Religion und Macht – es wäre in aktueller Lage zweifellos eines Beitrags wert, dieses Thema im Horizont religionssoziologischer Erhebungen zu ventilieren. Die Frage wäre dann, welche Macht Religionsgemeinschaften de facto in der Bundesrepublik haben, welche Machtperspektiven sie selbst beanspruchen, welche ihnen im Unterschied dazu (noch) von Dritten eingeräumt werden und welche Verfalls- oder belastbaren Einflussperspektiven ihnen angesichts einer heftigen Säkularisierung der Gesellschaft in Aussicht gestellt werden könnten.
Religion und Macht – eines Beitrags deutlich weniger wert wäre, das Thema auf der Ebene handelsüblicher religionspolitischer Betrachtungen zu traktieren. Einmal mehr würde gefragt, inwiefern Religion öffentlich als machtpolitischer gesellschaftlicher Faktor eine Gestaltungsaufgabe und ein kritisches Kommentierungsamt zukomme. Margot Käßmann hat in diesem Zusammenhang prominent ein „Einmischen“ der Kirchen gefordert, worüber man sich angesichts der Semantik dieses Verbs nur wundern kann; besagt das Wort „einmischen“ doch, sich redend oder handelnd mit etwas zu befassen und sich an Vorgängen zu beteiligen, die einen eigentlich nichts angehen oder für die man nicht zuständig ist.
Religion und Macht – der Anspruch dieses Beitrags ist einerseits bescheidener. Er beleuchtet nicht die machtpolitischen Kultivierungsaufgaben der Religionsgemeinschaften insgesamt, sondern konzentriert sich auf die christliche Religion. Andererseits ist der Anspruch hoch, werden doch aus theologischer Perspektive grundlegende aus der Religionsperspektive zu erörternde Machtfragen aufgerufen.
Gottes Allmacht und menschliche Macht
Das elementare Problem einer religionspolitischen Analyse des Themas besteht in theologischer Perspektive wesentlich darin, dass sie ihre Rechnung ohne die Allmacht Gottes macht. Damit verfehlt sie das Thema.[1] Denn eine Reflexion auf die Macht der Religion etsi deus non daretur – selbst wenn Gott nicht existieren würde – kann theologisch gesehen nicht begreifen, was es mit der Macht der Religion im Zusammenspiel anderer Machtfaktoren auf sich hat. Das hat eine der zentralsten Bekenntnisurkunden des antiken Christentums, das sogenannte Apostolicum, klar gesehen, indem es in der trinitarisch-kirchlichen Entfaltung des christlichen Glaubens Gott als einziges explizit genanntes und entscheidendes Prädikat eben die Allmacht zuordnet. „Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde …“ Die theologische Pointe dieser Bekenntnisphrase könnte besser nicht sitzen. Ihre Essenz lässt sich in fünf Punkten referieren.
Erstens: Gott ist in seiner Allmacht der Schöpfer einer von ihm strikt zu unterscheidenden, aus dem Nichts geschaffenen Welt. Zweitens: Die Welt, die selbst in keiner Weise Gott oder göttlich ist, gibt es nur, weil Gott sie will. Drittens: Die von Gott so gewollte Welt hat geschöpfliche Macht, weil sich Gott in seiner Allmacht selbst begrenzen will (Eberhard Jüngel). Es zeichnet die Allmacht Gottes als eine souveräne Allmacht aus, dass sie sich zurücknehmen und selbstbeherrschen kann, wovon es machtpolitisch für Menschen viel zu lernen gäbe. Viertens und anders gewendet: In seiner göttlichen ewigen Freiheit räumt Gott seiner Schöpfung und insbesondere Menschen endliche Gestaltungsfreiheit ein. Fünftens: Dieser radikale Schöpfungsgedanke entsakralisiert die Welt und ihre Macht und eröffnet gerade dadurch zugleich einer ihrer Grenzen bewussten, aber zugleich selbstbewussten eigenen Gestaltungsverantwortung machtförmig Raum.
Was folgt daraus für den Machtdiskurs? Menschliche Macht, sei sie religiös, sei sie politisch oder in anderer Weise gesellschaftlich geformt, ist theologisch gesehen geschöpfliche Macht. Diese geschöpfliche Macht ist keine Ableitung aus göttlicher Macht, sondern vielmehr ein produktives, aus menschlicher Freiheit erwachsenes machtbegrenztes endliches Gegenüber göttlicher Allmacht. Menschliche Macht kann sich also in ihrer Ausübung auch nicht aus dem formalen Umstand legitimieren, dass sie sich in genau dieser Gestalt von Gott verdanke. Gott ermächtigt zwar Menschen zur Weltgestaltung. Wie und in welcher Ordnung sie aber diese gestalten, haben sie in Freiheit selbst und vor Gott zu verantworten.
Weltliche Macht kommt nicht von Gott
Diese Ordnungen sollen durchaus einen guten, weltgestaltenden Sinn haben. Zu behaupten, sie seien gottgewollt, wäre jedoch vermessen. Man kann es aus theologischer Perspektive gar nicht deutlich genug sagen: Eine von Gott ermöglichte Macht ist niemals schon dadurch eine durch Gott legitimierte Macht. Mit der bereits erwähnten Entsakralisierung der Welt als Schöpfung hängt zusammen, dass keine Macht auf Erden – mit der einzigen Ausnahme des Mensch gewordenen Gottessohnes – für sich beanspruchen kann, von Gott repräsentativ legitimiert worden zu sein.
Alle Macht auf Erden muss sich allerdings vor Gott verantworten. Das Grundgesetz hat diese Lektion gelernt: Die Staatsmacht in der Bundesrepublik Deutschland ist kein Teil einer göttlichen Ordnung. Sie kommt auch nicht von Gott. Sie repräsentiert schon gar nicht göttliche Macht. Sie repräsentiert die Macht, die vom Volk ausgeht: „Alle Gewalt geht vom Volke aus“ (Grundgesetz [GG] Art. 20 Abs. 2). Die das Volk – nicht Gott – vertretenden machtpolitischen Entscheidungsträgerinnen und -träger müssen ihre Repräsentanz „im Bewusstsein“ ihrer „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ (Präambel GG) wahrnehmen.
Diese entsakralisierende Einordnung menschlicher Machtansprüche ist keineswegs modern, sondern wurzelt in uralten biblischen Überzeugungen. Auch wenn also die Legitimationsmuster eines königlichen Gottesgnadentums diese Lektion noch nicht gelernt zu haben schienen, hätten sie sich darüber bei genauer Lektüre der biblischen Schriften im Klaren sein können.[2] In den Königsbüchern des Alten Testamentes wird nämlich die Forderung des Volkes nach einem auch mit sakralen Funktionen belegten Königtums, das von Gott legitimiert wird, radikaler prophetischer Kritik unterzogen: von Nathan (2 Sam 12) über Elia (1 Kön 21) und Jesaja (Jes 7), Jeremia (26,16–19) bis Amos und Hosea, die das Ende des Staates Israel und das endgültige Exil mit diesem verfehlten Legitimationsanspruch in engen Zusammenhang bringen. Menschliche Machtvertretungsansprüche sind aufgrund religiöser Einsicht intrikat. Diese uralte christliche Einsicht wurde in den Wechselfällen der religiösen und politischen Globalgeschichte immer wieder verdrängt.
Die machtpolitische Ansage der Gottesebenbildlichkeit
Nun hat diese ambivalente Einordnung politischer und religiöser menschlicher Macht eine zentrale anthropologische Pointe. Früh werden in biblischen Texten all jene politisch-theologischen Ideologien zurückgewiesen, die einen irdischen Herrscher unmittelbar als Bild Gottes und Repräsentanten der Alleinherrschaft verstehen. Vielmehr wird die im religionspolitischen Umfeld den Königsgestalten vorbehaltene Ebenbildlichkeit im Alten Testament universalisiert und allen Menschen zugesprochen. Das ist auch eine essenzielle machtpolitische Ansage. Gott schuf den Menschen, jeden Menschen, zu seinem Ebenbild (1. Mose 1,27). So gesehen ist jeder Mensch Medium der Wirkmächtigkeit Gottes, was konsequent auf der Linie des verwegenen Geschenkes der Freiheit liegt, mit dem Gott jeden Menschen ausgestattet hat.
Machtpolitische Aufgabe eines richtig verstandenen Würdediskurses christlicher Religion ist folglich, nicht nur gegebenenfalls Machtkritik gegenüber politischen und religiösen Leitungsansprüchen zu formulieren, sondern vielmehr jeden Menschen in die Pflicht zu nehmen, in Achtung vor sich selbst und jedem anderen den ihm zur Verfügung stehenden endlichen Freiheitsgestaltungsspielraum angesichts von Machtdynamiken eines radikal Unverfügbaren (Gott) zu nutzen und diesen Deutungsanspruch nicht machtdegenerativ in einem säkularisierten Würdediskurs zu versenken. Geradeheraus theologisch geurteilt: Jede Bürgerin und jeder Bürger verfügt über eine vom unverfügbaren Gott zur Verfügung gestellte Selbstverfügungsmacht, die seinen Mitmenschen zugutekommen kann und soll.
Zugleich haben die Religionsgemeinschaften mit Blick auf die großen sozialen Organisationen und Institutionen der Politik und den gesellschaftlichen Kräften auf den essenziellen Machtumstand aufmerksam zu machen, dass keine Machtrepräsentanz auf Erden einen göttlichen Repräsentationsmachtanspruch erheben beziehungsweise seinen Machtanspruch verabsolutieren darf. Das gilt christlich gesehen auch für alle Religionsgemeinschaften und also für die Kirchen selbst. So sehr die Kirchen von Gott dazu berufen sein mögen, von Gott zu zeugen und sein Reich zu verkündigen: Sie verkörpern nicht selbst dieses Reich und hätten sich selbst gründlich missverstanden, wenn sie den jesuanischen Hinweis „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“ auf sich selbst bezögen.