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Unterzeichnung des Versailler Friedensvertrages

von Markus Lingen
Der Friedensvertrag von Versailles, unterzeichnet am 28. Juni 1919 und ratifiziert am 20. Januar 1920, beendete den Ersten. Weltkrieg offiziell. Er wurde getragen von Deutschland und 27 alliierten und assoziierten Nationen. Andere Länder, wie z.B. die USA oder China, schlossen in besonderen Verträgen Frieden mit Deutschland. Der Versailler Vertrag verpflichtete Deutschland u.a. zum Verzicht auf mehrere seiner Gebiete und all seine Kolonien, zur Leistung von Reparationszahlungen und zur Übernahme der alleinigen Schuld am Ausbruch des Krieges.

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Der Versailler Vertrag wurde im Mai/ Juni 1919 im gleichnamigen Pariser Vorort zwischen den Siegern und dem besiegten Deutschland verhandelt und unterzeichnet. Am 7. Mai legten die Siegermächte, vertreten durch den Präsidenten der USA, Woodrow Wilson, und die Ministerpräsidenten von Großbritannien, Frankreich und Italien – Georges Clemenceau, David Lloyd George bzw. Vittorio Emanuele Orlando – zusammen mit den Vertretern der übrigen Kriegsgegner Deutschlands der deutschen Friedensdelegation unter Leitung des damaligen Außenministers Ulrich Graf Brockdorff-Rantzau im Hotel Trianon Palace einen Vertragsentwurf vor. Dieser durfte, unter Ausschluss von mündlichen Verhandlungen, nur in einem schriftlichen Notenaustausch erörtert werden. Das umfangreiche Vertragswerk war seit dem Zusammentreten der Pariser Präliminarfriedens Konferenz am 18. Januar 1919 in fast drei Monate umfassenden Geheimverhandlungen zwischen den vier Hauptsiegermächten fertiggestellt worden.

 

Gebietsverluste

Im Westen verlor Deutschland Elsass-Lothringen, im Osten vor allem die Provinzen Posen und den größten Teil Westpreußens sowie Oberschlesien. Volksabstimmungen wurden für Eupen-Malmedy, Nordschleswig und Masuren angeordnet, nach einem Ablauf von 15 Jahren ebenfalls für das Saargebiet, das bis dahin wirtschaftlich zu Frankreich gehören und politisch einer Verwaltung des Völkerbundes unterstellt werden sollte. Ostpreußen wurde damit vom übrigen Deutschland durch einen Korridor abgetrennt, Danzig eine dem Völkerbund unterstellte Freie Stadt. Das Rheinland erhielt eine alliierte Besatzung. Es wurde in drei Zonen aufgeteilt, die in fünfjährigen Intervallen nacheinander zu räumen waren, die letzte nach 15 Jahren. Kam Deutschland seinen Abrüstungs- oder Reparationsverpflichtungen nicht nach, konnte die Besatzung verlängert werden. Bei vorzeitiger Erfüllung war eine Verkürzung möglich. Nach dem Abzug der Besatzung sollte das Rheinland eine entmilitarisierte Pufferzone bleiben. Ein Anschluss Österreichs an Deutschland bedurfte der Zustimmung des Völkerbundrates.

 

Kriegsschuld

Als Kriegsschuldiger (der sog. Kriegsschuldparagraph § 231) wurde Deutschland für die den Siegern erwachsenen Kriegsschäden verantwortlich gemacht. Der Umfang der Schäden wurde nach Sachkategorien, noch nicht jedoch summenmäßig festgelegt. Bis dahin waren Vorauszahlungen in Höhe von 20 Mrd. Goldmark zu leisten. Die deutsche Armee musste auf eine Berufsarmee von 115.000 Mann reduziert werden. Bis zu dem Beweis seiner Bereitschaft, die Friedensbedingungen zu erfüllen, blieb Deutschland vom Völkerbund ausgeschlossen. Den ehemaligen deutschen Kaiser und mutmaßliche Kriegsverbrecher hatte es einem alliierten Tribunal zur Aburteilung auszuliefern. Für fünf Jahre unterlag der deutsche Handel verschiedenartigen Diskriminierungen.

Die Härte der Vertragsbedingungen löste bei allen Parteien in Deutschland einen Sturm der Entrüstung aus. Vor allem die deutsche Öffentlichkeit, aber auch Regierung und Auswärtiges Amt hatten mildere Friedensbedingungen erhofft, die der deutschen Interpretation der Vierzehn Punkte eher entsprochen hätten, die der amerikanische Präsident Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 verkündet hatte.

Aus der Sicht der deutschen Regierung sollte sich der Verlust an deutschen Staatsangehörigen gemäß dem Selbstbestimmungsrecht der Völker auf ein unvermeidliches und unstrittiges Minimum von Gebieten mit nichtdeutschen Bevölkerungsmehrheiten beschränken. Konkret bedeutete dies, dass die Reichsregierung im Osten eine Volksabstimmung nur für die bereits polnisch besetzten Teile der Provinz Posen zugestehen wollte. Im Westen forderte sie eine Volksabstimmung ausschließlich für Elsass-Lothringen, im Norden für Nordschleswig, und zwar nach Gemeinden. Deutsch-Österreich sollte Teil Deutschlands werden, wenn es dies wünschte.

 

Reparationsartikel

Deutsche Reparationszahlungen sollten sich auf eine Wiedergutmachung der durch den Krieg in Nordfrankreich und Belgien entstandenen Schäden beschränken und damit aus dem U-Boot-Krieg herrührende britische und amerikanische Verluste ausschließen.

Darüber hinaus bestand das neue republikanische Deutschland auf seiner sofortigen Aufnahme in den Völkerbund. Die Auslieferung deutscher Staatsbürger an nichtdeutsche Gerichte wurde abgelehnt. Die deutschen Änderungswünsche führten zu einer Vertrauenskrise unter den Siegern, die der deutschen Seite allerdings unbekannt blieb. Die Delegationen der USA und Großbritanniens waren von der Berechtigung einiger deutscher Gegenvorschläge so überzeugt, dass Lloyd George mit dem Fernbleiben britischer Truppen bei der Ausführung von gegen Deutschland verhängten Sanktionen drohte, falls die Sieger der deutschen Regierung nicht entgegenkamen. Die britischen Vorstellungen führten u.a. zur Gewährung einer Volksabstimmung für Oberschlesien und zu Erleichterungen für das Besatzungsregime im Rheinland. Indirekt profitierte Deutschland auch von dem Mustervertrag über die Behandlung von Minderheiten, den die Siegermächte auf Drängen Wilsons vereinbarten und am Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages zunächst dem neuen Polen auferlegten.

Anders als die USA verteidigte Lloyd George dagegen die Reparationsartikel. Trotz dieser Kontroverse einigten sich die Siegermächte schließlich doch auf eine gemeinsame Antwort auf die deutschen Gegenvorschläge. Der fragile Charakter der Konzessionen, die sie sich bei der Ausarbeitung des Versailler Vertrages gegenseitig gemacht hatten, setzten ihrer Bereitschaft, den deutschen Wünschen entgegenzukommen, Grenzen.

 

Deutsche Änderungsvorschläge

Der deutsche Außenminister Ulrich Graf Brockdorff-Rantzau wusste aufgrund interner Vorarbeiten und vertraulicher Kontakte zu Emissären der Siegermächte, dass das deutsche Maximalprogramm an Vorschlägen nicht durchzusetzen war. Für diesen Fall drängte er auf eine Nichtunterzeichnung des Versailler Vertrages. Brockdorff-Rantzau erwartete bei einer Verweigerung der deutschen Unterschrift ein Zerwürfnis unter den Siegern, das von Protesten der internationalen Linken begleitet sein würde.

Indem die deutsche Friedensdelegation bei der Entgegennahme des Vertragsentwurfs und im Notenaustausch über die Friedensbedingungen die „Ehrenpunkte“ (Kriegsschuld und Zulassung zum Völkerbund) hervorkehrte und den Siegern die Missachtung der Vierzehn Punkte Wilsons vorwarf, verschlechterte sie das Verhandlungsklima. Die vom deutschen Außenminister angestrebten mündlichen Verhandlungen kamen nicht zustande. Auch das Angebot einer zinsfreien Gesamtsumme von 100 Mrd. Goldmark als pauschaler deutscher Reparationsleistung im Austausch gegen ein Entgegenkommen der Sieger in Territorialfragen wurde abgewiesen. In aller denkbaren Schärfe und ohne Rücksicht auf den in Deutschland vollzogenen Regimewechsel wiederholten die Sieger ihren Schuldspruch (sog. Mantelnote Clemenceaus vom 16. Juni).

 

Annahme der Bedingungen

Nachdem die Reaktion auf die deutschen Gegenvorschläge ultimativ eine fünftägige Frist für die deutsche Unterschrift gesetzt hatte, überwogen in Deutschland zunächst die Stimmen für eine Ablehnung. Ihnen widersprach Matthias Erzberger, der Führer der Zentrumspartei, der als Folge eines deutschen Nein einen Einmarsch der alliierten Truppen nach Deutschland, gesonderte Friedensverträge mit einzelnen deutschen Ländern und letztlich ein Auseinanderbrechen des Reiches befürchtete. Die heute bekannten Eventualplanungen der Sieger für den Fall einer deutschen Unterschriftsverweigerung geben ihm im Wesentlichen recht. Die von Brockdorff-Rantzau erhofften Proteste der internationalen Linken blieben dagegen weitgehend aus. Vor dem Hintergrund der desolaten Ernährungslage Deutschlands und seiner militärischen Ohnmacht gab General Groener, Erster Generalquartiermeister in der Heeresleitung und faktisch Oberbefehlshaber der deutschen Truppen, schließlich den Ausschlag zugunsten einer Annahme des Versailler Vertrages. Nach dem daraufhin erfolgenden Rücktritt Brockdorff-Rantzaus und des Kabinetts Scheidemann verlangte die Nachfolgeregierung, ein Zweiparteienkabinett aus SPD und Zentrum unter Gustav Bauer (SPD), zunächst die alliierte Zustimmung zu einem deutschen Vorbehalt gegenüber den „Ehrenpunkten“ als Voraussetzung für die deutsche Unterschrift.

Dies lehnten die Sieger ab. Vom Reichstag mit 237 gegen 138 Stimmen ermächtigt, musste die Regierung Bauer den Versailler Vertrag im Spiegelsaal des Versailler Schlosses am 28. Juni 1919 ohne Abstriche unterzeichnen.

Der Versailler Vertrag setzte deutsche Gebietsabtretungen im Umfang von insgesamt 70.570 km2 mit 7,3 Mio. Einwohnern fest, brandmarkte das besiegte Deutschland als kriegsschuldig und belastete es mit einer zum damaligen Zeitpunkt noch unbegrenzten Verpflichtung zu Reparationszahlungen. Er vergiftete die innenpolitische Atmosphäre der jungen Weimarer Republik, da die Rechte, unter Bruch einer in der Nationalversammlung eingegangenen Selbstverpflichtung, die Linke für Versailles verantwortlich machte. Ein Jahr nach Annahme des Versailler Vertrages verlor die Weimarer Koalition, bestehend aus SPD, katholischem Zentrum und der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), bei den Wahlen vom 6. Juni 1920 ihre Mehrheit im Reichstag.

 

Auswirkungen

Indem der Versailler Vertrag in Artikel 231 dem Deutschen Reich die alleinige Verantwortung für den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und für alle Folgen zuwies, erschwerte er die Entstehung einer stabilen Nachkriegsordnung. Deutschland war ebensowenig in der Lage, die sogenannte „Alleinschuld“ zu akzeptieren, wie es bereit war, die mit ihr gerechtfertigten hohen Reparationen zu leisten. Den Siegermächten ihrerseits fehlte die Fähigkeit und teilweise auch der Wille, die Pariser Friedensordnung aufrechtzuerhalten. Ein wirklicher, auf Verständigung beruhender Frieden kam so nicht zustande.

 

Literatur:

  • Boris Barth: Europa nach dem Großen Krieg. Die Krise der Demokratie in der Zwischenkriegszeit 1918-1938, Frankfurt am Main 2016.
  • Susanne Brandt: Das letzte Echo des Krieges: der Versailler Vertrag, Ditzingen 2018.
  • Eckart Conze: Die große Illusion. Versailles 1919 und die Neuordnung der Welt, München 2018.
  • Der Vertrag von Versailles. Mit Beiträgen von Sebastian Haffner, Gregory Bateson u.a., München 1978.
  • Howard Elcock: Could the Versailles System have Worked?, Springer International Publishing – Palgrave Macmillan, London/ New York/ Shanghai 2018.
  • Hans Fenske: Der Anfang vom Ende des alten Europa. Die alliierte Verweigerung von Friedensgesprächen 1914-1919, München 2013.
  • Robert Gerwarth: Die größte aller Revolutionen. November 1918 und der Aufbruch in eine neue Zeit, München 2018.
  • Leo Haupts: Deutsche Friedenspolitik 1918-19. Eine Alternative zur Machtpolitik des Ersten Weltkrieges? Düsseldorf 1976.
  • Dorothea Hauser (Hrsg.): John Maynard Keynes: Krieg und Frieden. Die wirtschaftlichen Folgen des Vertrags von Versailles, Berlin 2014.
  • Gangolf Hübinger und Nikolai Wehrs (Hrsg.): Ernst Troeltsch: Spectator-Briefe und Berliner Briefe (1919-1922). Kritische Gesamtausgabe (Bd. 14), Berlin 2015.
  • Peter Krüger: Versailles. Deutsche Außenpolitik zwischen Revisionismus und Friedenssicherung, München 1986.
  • Gerd Krumeich (Hrsg.): Versailles 1919. Ziele – Wirkung – Wahrnehmung (Schriften der Bibliothek für Zeitgeschichte, N.F. Bd. 14), Köln 2001.
  • Ders.: Die unbewältigte Niederlage. Das Trauma des Ersten Weltkriegs und die Weimarer Republik, Freiburg im Breisgau 2018.
  • Jörn Leonhard: Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt 1918-1923, München 2018.
  • Margaret MacMillan: Die Friedensmacher. Wie der Versailler Vertrag die Welt veränderte, Berlin 2015.
  • Peter März: Nach der Urkatastrophe. Deutschland, Europa und der Erste Weltkrieg, Köln, Weimar, Wien 2014.
  • Anna Karla: Westeuropas Wiederaufbau – Made in Germany? Baumaterial aus Deutschland im Versailler Vertrag (Zeithistorische Forschungen, 13, S. 426-441), 2016.
  • Marcus Payk: Frieden durch Recht?. Der Aufstieg des modernen Völkerrechts und der Friedensschluss nach dem Ersten Weltkrieg, München 2018.
  • Andreas Platthaus: Der Krieg nach dem Krieg. Deutschland zwischen Revolution und Versailles 1918/1919, Berlin 2018.
  • Florens Christian Rang: Deutsche Bauhütte. Ein Wort an uns Deutsche über mögliche Gerechtigkeit gegen Belgien und Frankreich und zur Philosophie der Politik, Göttingen 2015. (Reprint der Erstausgabe)
  • Klaus Schwabe (Hrsg.), Quellen zum Friedensschluss von Versailles (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit, Bd. 30), Darmstadt 1997.

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