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Observatorio Legislativo Nr. 157

Zustimmung zum Gründungsvertrag der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR)

Diese Ausgabe des Newsletters Observatorio Legislativo, der vom Institut für Politikwissenschaft ICP in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Comunidad de Madrid herausgegeben wird, beschäftigt sich mit der Zustimmung zum Gründungsvertrag der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR).

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Am 23. Mai 2008 wurde dem Kongress der Republik das Gesetzesprojekt 206 von 2009 vorgelegt, welches den internen Instanzenweg des Gründungsvertrags der UNASUR einleiten soll. Seine Vorlage ist das Resultat eines langwierigen Prozesses, welcher im Jahr 2004 auf dem Gipfeltreffen von Cusco begann. Auf diesem Gipfeltreffen wurde die stärkere Konvergenz zwischen Mercosur und der Andengemeinschaft beschlossen, wodurch die regionale Integration in Südamerika in ihrer politischen, sozialen, wirtschaftlichen, umweltpolitischen und infrastrukturellen Dimension gefördert werden soll. Die nächsten Jahre waren durch den Prozess der Entwicklung der regionalen Union, sowie durch die Formulierung von Prioritäten, Prinzipien, Zielen und eines Strategieplans gekennzeichnet. Schließlich versammelten sich die Mitglieder der geplanten Union am 23. Mai 2008 in Brasilia und unterschrieben den endgültigen Text des Übereinkommens zur Schaffung der UNASUR.

Das Übereinkommen zur Schaffung der UNASUR bezweckt, Südamerika in einen politisch, sozial, kulturell und wirtschaftlich harmonierenden Kontinent und ein Zentrum der weltweiten Entwicklung zu verwandeln. Die Ziele des Integrationsprozesses lassen sich in vier thematische Bereiche unterteilen: 1. Soziale Entwicklung (Bekämpfung der Armut, Überwindung der Ungleichheiten innerhalb der Region, Bekämpfung des Analphabetismus, Zugang zu Bildung, Sozialversicherung und Gesundheitssystem); 2. Wirtschaftliche Entwicklung (Integration des Energiesektors, Entwicklung der Infrastruktur, Finanzielle Integration, Wirtschaftliche Integration); 3. Institutionelle Unterstützung (Förderung der Kooperation der Justizsysteme, Austausch von Informationen über Verteidigungsfragen, Koordinierung der Arbeit von spezialisierten Organismen der Mitgliedstaaten); 4. Politische Integration (Konsolidierung des politischen Dialogs, Stärkung einer südamerikanischen Identität, Partizipation der Bürger).

Die Organe, die UNASUR bilden, sind mit Kompetenzen und Instrumenten ausgestattet, die speziell auf die Einigung der Mitgliedstaaten ausgerichtet sind. Die fünf wichtigsten Organe sind der Rat der Staats- und Regierungschefs, der Rat der Außenminister, der Delegiertenrat, das Generalsekretariat und die temporäre Präsidentschaft eines der Mitgliedstaaten. Des Weiteren beinhaltet das Übereinkommen zur Schaffung der UNASUR diverse praktische Mechanismen, welche das Funktionieren der Organisation betreffen, wie z.B. das Verfahren zur Verabschiedung von politischen Leitlinien, die Schaffung von Institutionen und gemeinsamen Programmen, die Mechanismen zur Förderung von Beziehungen zu anderen regionalen Gruppen oder Staaten, die Erarbeitung des jährlichen Haushaltsplans, Vereinbarungen über die zukünftige demokratische Partizipation und Verfahren zur Aufnahme weiterer Staaten in die Union.

Damit das Übereinkommen zur Schaffung der UNASUR in Kraft treten kann, muss dieses von mindestens neun Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die Verabschiedung des Abkommens durch den kolumbianischen Kongress stellt eine notwendige Voraussetzung für die Verbesserung und Integration von Kolumbiens Außen-, Innen- und Verteidigungspolitik dar.

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