Der letzte Teil der Reihe beschreibt detalliert den Prozess zur Durchführung einer in der Verfassung festgelegte Volksbefragung.
Die Beschreibung beginnt mit dem Grundlegendsten – der Wahl – und geht über zu den gesetz- und normgebenden Initiativen – dem Referendum, die Volksbefragung, die Volksabstimmung zur verfassungsgebenden Versammlung, dem Mandatsentzug, dem Plebiszit – und endet mit der Öffentlichen Ratssitzung (die auf Petition von einem bestimmten Prozentsatz der Bevölkerung deren Wunschthemen anspricht).
Im letzten Teil werden die Wege der Verbreitung der zuvor beschreibenen Initiativen ausgeführt, darunter fallen die gebräuchlichen institutionellen Mittel, die Öffentlichkeitskampagnen und der Einsatz von Privatinitiativen. Auf die gleiche Weise werden die Initiativen beschrieben, die in der Verfassung erwähnt werden und aus der Gesellschaft von Interessengemeinschaften und gesellschaftlichen Gruppen angetrieben und finanziert werden können, um in den Gesetzgebungsprozess einzuflieβen.