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Walter Strauß 1947. Walter Strauß 1947. © Bundesarchiv, B 145 Bild-F006740-0004 / CC-BY-SA 3.0

Walter Strauß

Richter, Parlamentarischer Staatssekretär Dr .jur. 15. Juni 1900 Berlin 1. Januar 1976 Baldham
von David Grehn
Der Jurist Walter Strauß wirkte als Mitglied des Parlamentarischen Rates maßgeblich an der Entstehung des Grundgesetzes mit und prägte als Staatssekretär im Bundesjustizministerium auch die rechtspolitische Entwicklung der jungen Bundesrepublik.

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Frühe Jahre

Walter Strauß wurde am 15. Juni 1900 in Berlin geboren. Sein Vater war der renommierte Mediziner Hermann Strauß, seine Mutter Elsa, geb. Isaak, entstammte ebenfalls dem gehobenen Bürgertum. Beide Eltern waren Juden. Strauß besuchte zunächst das Charlottenburger Mommsen-Gymnasium und studierte anschließend Rechtswissenschaft in Freiburg, Heidelberg, München und Berlin. 1924 wurde er beim Heidelberger Staatsrechtler Richard Thoma mit einer Arbeit zum Thema „Verfassungsänderung nach der Weimarer Verfassung“ promoviert. Am 4. Oktober 1927 legte er das zweite Staatsexamen ab. Nach einem kurzen Intermezzo als Hilfsrichter, nahm Strauß zum 1. Mai 1928 eine Assessor-Stelle beim Kartellreferat in der Abteilung I des Reichswirtschaftsministeriums an.

Am 7. März 1929 heiratete er Tamara Schneider. Das Ehepaar wohnte bis 1939 mit den beiden gemeinsamen Kindern Joachim und Irene nahe des Stölpchensees in Zehlendorf. Später gab Strauß an, er habe sich zu Weimarer Zeiten „rechts jenseits der Parteien“ verortet und in den Jahren von 1930 bis 1933 Heinrich Brüning unterstützt.

 

Nationalsozialismus

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Strauß aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums zum 30. April 1933 beurlaubt und am 10. November desselben Jahres in den Ruhestand versetzt. Die nächsten Jahre schlug er sich mit kurzfristigen Beratertätigkeiten durch. Erst zum 1. September 1938 fand er wieder eine langfristige Anstellung. Das Reisebüro Atlantic-Express GmbH, eine Vertretung der Hamburger Reederei HAPAG, engagierte ihn als Leiter der Passageabteilung. Als solcher war Strauß für die Werbung „nichtarischer“ Auswanderer zuständig. Er arbeitete dafür mit dem Büro des Pfarrers Heinrich Grüber und dem Berliner Quäkerbüro zusammen, die darauf spezialisiert waren, getauften Juden und anderen gefährdeten Personen, die sich sonst nirgendwohin wenden konnten, die Ausreise aus Deutschland zu ermöglichen. Bezüglich Auswanderungsfragen war er damals nach glaubwürdigen eigenen Angaben „Vertrauensmann sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche“. 1939 ließ er sich evangelisch taufen.

Persönlich entschied Strauß sich bewusst gegen die Emigration. Im Nachhinein bereute er diese Entscheidung, durch die er nicht nur sich selbst, sondern auch Frau und Kinder in Lebensgefahr gebracht habe. Strauß selbst entging bereits 1938 nur mit Hilfe alter Regierungskontakte der Verhaftung durch die Gestapo. Hintergrund war wohl seine Tätigkeit in der Auswanderungshilfe, die er dessen ungeachtet fortsetzte. Bis 1943 half Strauß noch zahlreichen gefährdeten Menschen bei der Ausreise. Namentlich bekannt ist beispielsweise der Fall Fanny Warburg, einer jungen Frau, die der jüdischen Unternehmerfamilie Warburg entstammte. Sie wollte eigentlich in die USA auswandern und wurde vom Quäkerbüro daher an Strauß vermittelt. Vertreter der Berliner jüdischen Gemeinde nahmen ihr aber das bereits erteilte Visum auf Anweisung der Gestapo ab. 1942 rettete Strauß Warburg sehr wahrscheinlich das Leben, als er sie überzeugte, sich der ihr zuvor durch die Gestapo angekündigten Deportation durch vorgetäuschten Selbstmord zu entziehen und Warburg anschließend vorübergehend bei sich zuhause versteckte.

Strauß’ Tätigkeit in der Auswanderungshilfe endete 1943, als der Kriegsverlauf die Fortführung seiner Arbeit unmöglich machte. Bis zum Kriegsende arbeitete er stattdessen in einer Berliner Werkstatt. Das Jahr 1943 brachte Strauß darüber hinaus zwei schwere Schicksalsschläge: Zum einen fiel die Entbindung seiner Frau von einer Tochter mit einem alliierten Luftangriff zusammen und musste deshalb künstlich beschleunigt werden. Dies hatte eine schwere Behinderung des Kindes zur Folge, das lebenslang pflegebedürftig blieb. Zum anderen wurden Strauß’ Eltern nach Theresienstadt deportiert, wo sie an den Folgen der Deportation verstarben. Strauß selbst entging der Deportation, weil seine Frau als „vollarisch“ und seine Ehe deshalb als „privilegierte Mischehe“ galt.

 

Nachkriegszeit

Mit Erlaubnis der sowjetischen Besatzungsmacht richtete das Ehepaar Strauß nach Kriegsende in Wannsee ein behelfsmäßiges Lazarett ein, das im Verlauf des Jahres 1945 in ein Krankenhaus umgewandelt wurde. Bis Mitte 1946 amtierte Strauß als dessen Direktor. Im Juni 1945 trat Ferdinand Friedensburg an Strauß mit der Bitte heran, einen Ortsverband der neugegründeten CDU in Wannsee aufzubauen. Strauß sagte zu und wurde am 10. September 1945 zum ersten Ortsvorsitzenden der CDU Wannsee gewählt. Schon während des Krieges hatte er allerdings den Plan gefasst, Berlin im Fall seines Überlebens zu verlassen. Er hoffte, dass ein Ortswechsel ihm dabei helfen könnte mit den traumatischen Erlebnissen der NS-Zeit abzuschließen. Als der hessische Ministerpräsident Karl Geiler (parteilos) Strauß im Sommer 1946 bat, seiner Regierung als angestellter Staatssekretär zu dienen, nutzte er daher die Gelegenheit zur Übersiedlung in den Westen.

Am 19. Juni 1946 wurde Strauß zum Vertreter Hessens im Direktorium des Länderrats der amerikanischen Besatzungszone ernannt. Im August 1947 wechselte er als stellvertretender Direktor für Verwaltung und Wirtschaft zur neuen Bizonen-Verwaltung nach Frankfurt am Main. Nachdem Direktor Johannes Semler (CSU) Anfang 1948 auf Druck der Alliierten zurücktreten musste, schied auch Strauß als sein Stellvertreter aus und übernahm stattdessen die Leitung des neugeschaffenen Rechtsamtes der Bizone. Nebenher beteiligte er sich intensiv an den Diskussionen um eine künftige deutsche Verfassung, unter anderem als Mitglied des sogenannten Ellwanger Kreises.

Am 15. August 1948 wählte der Hessische Landtag Strauß in den Parlamentarischen Rat. Dort wurde er stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Zuständigkeitsfragen und des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. Dank seines immensen Fachwissens gelangte Strauß im Parlamentarischen Rat zu einigem Einfluss und setzte zahlreiche seiner Detailvorschläge durch. Im Zuständigkeitsausschuss plädierte Strauß für die Schaffung eines möglichst breiten Katalogs ausschließlicher und konkurrierender Bundeskompetenzen. Unter anderem setzte er gegen den Widerstand der CSU durch, dass dem Bund die Kompetenz zur Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes zugesprochen wurde. Zum Ausgleich hätte der Föderalist Strauß sich allerdings eine stärkere Stellung des Bundesrates gewünscht, als sie schließlich im Grundgesetz festgeschrieben wurde. Die diesbezüglichen Beratungen fanden jedoch ohne seine Beteiligung in anderen Ausschüssen statt. Im Rechtspflegeausschuss setzte Strauß durch, dass in Artikel 95 GG die Errichtung eines „Obersten Bundesgerichts“ angekündigt wurde. Dieses sollte Fälle entscheiden, „deren Entscheidung für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der oberen Bundesgerichte von grundsätzlicher Bedeutung ist“. Es sollte also über den verschiedenen Obersten Fachgerichten stehen und, falls diese einander widersprechende Rechtsauffassungen entwickelten, einschreiten. Im Verlauf der 1950er Jahre stellte sich allerdings heraus, dass dies nur sehr selten vorkam. Deshalb wurde das Oberste Bundesgericht nie eingerichtet und 1968 aus dem Artikel 95 GG gestrichen.

 

Staatssekretär (1949–1963)

Bei der Bundestagswahl 1949 kandidierte Strauß erfolglos in dem für die CDU damals aussichtslosen Wahlkreis Darmstadt. Nach der Wahl wurde Strauß aber als beamteter Staatssekretär ins Bundesministerium der Justiz berufen, was seinen Neigungen ohnehin eher entgegenkam. Als Staatssekretär diente Strauß bis 1963 unter sechs Ministern verschiedener Parteien und galt als Strippenzieher im Hintergrund. Großen Einfluss übte er unter anderem auf die Personalpolitik des Ministeriums aus. Dabei war für ihn zuallererst die fachliche Qualifikation der Bewerber entscheidend. Lag diese seiner Einschätzung nach unzweifelhaft vor, war er bereit über frühere Karrieren im NS-Staat hinwegzusehen. Trotz Bedenken des Bundesinnenministeriums setzte sich Strauß 1950 beispielsweise für die Beförderung des ehemaligen Nationalsozialisten Ernst Geßler zum Ministerialrat ein.

Anfang der 1950er Jahre plädierte Strauß entschieden für die Wiederbewaffnung Westdeutschlands. Er engagierte sich im Evangelischen Arbeitskreis der CDU, der 1952 auch als Reaktion auf protestantische Einwände gegen die Wiederbewaffnung gegründet worden war, die unter anderem von so prominenten Persönlichkeiten wie Martin Niemöller und Karl Barth erhoben wurden. Strauß vertrat demgegenüber ein traditionell-lutherisches Staatsverständnis, nach dem der Staat als Schutzmacht seiner Bürger zu fungieren habe. Angesichts der Bedrohung durch den expansiven Kommunismus war zur Erfüllung der staatlichen Schutzfunktion aus Strauß’ Sicht auch die Aufstellung einer bewaffneten Streitmacht nötig.

Von seinen christlichen Überzeugungen waren auch Strauß’ familienpolitische Vorstellungen geprägt. Das Grundgesetz wies den Gesetzgeber an, Rechtsvorschriften, die im Widerspruch zur in Artikel 3 GG festgeschriebenen Gleichberechtigung von Mann und Frau standen, bis 1953 zu beseitigen. In den 1950er Jahren gingen Christdemokraten jedoch für gewöhnlich noch davon aus, dass die Gleichberechtigung der Frau durch den Artikel 6 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, begrenzt werde. Weil ihnen die Unterordnung der Frau unter den Mann als natürlicher bzw. göttlich gewollter Bestandteil ehelichen Lebens galt, meinten sie, dass diese rechtlich abgesichert werden könne und müsse. Auch Strauß dachte so und wurde dabei besonders von der damaligen Lehrmeinung des Rates der EKD beeinflusst, der in einer an das Bundesjustizministerium übermittelten Stellungnahme im März 1952 erklärte: „[…] eine geistliche Unterordnung der Frau unter den Mann kennt das Neue Testament nicht (Gal 3, 28), wohl aber die in den irdischen Dingen der Ehe“. Angesichts dessen, so die EKD, könne man mit einer Streichung des §1354 BGB, der dem Mann das alleinige Entscheidungsrecht in allen das eheliche Leben betreffenden Fragen einräumte, nur dann leben, wenn zumindest das Letztentscheidungsrecht des Mannes in Erziehungsfragen rechtlich gesichert bleibe. Andernfalls würde ein „Dissensus zwischen der staatlichen Ehegesetzgebung und der kirchlichen Trau-Vermahnung“ entstehen. Genau diese Position vertrat Strauß dann in den regierungsinternen Beratungen: §1354 BGB sei künftig verfassungswidrig und müsse gestrichen werden, dafür solle aber das männliche Letztentscheidungsrecht in Erziehungsfragen durch §1628 BGB gesichert bleiben. Innerhalb der Bundesregierung gehörte er mit dieser Position zu den liberaleren Stimmen. Konrad Adenauer und mit ihm die Mehrheit des Bundeskabinetts schlossen sich den weitergehenden Bedenken der katholischen Kirche an und wollten den §1354 BGB beibehalten. Damit setzten sie sich zunächst durch, im parlamentarischen Verfahren wurde der Paragraph dann aber doch wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. §1628 BGB schaffte es dagegen ins Gesetz, wurde jedoch 1960 vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

Mehr Erfolg hatte Strauß mit seinem zweiten großen familienpolitischen Anliegen. Nachdrücklich setzte er sich dafür ein, die zu NS-Zeiten vorgenommene Liberalisierung des Scheidungsrechts wieder rückgängig zu machen. 1938 hatte die Reichsregierung beschlossen im Falle einer „Zerrüttung“ des ehelichen Verhältnisses nach dreijähriger Trennungsfrist die Scheidung auf Antrag einer der beiden Ehepartner zu ermöglichen – im Zweifel auch gegen den Widerspruch des anderen Partners und ohne, dass zuvor ermittelt werden musste, wer an der Zerrüttung Schuld trägt. Dazu erklärte Strauß: „Für offensichtlich erachte ich, daß die NS-Vorschrift der Scheidung einer Ehe nach dreijähriger Heimtrennung auch gegen den Widerspruch des schuldlosen Teils mit christlichem Verständnis nicht vereinbar ist.“ Diese Auffassung fand 1960 in die Neufassung des Ehegesetzes Eingang. Erst 1976 führte die sozialliberale Koalition das Zerrüttungsprinzip ohne Widerspruchsmöglichkeit wieder ein.

Auch bezüglich der von ihm mitangestoßenen Großen Strafrechtsreform suchte Strauß den Rat der Evangelischen Kirche und schloss sich ihren für damalige Verhältnisse gemäßigt konservativen Auffassungen zumeist an. Für Strauß kam dem Strafrecht auch eine wertebildende Funktion zu. Vor diesem Hintergrund plädierte er beispielsweise für die Strafbarkeit männlicher Homosexualität. Diese aufzuheben würde „das allgemeine Wertebewußtsein in unerwünschter Weise beeinflussen“. Ein von Strauß solcherart mitgeprägter Reformentwurf der Großen Strafrechtskommission wurde zwar 1960 vom Bundeskabinett beschlossen, erwies sich aber als politisch nicht mehr durchsetzbar.

Auf wirtschaftspolitischem Gebiet wandte sich Strauß erneut dem Kartellrecht zu, mit dem er sich schon während seiner Zeit im Reichswirtschaftsministerium intensiv befasst hatte. Er war maßgeblich an der Ausarbeitung des bis heute gültigen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (auch bekannt als Kartellgesetz) beteiligt, welches 1957 vom Bundestag verabschiedet wurde.

 

Spiegel-Affäre und Wechsel an den Europäischen Gerichtshof  

Im Zuge der Spiegel-Affäre wurden 1962 auch Vorwürfe gegen Walter Strauß erhoben. Einen Tag nachdem der Ermittlungsrichter am BGH wegen des Verdachts des Landesverrats Haft- und Durchsuchungsbefehle gegen Conrad Ahlers, den Autor des kontroversen Spiegel-Artikels „Bedingt abwehrbereit“, und Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein erlassen hatte, fand am 24. Oktober 1962 im Bundesverteidigungsministerium eine Besprechung statt. An dieser nahm neben Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) und seinem Staatssekretär Volkmar Hopf auch Walter Strauß teil. Letzterer gab später sowohl öffentlich als auch privat an, Franz Josef Strauß habe ihm bei dieser Besprechung mitgeteilt, dass der Bundeskanzler ihn persönlich anweise, die geplanten Aktionen gegen den Spiegel vor Bundesjustizminister Wolfgang Stammberger (FDP) zunächst geheim zu halten. Daran hielt sich Walter Strauß. Die FDP forderte deshalb seine Entlassung. Letztlich trat jedoch nicht Walter Strauß, sondern der Bundesminister der Verteidigung zurück, womit sich die FDP zufriedengab. Auch Bundesjustizminister  Stammberger legte sein Amt nieder. Walter Strauß hingegen blieb auch unter dessen Nachfolger Ewald Bucher (FDP) noch einige Monate auf seinem Posten, bis er zum 6. Februar 1963 auf eigenen Wunsch als Richter an den Europäischen Gerichtshof wechselte. Dort amtierte er bis Herbst 1970 und ging anschließend in den Ruhestand. Diesen verbrachte er im bayerischen Dorf Baldham, wo er am 1. Januar 1976 – zunehmend resigniert angesichts des progressiven Wandels in der Bundesrepublik – verstarb.

 

Lebenslauf

  • 15. Juni 1900 Geburt in Berlin
  • 1923 Erstes Juristisches Staatsexamen in Berlin
  •  1924 Promotion in Heidelberg
  •  Seit 1924 während der Referendarzeit zugleich wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der Industrie- und Handelskammer in Berlin
  •  1927 Assessorexamen in Berlin
  • Ab 1928 im Reichswirtschaftsministerium tätig
  • 1929 Heirat mit Tamara Schneider
  • Im Frühjahr 1933 aus rassischen Gründen beurlaubt und 1934 aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in den Ruhestand versetzt
  • 1938–1943 Leiter der Passageabteilung der Reederei HAPAG
  • 1943–1945 Mitarbeiter in einem Rüstungsbetrieb
  • 1945 Mitgründer der CDU in Berlin
  • 1946–1947 Staatssekretär im Hessischen Staatsministerium
  • 1947–-1949 stv. Direktor (1947/1948) und Leiter (1948/1949) des Rechtsamtes in der Verwaltung für Wirtschaft der Bizone
  • 1948–1949 Mitglied im Parlamentarischen Rat
  • 1949–1962 Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz
  • 1963–1970 Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
  • 1. Januar 1976 verstorben in Baldham

 

Auszeichnungen

1956 Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband

Großkreuz des Verdienstordens des Großherzogtums Luxemburg

Bayerischer Verdienstorden

Ehrenritter des Johanniterordens

Ehrenbürger der Universität Frankfurt/Main

Veröffentlichungen

  • Handelskammern und Handelsregister in der Rechtsprechung seit dem Jahre 1900. Berlin 1926.
  • Entwicklung und Aufbau des Vereinigten Wirtschaftsgebiets. Festgabe zur Juristentagung in München. Heidelberg 1948.
  • Die oberste Bundesgerichtsbarkeit. Heidelberg 1949.
  • Grundlagen und Aufgaben der Aktienrechtsreform. Tübingen 1960.

Literatur

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