Die Ursache für die Grenzkonflikte liegt vorwiegend in den zu generellen, inkompletten, widersprüchlichen, mehrdeutigen oder in einigen Fällen nicht vorhandenen Festsetzungen der Grenzen. Diese Tatsache führt zu einer Reihe von Problemen, wie zum Beispiel bzgl. wirtschaftlicher Faktoren, Steuerzahlungen, Hoheitsrechten, Überweisungen und Zahlungsfähigkeiten. Die gesetzlichen Vorgaben zur Abgrenzung territorialer Einheiten werden durch das Gesetz 62 von 1939 und die entsprechenden Dekrete geregelt. Dennoch war die Anwendung des Gesetzes in der Vergangenheit wenig effektiv und die Grenzkonflikte konnten aufgrund unzureichender rechtlicher Instrumente nicht behoben werden. Um diesem Problem zu begegnet, hat der Kongress der Republik zwei Gesetzesprojekte, das Projekt 135 von 2009 und das Projekt 155 von 2009, erlassen, welche den internen Instanzenweg gemeinsam durchlaufen werden. Durch diese zwei Projekte wird der Artikel 290 der kolumbianischen Konstitution weiterentwickelt.
Das Ziel des Projektes ist die Schaffung juristischer Instrumente zur Regelung von Grenzkonflikten innerhalb des nationalen Territoriums, indem klare und exakte Grenzlinien der territorialen Einheiten definiert werden. Der Kongress der Republik erhält die Kompetenz der Modifikation der Grenzverläufe der Departements, Bezirke, Gemeinden und indigenen territorialen Einheiten, während das Instituto Geográfico Agustín Codazzi (IGAC) mit der regelmäßigen Überprüfung der territorialen Grenzen beauftragt wird. Im Falle eines Grenzkonfliktes beruft der Gouverneur oder Bürgermeister eine Kommission ein, welche mit der Bestimmung der Grenzen und ihrer Festhaltung in einer Urkunde beauftragt ist. Sollten die betroffenen Parteien dennoch zu keiner Einigung in Bezug auf die Grenzziehung gelangen, entscheidet in letzter Instanz die Versammlung der Departements über Grenzen zwischen Gemeinden oder das Innenministerium und der Senat, welcher eine Comisión Accidental Demarcadora einrichtet, über Grenzen zwischen Departements, Bezirken und indigenen territorialen Einheiten.
Aktuell liegen zwei Grenzkonflikte vor: 1. Grenzkonflikt zwischen dem Departement Meta und dem Departement Caquetá aufgrund der Entdeckung eines Erdöl-Fundes. Das Innenministerium hat das IGAC mit dem Beginn der Lösung des Grenzkonflikts beauftragt und die Comisión de Ordenamiento Territorial del Senado (COT) wird eine mögliche Lösung des Grenzkonflikts vorschlagen; 2. Grenzkonflikt zwischen den Departements Chocó und Antioquia aufgrund der Gründung einer neuen Gemeinde, was die Hoheitsrechte von Antioquia verletzen könnte. Der Kongress hat die Comisión Accidental Demarcadora des Senats mit der Grenzziehung zwischen den beiden Departements beauftragt, um diesen Streit zu schlichten.