Das Verbot der organisierten Suizidbeihilfe steht derzeit auf der politischen Agenda des Deutschen Bundestages. In der letzten Legislaturperiode kam ein entsprechendes Gesetz nicht zustande. Seit Beginn dieses Jahres läuft eine erneute Initiative, die Ende 2015 mit einem Gesetz abgeschlossen werden soll. Bis dahin muss eine Entscheidung zu diesem schwierigen und emotionsbesetzten Thema gefunden werden. Die öffentliche Debatte hat bereits mit Schärfe eingesetzt, und erste Gesetzesentwürfe liegen auf dem Tisch.
In Deutschland ist weder Suizid strafbar noch Suizidbeihilfe, sofern sie nicht eigennützig ist. Eine Sonderrolle nehmen die Ärzte ein: Aufgrund des standesrechtlichen Verbots in der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer und in den Berufsordnungen der meisten Landesärztekammern dürfen Ärzte an einem Suizid nicht mitwirken. An dieser Situation soll sich grundsätzlich nichts ändern. Nur die wiederholte und organisierte Suizidbeihilfe, etwa durch Sterbehilfeorganisationen oder auch Einzelpersonen, die sich als „professionelle“ Sterbehelfer anbieten, soll durch ein Gesetz unterbunden werden.
Dafür gibt es gute Gründe: Menschen brauchen in der Regel keine Hilfe zum Sterben, sondern im Sterben – also eigentlich Lebenshilfe! Aufgabe ist es, die Sterbesituation zu verbessern. Gelingt dies, verschwindet in der Regel der Wunsch, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. Die Hemmschwelle für einen Suizid sollte nicht gesenkt werden, wie es durch die organisierte Suizidbeihilfe geschieht. Nur so kann es gelingen, Suizidwillige auf die Alternativen aufmerksam zu machen und sie vom vorschnellen Tod abzuhalten. Auch muss einem Dammbruch vorgebeugt werden: Jeder Türöffner für mehr Sterbehilfe, jedes Ausfransen des Lebensschutzes am Lebensende muss zum Wohle der sterbenden Menschen vermieden werden. Zu groß ist die Gefahr, dass der soziale Druck auf Kranke und Sterbende zunimmt.
In einer aktuell erschienenen Studie Die Situation von Hospizarbeit und Palliative Care in Deutschland erläutern Dirk Müller und Bettina Wistuba vom Unionhilfswerk Berlin vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen in Hospizen die Alternativen: Nicht Suizidbeihilfe, sondern eine umfassende hospizliche und palliative Betreuung hilft Menschen, ihre letzte Lebensphase in Würde zu verbringen. Durch eine umfassende medizinische, pflegerische, seelsorgerische und psychosoziale Versorgung und Betreuung kann die Lebensqualität bis zum Lebensende auf einem hohen Niveau erhalten werden. Die Studie zeigt die Leistungsfähigkeit von Palliativmedizin und hospizlichen Diensten sowie die damit verbundenen Chancen für eine menschenwürdig gestaltete Sterbebegleitung auf. Sie legt auch den Handlungsbedarf offen. Palliativmedizin und Hospizdienste müssen gefördert werden, sodass sie flächendeckend und mit der Regelversorgung vernetzt in hoher Qualität für bedürftige Menschen verfügbar sind (www.kas.de/wf/de/33.38945/).
Eine weitere Studie Sterbehilfe und selbstbestimmtes Sterben – Zur Diskussion in Mittel- und Westeuropa, den USA, Kanada und Australien von Michael Fuchs und Lara Hönings, Institut für Wissenschaft und Ethik der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wendet den Blick nach außen und stellt die Frage, welche rechtlichen Regelungen zur Sterbehilfe und Suizidbeihilfe es in anderen Ländern gibt und wie dort die fachlichen und öffentlichen Debatten verlaufen. Neben den Niederlanden und der Schweiz, die die Sterbehilfediskussion in Deutschland wesentlich beeinflussen, werden elf weitere Länder in den Blick genommen. Die Debattenverläufe sind sehr unterschiedlich. Der Blick auf gesetzliche Regelungen lässt dagegen Ähnlichkeiten erkennen: Nur in wenigen Ländern sind die aktive Sterbehilfe und die Suizidbeihilfe straffrei.
Die Argumentationsmuster und die gesetzlichen Regelungen anderer Länder können in Deutschland interessante Orientierungshilfen für eine effiziente und problemorientierte Auseinandersetzung um das angestrebte Verbot der organisierten Suizidbeihilfe geben. Die Studie erscheint voraussichtlich im November 2014 und wird ausschließlich online abrufbar sein (http:/www.kas.de/publikationen).
Norbert Arnold, Leiter des Teams Gesellschaftspolitik Hauptabteilung Politik und Beratung