Es sollten die Vorgänge der ersten Lesung und die Vorschläge der Kommission zur institutionellen Anpassung der Politischen Reform, die im Gesetzgebungsakt 106 aus 2008 enthalten ist und die von der Regierung für die zweite Debatte einberufen wurde, analysiert werden.
Zu diesem Workshop waren junge politische Führungskräfte verschiedener Parteien eingeladen, die eine Liste der wesentlichen Änderungen vorlegten, die das Projekt während des Gesetzgebungsvorganges erfahren hatte. Ausserdem wurden die Massnahmen vorbereitet, die im Kongress diskutiert werden sollten.
Diese Übung wurde unter sechs thematischen Gesichtspunkten durchgeführt, mit denen die ursprünglich im Gesetzgebungsakt vorgelegten Massnahmen analysiert werden sollten, die Entwicklung derselben in den folgenden Lesungen
sowie ein mögliches Resultat im Falle der Verabschiedung des Gesetzes.
Die Kriterien waren: 1. Parteien und politische Bewegungen 2. Verantwortung der Parteien und politischen Bewegungen 3. Öffentliche Körperschaften und Wahlämter 4. Wahlfinanzierung 5. Öffentliche Dienste 6. Wahlorganisation
Nach der entsprechenden Analyse fand man heraus, dass das Projekt der politischen Reform den Notwendigkeiten der politischen Lage entspricht, von strukturellen Problemen einmal abgesehen, so dass von einer integralen Reform gesprochen werden kann.
Man fand es ebenfalls norwendig, Mechanismen zu entwickeln, die die Massnahmen der Reform in die Praxis umsetzen. Besprochen wurden auch die verfassungsmässigen Erfordernisse, die sich noch nicht entwickelt haben, wie z.B. die Reform des Wahlrechts, Verwaltungsgesetze, das Oppositionsstatut u.a. Angesichts dieses Prozesses muss betont werden, dass es äusserst wichtig ist, über die formellen Normen und Institutionen hinaus, die das politische und das Wahlsystem regulieren, die notwendigen Änderungen in den informellen Institutionen und der politischen Kultur vorzunehmen.