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FAQ

Bewerbungsverfahren

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1) Muss man an einer deutschen Universität angemeldet sein um sich bewerben zu dürfen?

  • Nein, es ist keine Voraussetzung, dass man zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits an einer deutschen Universität angemeldet ist. Die Einschreibung bzw. Immatrikulation kann nachgereicht werden.


2) Muss das Motivationsschreiben auf Deutsch erfasst werden? Müssen alle Unterlagen auf Deutsch übersetzt werden?

  • Das Motivationsschreiben sollte nach Möglichkeit in deutscher Sprache verfasst sein, jedoch akzeptiert die KAS dieses auch auf Englisch. Unterlagen auf Spanisch oder Portugiesisch müssen übersetzt werden (siehe Ausschreibungstext). Englische Unterlagen müssen nicht übersetzt werden.


3) Welches Deutschzertifikat ist für eine Bewerbung gültig? Nur das Goethe-Institut-Zertifikat oder auch Zertifikate von anderen Institutionen im Ausland (z.B. ONSet) oder in Deutschland?

  • Folgende Zertifikate sind erwünscht: Goethe-Institut, Test Daf, DSH. Eine Bewerbung mit dem Zertifikat ONSet ist leider nicht möglich.


4) Bis wann darf spätestens das Deutschzertifikat eingereicht werden?

  • Das Deutschzertifikat sollte nach Möglichkeit schon zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen bzw. spätestens zum Auswahlgespräch.


5) Wie flexibel ist die Altersbeschränkung?

  • Geringe Überschreitungen der Altersgrenze sollten kein Hindernis für eine Bewerbung darstellen.


6) Gibt es eine Beschränkung, wenn man bereits ein Stipendium von einer anderen Organisation besitzt?

  • Ja, eine Doppelförderung ist nicht möglich.


7) Darf man sich über das Auslandverfahren bewerben, wenn man sich bereits in Deutschland aufhält?

  • Nein, Personen die sich bereits in Deutschland aufhalten sollten sich über das Inlandsverfahren (Onlineportal) bewerben. 
     

8) Kann man sich bewerben, wenn man sich im ersten Semester des Masterstudiums (in Deutschland) befindet?

  • Wenn man schon das erste Semester absolviert hat, ist es für eine Bewerbung über das Auslandsverfahren zu spät. In diesem Fall läuft der Prozess über das Inlandsverfahren (siehe https://www.kas.de/de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/auslaendische-studierende)


9) Darf man sich bewerben, wenn das Studium zum SS/2022 anfängt?

  • Ja, man darf sich bewerben, auch wenn man das Studium zum SS/2022 in Deutschland aufnehmen möchte. 
     

10) Welche ist die Mindestförderung des Stipendiums?

  • Mindestförderung des Stipendiums sind im Idealfall vier Semester. In Ausnahmefällen akzeptieren wir auch drei Semester Förderungszeit.


11) Bietet die KAS auch Stipendien für Post-Doktoranden an?

  • Die Abteilung Ausländerförderung vergibt keine Post-Doc-Stipendien. Alle Fördermöglichkeiten sind im Ausschreibungstext angeführt.


12) Beinhaltet das Stipendium ein Zuschuss für Studiengebühren?

  • Studiengebühren können abhängig von der Haushaltssituation und in Ausnahmen bis maximal 1500€ pro Semester übernommen werden.

 

13) Gibt es eine Vorlage für das Motivationsschreiben?

  • Es gibt keine Vorlage für das Motivationsschreiben und es ist jedem selbst überlassen, wie er oder sie die Motivation für das Stipendienprogramm hervorhebt. Das Motivationsschreiben sollte eine Seite lang sein.

 

14) Braucht man für die Bewerbung offizielle bzw. amtliche Übersetzungen der Unterlagen?

  • Um den Kandidatinnen und Kandidaten zusätzliche Kosten zu ersparen, müssen die Übersetzungen für die Bewerbungsphase nicht beglaubigt sein. Beglaubigte Kopien fordert die KAS erst an, wenn das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen ist.

 

15) Ist es verpflichtend ein Gutachten über die persönliche Eignung des Bewerbers einzureichen?

  • In diesem Jahr hat die KAS entschieden, dass zukünftig keine Persönlichkeitsgutachten eingefordert werden. Im konkreten Fall heißt das, dass die Bewerberinnen und Bewerbern freiwillig entscheiden können, ob sie dieses Gutachten einreichen oder nicht.

 

16) Wann wäre der späteste mögliche Studienbeginn um sich für ein Stipendium bewerben zu dürfen?

  • Eine mögliche Aufschiebung des Studienbeginns ist bis zu zwei Semester möglich.

 

17) Wann findet die nächste Auswahltagung in Lateinamerika statt?

  • Das können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

 

18) Kann man sich bewerben, wenn man zum Zeitpunkt der Bewerbung kein B1 Zertifikat hat, aber eine B2 DSH bzw. Test-Daf Prüfung in März ablegen wird?

  • Ja, in diesem Fall kann man sich bewerben.

 

19) Soll unbedingt ein B1 Zertifikat zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen?

  • Ja. Ein B1-Zertifikat ist zum Zeitpunkt der Bewerbung erforderlich und das B2-Zertifikat kann nachgereicht werden.

 

20) Darf man zum Zeitpunkt der Bewerbung und als Beweis der Deutschkenntnisse eine Bestätigung zur erfolgreichen Teilnahme an einem Deutschkurs B1 einreichen?

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung reicht (auch) ein Teilnahmenachweis über den Besuch des Deutsch-Sprachkurses (B1, B2) aus. Jedoch sollte zum Zeitpunkt des Auswahlgesprächs das B2 Sprachzertifikat vorliegen

 

21) Darf man Unterlagen in englischer Übersetzung einreichen?

  • Ja.

 

22) Gibt es eine bestimmte Gültigkeit für das Deutschzertifikat?

  • Beim Sprachzertifikat hat die KAS keine zeitliche Begrenzung. Das Deutschniveau wird abschließend während des Auswahlgesprächs überprüft.

 

23) Gibt es für Bewerber irgendeine Beschränkung zum Thema Kosten der Studiengebühren der Uni?

  • Beschränkungen gibt es keine, jedoch empfiehlt die KAS den Stipendiatinnen und Stipendiaten sich an Universitäten einzuschreiben, die keine Studiengebühren erheben.

 

24) Wann könnten die Bewerber mit einer Antwort der Stiftung rechnen? Bzw. ab wann würden die Auswahlgespräche stattfinden und wann würde ungefähr die KAS eine Entscheidung treffen?

  • Die Entscheidung, wer zum Auswahlgespräch eingeladen wird, erfolgt ca. Mitte Mai 2021. Die Auswahlgespräche sind vom 01. bis 04. Juni geplant.

 

25) Kann man sich im Rahmen dieses Stipendiums für die Förderung eines Forschungsaufenthaltes bewerben?

  • Forschungsaufenthalte im Rahmen der Masterarbeit werden nicht gefördert. Es kommen nur ganze Masterstudiengänge in Frage.

 

26) Wann würde die Förderung von den ausgewählten Stipendiaten voraussichtlich anfangen?

  • Die Förderung sollte sobald wie möglich beginnen. Im Idealfall zum WS21/22.

 

27) Darf man sich bewerben, wenn das Masterstudium im Sommersemester 2021 beginnt?

  • Ja, man darf sich bewerben.

 

28) Darf man sich bewerben, wenn man den Bachelor noch nicht absolviert hat? Bis wann darf man spätestens das Bachelor-Zeugnis einreichen?

  • Wenn der Bachelor-Abschluss in greifbarer Nähe ist und die bisherigen fachlichen Leistungen überdurchschnittlich sind, wird eine Bewerbung akzeptiert. Dies sollte nach Möglichkeit eine Ausnahme bleiben.

 


 

 

 

 


 

 

 

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