nur Bestand haben, solange die staatlichen Eingriffe auf das Notwendigste beschränkt werden.

Was das konkret bedeutet, muss stets neu verhandelt werden. Klar ist aber, dass dem Staat seit jeher Zurückhaltung auferlegt ist. Er darf nicht übergriffig werden. Genau diese Gefahr droht jedoch, je dauerhafter zivilgesellschaftliche Organisationen staatlich finanziert werden. In den aktuellen Debatten wird das oftmals ausgeblendet. Stattdessen wird die Forderung nach weniger staatlicher Steuerung zugleich mit dem Ruf nach mehr Geld vom Staat verknüpft. Eher selten kommt zur Sprache, dass die staatliche Finanzierung dem Wesen der zivilgesellschaftlichen Prinzipien entgegensteht.

Daran ändert auch das Argument nichts, der Staat müsse erst eine aktive Zivilgesellschaft als Grundlage der Demokratie schaffen. Es ist keineswegs zwingend, dass dies beispielsweise in ein Bundesprogramm „Demokratie leben!“ münden muss. Der Staat schafft bereits über die schulische Vermittlung entsprechender Inhalte sowie mit den Landeszentralen und der Bundeszentrale für politische Bildung sowie den politischen Stiftungen die Voraussetzung für eine Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger als politische und engagierte Wesen. Überermächtigen darf er sie aber auch dort nicht. Bürgerlich ist Engagement nur dann, wenn es vom Einzelnen ausgeht. Genau hier wird die staatliche Finanzierung zum Problem.

 

Ermöglichung und Limitierung

In dem Moment, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen von Geldern oder steuerlichen Begünstigungen des Staates profitieren, sind sie an dessen Spielregeln gebunden. Das fängt bereits mit den vorgegebenen Zwecken an, etwa wenn der Staat mit Unterstützung karitativer Verbände bestimmte Sozialpolitiken verfolgt oder mithilfe von Streetworkern im Rahmen von Deradikalisierungsprogrammen Menschen aus extremistischen Milieus herauslösen will.

Selbst mit bester Absicht schmilzt die konstitutive Freiheit der zivilgesellschaftlichen Organisationen dahin, wenn die staatlichen Vorgaben in die eigenständigen Logiken der freiwillig Engagierten eingreifen. Man darf deshalb die Frage stellen, ob man dann überhaupt noch von Zivilgesellschaft sprechen kann. [5] Es ist jedenfalls eine Engführung, staatliches Geld immer nur als Ermöglichung und nicht als Limitierung zu diskutieren.

Nicht zuletzt stellt aber auch das freiheitliche zivilgesellschaftliche Engagement den Staat vor ein Dilemma. Einerseits sucht er den Kontakt zur Zivilgesellschaft, weil er sie als Partner für eine erfolgreiche Politik versteht und auch auf sie angewiesen ist. Dieser Partner benötigt Adressierung und administratives Wissen. Man muss voneinander wissen und die gleiche Sprache sprechen. Das kommt vor allem größeren Vereinen und Verbänden entgegen, die mit professionellem, oft hauptamtlichem Personal aufwarten und über Netzwerkstrukturen eng mit der Politik verknüpft sind. Andererseits will der Staat eher kleinere Akteure unterstützen, um Engagement in Bereichen der Gesellschaft anzuregen, die bisher am Rande standen. Gerade diese Strukturen sind jedoch sehr klein und verfügen oft nur über wenig Personal, das überwiegend hochgradig engagiert, aber ehrenamtlich tätig ist. Sie haben kaum das administrative Potenzial, um die überbordende deutsche Förderbürokratie zu bewältigen. Obendrein ist ihr Vernetzungsgrad selbst im Verbund mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren schwach ausgeprägt. Eine Lösung für dieses Problem bestünde in einer konsequenten Entbürokratisierung der staatlichen Förderung.

Was erst einmal positiv klingt, bedeutet faktisch aber auch Kontrollverlust. Wie weit darf der Staat dabei gehen?

 

Die Verantwortung des Staates

Über die Verwendung öffentlicher Mittel ist der Staat immer rechenschaftspflichtig. Die staatliche Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen bildet keine Ausnahme. Der Staat muss prüfen, ob er mit seinen Mitteln die angestrebten Ziele erreicht, und seine Politik des gegebenenfalls revidieren. Insofern handelt es sich um staatliche Lenkungs- und Kontrollpflichten.[6] Deshalb ist die Ankündigung einer Evaluation und Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ kein „Angriff auf die Zivilgesellschaft“, wie mitunter behauptet wird,[7] sondern eine Selbstverständlichkeit. Das gilt erst recht, wenn der Verdacht aufkommt, dass einige geförderte Akteure gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung arbeiten. Der Staat muss die verfassungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder sicherstellen und einer zweckwidrigen Verwendung von Anfang an entgegenwirken. Ohne konkrete Vorgaben, die an die Mittelgewährung geknüpft sind, geht es nicht. Zumindest an dieser Stelle ist ein gewisses Maß an Bürokratisierung und verbindlichen Transparenzvorschriften unvermeidlich.

Zudem käme der Staat seiner Verantwortung nicht nach, wenn er der Forderung zivilgesellschaftlicher Akteure nach einer dauerhaften Finanzierung nachgeben würde. Argumentiert wird, dass die zivilgesellschaftlichen Projekte nur wirksam seien, wenn sie langfristig angelegt und von professionellem, gut bezahltem Personal betrieben würden, für das mehr und dauerhaft staatliche Gelder bereitgestellt werden müsste. Ohne Zweifel gibt es Projekte, für die eine dauerhaftere Finanzierung sinnvoll ist. Wenn sie überzeugen, erhalten sie in der Regel auch eine weitere Förderung. Die zeitliche Begrenzung bei der Vergabe von Fördermitteln wirkt in diesem Fall allerdings wie ein Evaluationsinstrument. Sie ist damit Ausdruck der staatlichen Lenkungs- und Kontrollpflicht und keine bürokratische Gängelei.

 

Keine Verstaatlichung der Zivilgesellschaft

All dies zeigt, wie schwer es ist, die konträren Logiken des Staates und der Zivilgesellschaft in Einklang zu bringen. Auf der einen Seite ist zivilgesellschaftliches Engagement Ausdruck individueller Freiheit. Es staatlich zu lenken, wäre sein Ende. Auf der anderen Seite verfolgt der Staat mit seiner Mittelvergabe bestimmte Ziele, deren Erreichung er auch kontrollieren muss. Beide Logiken müssen so ausbalanciert werden, dass die öffentliche Finanzierung nicht auf eine faktische Verstaatlichung der Zivilgesellschaft hinausläuft. Das setzt voraus, dass Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen offen für die Sichtweise der jeweils anderen Seite sind. Ein erster Schritt in diese Richtung ist sowohl der Verzicht auf Pauschalverurteilungen der Zivilgesellschaft als auch mehr Verständnis für die staatlichen Kontrollpflichten. Beides sollte machbar sein.
 

Tobias Montag, geboren 1981 in Erfurt, Referent Digitale Demokratie und Parteien, Hauptabteilung Analyse und Beratung, Konrad-Adenauer-Stiftung.

 

[1] Siehe „Deutschland wurde im globalen Bewertungsbericht über bürgerliche Freiheiten herabgestuft“, CIVICUS Monitor, Dezember 2025, https://monitor.civicus.org/press_release/2025/germany/ [letzter Zugriff: 07.05.2026].

[2] CIVICUS Monitor: Methology, https://monitor.civicus.org/about/how-it-works/methodology/ [letzter Zugriff: 07.05.2026].

[3] Swen Hutter / Jana Priemer: „Wer oder was ist die Zivilgesellschaft? Wandel, Konflikte und demokratische Ambivalenzen“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 76. Jg., 13/2026, 21.03.2026, S. 9.

[4] Rupert Strachwitz / Eckhard Priller / Benjamin Triebe: Handbuch Zivilgesellschaft, Walter de Gruyter, Berlin/ Boston 2020 (eBook), S. 234–235; Annette Zimmer: „Zivilgesellschaft“, in: Uwe Andersen / Jörg Bogumil / Stefan Marschall / Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 8., aktual. u. erw. Aufl., Springer VS, Heidelberg 2021, S. 1053–1059.

[5] Vgl. zur Problematik Benedikt Widmaier: „Demokratieförderung und Extremismusprävention. Ein kritischer Blick aus der Perspektive politischer Bildung und zivilgesellschaftlicher Demokratie“, in: Heinz Kleger / Ansgar Klein (Hrsg.): Demokratiepolitik. Neue Formen der Bürgerbeteiligung als Demokratiestärkung, Springer VS, Wiesbaden 2024, S. 377–392.

[6] Kristiane Saro: Die staatliche Förderung gesellschaftlicher Organisationen. Eine Untersuchung der Zuwendungsvergabe mit einem besonderen Augenmerk auf Neutralitätspflichten und dem Vorbehalt des Gesetzes, C. F. Müller, Heidelberg 2025, S. 193.

[7] Vgl. CAMPACT: Angriff auf die Zivilgesellschaft abwehren, www.campact.de/gemeinnuetzigkeit/cdu-angriff-auf-zivilgesellschaft/ [letzter Zugriff: 07.05.2026].

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