Asset-Herausgeber

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR

von Andreas Grau
Das wegweisende Urteil beeinflusste die Deutschlandpolitik der Bundesrepublik Deutschland bis zur Wiedervereinigung. Der Auslegung des Grundlagenvertrages wurden damit enge Grenzen gesetzt.

Asset-Herausgeber

Der Grundlagenvertrag

Nach der Ratifizierung der Ostverträge mit der Sowjetunion und Polen im Deutschen Bundestag am 17. Mai 1972 wandte sich die Bundesregierung Brandt/Scheel verstärkt den innerdeutschen Beziehungen zu. Am 15. Juni 1972 nahm sie Verhandlungen mit der Regierung der DDR über einem Grundlagenvertrag auf, um die Beziehungen beider Staaten zueinander für die Zeit der Teilung zu regeln. Die Gespräche wurden für die Bundesregierung von Staatssekretär Egon Bahr und für die Regierung der DDR von Staatssekretär Michael Kohl abwechselnd in Ost-Berlin und in Bonn geführt. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl am 19. November 1972 standen die Verhandlungen unter großem Zeitdruck. Trotzdem konnten sich beide Seiten bereits am 8. November 1972 über den Vertragstext verständigen.

Aus der Bundestagswahl 1972 ging die Regierungskoalition aus SPD und FDP gestärkt hervor. Erstmals stellte die SPD die stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung unter Willy Brandt konnte ihre Ost- und Deutschlandpolitik fortsetzen. Der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurde dann am 21. Dezember 1972 in Ost-Berlin von Egon Bahr und Michael Kohl unterzeichnet. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte den Vertrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Aus ihrer Sicht brachte er für die Menschen in Deutschland keine Erleichterungen mit sich. Denn die DDR habe gewisse Verbesserungen nur in Briefwechseln und Protokollen zum Vertrag in Aussicht gestellt. Wichtige Grundfragen, wie das Selbstbestimmungsrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht und die Einheit der Nation seien im Vertragswerk entweder nicht enthalten oder mehrdeutig formuliert worden. Außerdem habe die Bundesregierung versäumt, West-Berlin in der erforderlichen Weise einzubeziehen.

Gegen die überwältigende Mehrheit der CDU/CSU-Opposition stimmte die Regierungskoalition jedoch am 11. Mai 1973 dem Grundlagenvertrag im Bundestag zu. Nachdem er auch den Bundesrat passiert hatte, konnte der Vertrag am 21. Juni 1973 in Kraft treten. Aus Sicht von CDU und CSU gab die Bundesregierung damit das Ziel der Wiedervereinigung auf. Außerdem brachte der Vertrag für die Menschen in Deutschland auch keinerlei Erleichterungen.

Mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrags war die beziehungslose Zeit zwischen beiden deutschen Staaten beendet und bis zur Wiedervereinigung 1990 durch einen neuen Modus Vivendi abgelöst worden. Der Grundlagenvertrag bedeutete jedoch keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR.

 

Die Klage in Karlsruhe

Während sich CDU/CSU-Fraktion dagegen ausgesprochen hatte, den Grundlagenvertrag durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, war die große Mehrheit der CSU-Landesgruppe dafür – allen voran der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß. Er drängte schließlich die Bayerische Staatsregierung dazu, in Karlsruhe eine Klage gegen den Grundlagenvertrag einzureichen. Am 28. Mai 1973 beantragte Bayern ein Normenkontrollverfahren gegen den Vertrag, weil er gegen das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes verstoßen würde.

 

Das Urteil

In seinem Urteilsspruch vom 31. Juli 1973 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Grundlagenvertrag als „in der sich aus den Gründen ergebenen Auslegung mit dem Grundgesetz für vereinbar“. Der Vertrag sei kein Teilungsvertrag. In seinem einstimmig ergangenen Urteil bezeichnete das Gericht den Vertrag aber als ein besonderes Abkommen, weil es zwar in der Form ein völkerrechtlicher Vertrag sei, es aber nur die innerdeutschen Beziehungen regele. Es erlaube der Bundesregierung weiterhin, am Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes festzuhalten. Alle Verfassungsorgane seien sogar verpflichtet, auf die Wiederherstellung der deutschen Einheit hinzuwirken. Eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR komme für die Bundesrepublik nicht in Betracht. Die innerdeutsche Grenze sei nur eine staatsrechtliche Grenze wie die Grenzen zwischen den Ländern der Bundesrepublik. Auch das Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik dürfe weiterhin von den Bürgern der DDR in Anspruch genommen werden. Die gegenwärtige Situation an der innerdeutschen Grenze verstoße gegen den Vertrag, weshalb die Bundesregierung angehalten sei, diese Zustände zu ändern.

Sowohl die Regierungskoalition als auch die Opposition begrüßten den Urteilsspruch aus Karlsruhe. Der Bundesregierung bescheinigten die Richter, dass der Grundlagenvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar und kein Teilungsvertrag war. Ihre Deutschlandpolitik war damit bestätigt worden. Die Union lobte die umfangreiche Urteilsbegründung, wodurch bestehende verfassungsrechtliche Unklarheiten beseitigt worden seien. Franz Josef Strauß sah in dem Urteil einen Sieg Bayerns, da es der Auslegung des Grundlagenvertrages enge Grenzen setze. Die Bundesregierung sei in Zukunft an die Interpretation des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Das Urteil sei deshalb ein „Einschnitt in der deutschen Nachkriegsgeschichte und in der deutschen Wiedervereinigungspolitik.“

 

Literatur:

  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.): Der Grundlagenvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Dokumentation zum Urteil vom 31. Juli 1973 über die Vereinbarkeit des Grundlagenvertrages mit dem Grundgesetz. Karlsruhe 1975.
  • Dokumente zur Deutschlandpolitik. Hg. vom Bundesministerium des Inneren. 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1972. Die Bahr/Kohl-Gespräche 1970-1973, VI. Reihe/Bd. 2. München 2004.
  • Dokumente zur Deutschlandpolitik. Hg. vom Bundesministerium des Inneren. 1. Januar 1973 bis 31. Dezember 1974, VI. Reihe/Bd. 3. München 2005.
  • Andreas Grau: Gegen den Strom. Die Reaktion der CDU/CSU-Opposition auf die Ost- und Deutschlandpolitik der sozial-liberalen Koalition 1969-1973. Düsseldorf 2005.
  • Jens Hacker: Grundlagenvertrag, in: Werner Weidenfeld/Karl-Rudolf Korte (Hg.): Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999. Bonn 1999, S. 417–430.
  • Dieter Blumenwitz: Die Christlich-Soziale Union und die deutsche Frage. In: Hanns-Seidel-Stiftung (Hg.): Geschichte einer Volkspartei. 50 Jahre CSU 1945-1995. München 1995, S. 333–365.
  • Franz Josef Strauß: Die Erinnerungen. Berlin 1989.

Asset-Herausgeber

Kontakt

Dr. Andreas Grau

Dr

Referent Schriftgutarchiv

Andreas.Grau@kas.de +49 2241 246-2270 +49 2241 246-2669
Essay
14. Dezember 2022
Jetzt lesen