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Veranstaltungsberichte

Der Gang zu den Vereinten Nationen – Sicherheitsrat oder Generalversammlung:

Was sind die Optionen, was sind die Auswirkungen, was ist zu tun?

Zusammen mit dem Israel Palestine Center for Research and Information (IPCRI) lud die Konrad-Adenauer-Stiftung am 27. Juli 2011 israelische und palästinensische Vertreter zum Gespräch über eine der politisch brisantesten Fragen des Herbstes 2011 ein. Damit wurden die Debatten vom 25. Mai 2011 („September and its economic consequences“) und vom 19. Mai 2011 („September and its consequences“) fortgesetzt. Im Vordergrund standen diesmal die rechtlichen und politischen Optionen der Palästinensischen Autonomiebehörde.

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Optionen

Die PA müsse sich – darüber bestand Einigkeit – zwischen zwei grundlegenden Verfahrensweisen entscheiden: Sie könne sich direkt an die Generalversammlung wenden oder den indirekten Weg über den Sicherheitsrat wählen.

(1) Artikel 4.2 der VN-Satzung bestimmt: „Die Zulassung eines Staates zur Mitgliedschaft der Vereinten Nationen erfolgt auf Empfehlung des Sicherheitsrates durch Beschluss der Generalversammlung.“ Das bedeutet: Ein palästinensischer Antrag auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen kann vom Sicherheitsrat entweder akzeptiert, abgelehnt oder mit einem Veto von einem der fünf ständigen Mitglieder verhindert werden.

(2) Lehnt der Sicherheitsrat ab oder wird dort der Antrag durch ein Veto blockiert, hat die Generalversammlung keine Möglichkeiten, dieses Ergebnis zu überstimmen. Sie ist jedoch nicht daran gehindert, dem Antragsteller den Status eines „staatlichen Nichtmitglieds“ zuzubilligen – also eine Rechtsstellung, die über den Status des bloßen „Beobachters“ hinausgeht und die Mitgliedschaft in allen UNO-Organisationen ermöglicht.

Juristische Aspekte

  • Wenn die PA in der Generalversammlung die Mehrheit der Stimmen für die künftige Stellung als „staatliches Nichtmitglied“ bekäme, erhielte sie als „Staat Palästina“ beispielsweise Zugang zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Dort könne die PA Verfahren gegen Israel anstrengen. Auf der anderen Seite würde Parteifähigkeit beim Internationalen Strafgerichtshof bedeuten, dass die PA selbst vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden könnte.
  • Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch für die PA, sollte sie sich für einen Gang zum Sicherheitsrat entscheiden, aber dort am Veto eines ständigen Mitglieds scheitern? In diesem Zusammenhang diskutierte die Runde die Frage, ob sich die PA auf die VN-Resolution Nr. 377 „Uniting for Peace“ (Vereint für den Frieden) berufen könne, mit der die Generalversammlung im November 1950 während der Korea-Krise ein sowjetisches Veto im Sicherheitsrat umging (siehe http://untreaty.un.org/cod/avl/pdf/ha/ufp/ufp_e.pdf). Es bestand schnell Einigkeit darüber, dass dieser Weg ausgeschlossen sei, da „Uniting for Peace“ voraussetze, dass eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Weltsicherheit besteht, die nur noch durch Umgehung des Sicherheitsrates abgewendet werden kann. Man könne aber nicht ernsthaft behaupten, dass die Nichtaufnahme eines Staates Palästina in die Vereinten Nationen eine Gefahr für der internationalen Frieden und die Weltsicherheit darstelle.

Politische Aspekte

  • Beim Weg über den Sicherheitsrat, bestehe, so gaben palästinensische Teilnehmer zu bedenken, das Risiko, dass die Vetomacht USA in die Verlegenheit gebracht würde, sich offen gegen ein von Palästinensern und den allermeisten Arabern verfolgtes Ziel stellen zu müssen. Die Vereinigten Staaten hätten in der UNO bisher immer auf der Seite Israels gestanden und würden auch in dieser Frage ihren Kurs nicht ändern, also ein Veto einlegen; dies hätten sie im Übrigen bereits angekündigt. Ein US-Veto zöge eine diplomatische Verstimmung im Verhältnis zu den arabischen Staaten nach sich. Politisch könne das im Ergebnis den palästinensischen Interessen schaden.
  • Der Gang vor die Vereinten Nationen würde für den Alltag in den Palästinensischen Gebieten keinen Unterschied bringen. Besonders konfliktträchtige Fragen wie die nach den Grenzen eines Staats Palästina, dem künftigen Status Jerusalems und der Rückkehr palästinensischer Flüchtlinge ins heutige Israel blieben ungeklärt. In der palästinensischen Bevölkerung würden große Hoffnungen geweckt. De facto seien aber keine Veränderungen der Situation der Menschen abzusehen. Die Frustration der palästinensischen Bevölkerung über diese Tatsache könnte sich entladen.

Resümee

Die Teilnehmer waren sich einig, dass der palästinensische Antrag auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen nicht bedeute, dass damit die Probleme der Ausgestaltung einer Zwei-Staaten-Lösung entfielen; Verhandlungen bleiben weiterhin zwingend erforderlich. Der PA gehe es bei ihrem Schritt vor allem darum, internationale Aufmerksamkeit und Unterstützung zu erhalten und die Meinung der Weltöffentlichkeit auf ihre Seite zu bringen. Dies sei auch positiv zu bewerten, da erhöhte internationale Aufmerksamkeit Israel und der PA den Anstoß geben könne, Friedensgespräche wiederaufzunehmen. Die PA und die internationale Gemeinschaft müssten sich im Klaren darüber sein, dass der Gang zu den Vereinten Nationen nur einen kleinen Schritt für das „palästinensische nationale Projekt“ bedeute. Denn besonders für die Frage nach den Grenzen beider Staaten müsse ein palästinensisch-israelischer Dialog wieder aufgenommen werden. Der Antrag auf VN-Mitgliedschaft sei daher keine Alternative zu Verhandlungen.

Mona Grotheer

Siehe auch:

IPCRI STAT 25.05.2011: „September and its economic consequences“

IPCRI STAT 19.05.2011: „September and its consequences“

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IPCRI STAT 27.07. KAS-Jerusalem
IPCRI STAT 27.07.11 KAS-Jerusalem
IPCRI STAT 27.07.11 KAS-Jerusalem

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