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Veranstaltungsberichte

Frauenrechte in Oaxaca

Im Rahmen ihres Besuches in Oaxaca auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung führten der Bundestagsabgeordnete Holger Haibach und die Referentin der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Pohlmann, ein Gespräch mit Eufrosina Cruz.

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Die Mexikanerin indigener Abstammung kommt aus der Gemeinde Santa María Quiegolani, eine der 418 Gemeinden in Oaxaca, die nach den traditionellen Sitten und Gebräuchen (usos y costumbres) regiert werden. In 82 dieser 418 Gemeinden haben Frauen keinerlei Rechte, so dürfen sie beispielsweise keine öffentlichen Ämter übernehmen und weder das aktive noch das passive Wahlrecht ausüben. Santa María Quiegolani gehört zu diesen 82 Gemeinden.

Eufrosina Cruz floh aus ihrem Geburtsort mit 11 Jahren, nachdem der Vater die zwölfjährige Schwester zwangsverheiratet hatte und diese mit 13 Jahren ihr erstes Kind gebahr. Eufrosina hatte die Chance, in Oaxaca zur Schule zu gehen und danach eine Ausbildung zur Buchhalterin zu machen. Heute ist sie eine unabhängige Frau.

Letztes Jahr kehrte sie in ihr Dorf zurück, um ihre Kenntnisse der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Am 4. November 2007 fanden in Santa María Qiegolani Bürgermeisterwahlen statt. Nach den Sitten und Gebräuchen des Dorfes schreibt jeder wahlberechtigte Mann den Namen seines Wunsch-Bürgermeisters auf einen Zettel und übergibt ihn offen dem Wahlkomittee. Wahlberechtigt sind die Männer, die ihren Dienst an der Gemeinschaft beispielsweise als Straßenkehrer, Dorfpolizist etc. geleistet haben. An diesem 4. November stimmten zum ersten Mal in der Geschichte Oaxacas viele Männer für eine Frau, nämlich für Eufrosina Cruz. Das Wahlkomitte warf allerdings alle Zettel mit ihrem Namen sofort in den Müll mit der Begründung, eine Frau könnte nicht gewählt werden und der männliche Kandidat mit den meisten Stimmen gewann.

Eufrosina Cruz ging mit ihrer Klage vor das Wahlgericht Oaxacas, das die Wahl nach den geltenden Sitten und Gebräuchen für rechtmäßig erklärte. Auch der Apell an Menschenrechtskomissionen auf verschiedenen Ebenen brachte bis jetzt noch keine Ergebnisse.

Eufrosina Cruz fordert die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ein, die in den Grundrechten in der mexikanischen Verfassung verankert ist. Das Recht der indigenen Gemeinden auf eine Verwaltung nach den traditionellen Sitten und Gebräuchen soll die kulturelle Identität der indigenen Völker schützen. Allerdings sollte man hinterfragen, ob man damit nicht die Unterdrückung der Frau in diesen Gemeinschaften perpetuiert und somit das Gebot der Verfassung zur Gleichbehandlung bricht.

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