Menschenrechte und die UN - Politisches Bildungsforum Nordrhein-Westfalen
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Vortrag
Menschenrechte und die UN
Das internationale Folterverbot
Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden“ zufügen oder androhen,
22. Januar 2009
18.15 - 19.45 Uhr Uhr
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um eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen.