Eine der ersten Beobachtungen ist, dass unter den zuständigen öffentlichen Funktionären, den Medien und den Bürgern eine allgemeine Konfusion über dieses Phänomen herrscht, das im Prinzip zwar bekannt, aber nicht klar definiert ist. Wenn von Menschenhandel die Rede ist, denkt man in weiten Teilen des Landes nur an Prostitution und sexuelle Ausbeutung. Diese machen zwar einen Teil des Problems aus, verkennen aber die ganzen Ausmasse des Verbrechens.
Unter die Kategorie „Handel mit menschlichen Wesen“ fallen zwei Hauptformen: Illegaler Handel mit Auswanderern und Menschenhandel.
Diese Delikte werden in der kolumbianischen Gesetzgebung durch die Gesetze 80 aus 2003 und neuerdings auch durch das Gesetz 985 aus 2005 geahndet. In diesem Gesetz sind sowohl die kolumbianische Definition als auch die internationalen Normen zur Vorbeugung, Verhinderung und Bestrafung des Handels mit Menschen, besonders mit Frauen und Kindern berücksichtigt, wie sie im Protokoll von Palermo festgelegt wurden. Diese Auslegung hat das traditionelle Konzept des Menschenhandels verändert, das bisher in der Rechtsprechung vorherrschte und das „Menschenhandel“ nur mit der sexuellen Ausbeutung kolumbianischer Frauen im Ausland gleichsetzte.
Die Publikation liegt nur in Spanisch vor.