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Über uns

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Willkommen bei der Konrad-Adenauer-Stiftung!

 

Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sind die Leitprinzipien der Arbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). Die KAS ist eine Politische Stiftung, die der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) nahesteht. Als Mitbegründer der CDU und erster deutscher Bundeskanzler verband Konrad Adenauer (1876-1967) christlich-soziale, konservative und liberale Traditionen. Sein Name steht für den demokratischen Wiederaufbau Deutschlands, die außenpolitische Verankerung in einer transatlantischen Wertegemeinschaft, die Vision der europäischen Einigung und die Orientierung an der Sozialen Marktwirtschaft. Konrad Adenauer und seine Grundsätze sind für uns Leitlinien, Auftrag und Verpflichtung.

 

Mit unserer Europäischen und Internationalen Zusammenarbeit setzen wir uns dafür ein, dass Menschen selbstbestimmt in Freiheit und Würde leben können. Wir leisten einen werteorientierten Beitrag dazu, dass Deutschland seiner wachsenden Verantwortung in der Welt gerecht wird.

 

Wir wollen Menschen dazu bewegen, die Zukunft in diesem Sinne mitzugestalten. Durch weltweit mehr als 100 Büros und mehr als 200 Projekten in über 120 Ländern leisten wir einen eigenständigen Beitrag zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Sozialer Marktwirtschaft. Um Frieden und Freiheit zu sichern, unterstützen wir den kontinuierlichen außen- und sicherheitspolitischen Dialog sowie den Austausch zwischen Kulturen und Religionen.

 

Im Zentrum steht für uns der Mensch in seiner unverwechselbaren Würde, seinen Rechten und Pflichten. Er bildet für uns den Ausgangspunkt für soziale Gerechtigkeit, freiheitliche Demokratie und nachhaltiges Wirtschaften. Indem wir Menschen zusammenbringen, die ihre gesellschaftliche Verantwortung annehmen, entwickeln wir aktive Netzwerke in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Unser politisches Wissensmanagement verbessert die Chancen, die Globalisierung sozial gerecht, ökologisch nachhaltig und wirtschaftlich effizient zu gestalten.

 

Partnerschaftlich arbeiten wir mit staatlichen Institutionen, Parteien, Organisationen der Bürgergesellschaft sowie ausgewählten Eliten zusammen. Durch unsere Ziele und Wertevorstellungen wollen wir insbesondere in der Entwicklungspolitik auch in Zukunft politische Zusammenarbeit regional und global vertiefen. Zusammen mit unseren Partnern tragen wir zu einer internationalen Ordnung bei, die jedem Land eine Entwicklung in Freiheit und Eigenverantwortung ermöglicht.

 

Das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung ist als regionales Rechtsstaatsdialogprogramm konzipiert. Es umfasst Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Rumänien und Serbien. Übergeordnetes Ziel des Rechtsstaatsprogramms ist es, den Aufbau und die Festigung eines demokratischen Rechtsstaats in den Ländern der Region nachhaltig zu unterstützen. Das Programm will durch Seminare, Fortbildungsveranstaltungen, Konferenzen, Publikationen und Beratung einen Beitrag zur Entwicklung und Vertiefung einer leistungsfähigen, rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Rechtsordnung als Kernbestandteil eines demokratischen Systems sowie als Voraussetzung des Beitritts der Länder der Region zur Europäischen Union leisten.

 

Das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa ist eines von sechs regionalen Rechtsstaatsprogrammen, welche die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) weltweit durchführt. Es versteht sich als Ergänzung der Aktivitäten der Länderbüros, die die KAS in Südosteuropa unterhält. Sitz des Rechtsstaatsprogramms ist Bukarest (Rumänien).

 

Das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa konzentriert sich im Rahmen seiner Zielsetzung auf folgende fünf thematische Schwerpunktbereiche, in denen besonders großer Reform- und Beratungsbedarf in den Ländern der Region besteht:

 

 

VERFASSUNGSRECHT UND VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT

insbesondere durch die Schaffung moderner Staatsverfassungen, in denen die institutionellen und materiellen Hauptelemente eines demokratischen Rechtsstaates verankert sind. Das institutionelle Verfassungsrecht, als Garant für die Gewaltenteilung im Staat und der Kontrolle der Gewaltenteilung, die vor allem für die Unabhängigkeit der Justiz erforderlich ist. Zudem das materielle Verfassungsrecht, das die Gleichheit vor dem Gesetz und die Freiheits- und Grundrechte garantieren muss. >>Weiterführende Informationen

 

VERFAHRENSRECHT

und zwar insofern als dieses eine grundrechts- und damit rechtsstaatssichernde Funktion hat. Insbesondere die Entwicklung und Reform des Verfassungs-, Straf- und Verwaltungsprozessrechts. >>Weiterführende Informationen

 

SCHUTZ DER GRUND- UND MENSCHENRECHTE

insbesondere die Förderung und Stärkung nationaler und internationaler Menschenrechtsschutzsysteme sowie die Unterstützung der Sicherstellung verfassungs- wie einfachgesetzlich garantierter Grundrechte. Besondere Bedeutung kommt dabei der Unterstützung von Institutionen zu, die der Durchsetzung von Grundrechten und -freiheiten dienen. >>Weiterführende Informationen

 

FÖRDERUNG EINER UNABHÄNGIGEN UND INTEGREN JUSTIZ

insbesondere Förderung der Professionalität und Integrität in der Ausübung von Rechtsberufen durch Aufklärung über und Förderung von international und regional bestehenden Standards für das ethische Verhalten von Richtern und Staatsanwälten. Die Entwicklung und Anwendung derartiger Standards auf nationaler Ebene und die Unterstützung der Weiterentwicklung von Gesetzen und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie die Förderung von Maßnahmen zur Gewährleistung eines rationalen, jedermann zugänglichen, transparenten, unabhängigen und effizienten Gerichtssystems sind ein wesentlicher Aspekt des Rechtsstaatsprogramms und dienen der Annäherung an EU-Standards sowie der Rechtsstaatlichkeit. >>Weiterführende Informationen

 

RECHTSSTAATLICHE VERGANGENHEITSAUFARBEITUNG

insbesondere Unterstützung der Länder der Region bei der rechtsstaatlichen Aufarbeitung der autoritären/totalitären Vergangenheit sowie der Kriegsvergangenheit. Förderung der Erforschung von Möglichkeiten der rechtlichen Bewältigung der Vergangenheit und – gerade auch auf regionaler Ebene – Unterstützung der Diskussion von Instrumenten der rechtlichen Vergangenheitsbewältigung. >>Weiterführende Informationen

 

 

In diesen Schwerpunktbereichen organisiert das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa in allen Ländern der Region regionale wie auch nationale Veranstaltungen (Seminare, Fortbildungen und Konferenzen) und unterstützt Publikationen.

 

Zielgruppen des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa sind in erster Linie Rechtspraktiker (Richter an regionalen Menschenrechtsgerichtshöfen, nationale Verfassungsrichter, Richter oberster und sonstiger Gerichte, Staatsanwälte und Rechtsanwälte), Organe der Judikative sowie staatliche Kontrolleinrichtungen (v.a. Oberste Magistrats- und Justizräte, Verfassungsgerichte und Oberste Gerichte, Ombudspersonen und Generalstaatsanwaltschaften), juristische Berufsverbände (Magistrats-, Richter- und Rechtsanwaltsvereinigungen), Mitarbeiter von Justizinstitutionen sowie der Justizverwaltung, Polizisten und Sicherheitskräfte, Hochschullehrer (v.a. der Rechtsfakultäten und freier wissenschaftlicher Institute), Richterakademien und andere juristische Fortbildungseinrichtungen, Parlamentarier (insbesondere Mitglieder von Rechts- und Gesetzgebungsausschüssen) sowie Regierungsmitglieder und Mitarbeiter von Ministerien (v.a. Justiz- und Innenministerium), politische Parteien, Funktionäre der verschiedenen Integrationszusammenschlüsse, Mitarbeiter von im Rechtsstaatsbereich tätigen Nichtregierungsorganisationen, die Zivilgesellschaft, Kirchen, kirchliche Organisationen und nicht zuletzt Medien, Journalisten und Herausgeber. Es richtet sich daher insbesondere auch an juristische Nachwuchskräfte, zuvörderst Studierende der Rechtswissenschaften sowie junge Rechtswissenschaftler.

 

Das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa arbeitet in allen Bereichen mit lokalen Partnerorganisationen zusammen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass dieses Programm auf Entwicklungen und Initiativen im Land reagiert und an diese anknüpft. Durch den länderübergreifenden Ansatz des Rechtsstaatsprogramms soll ein Anreiz zur regionalen Zusammenarbeit der Zielgruppen geboten und der Aufbau eines Kooperationsnetzes zwischen den Ländern Südosteuropas wie auch zwischen Fachleuten aus der Region und den EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden.

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Partner

Association _PRAVNIK_ (Bosnien-Herzegowina)
One World Romania Association
Bulgarian Lawyers for Human Rights BLHR (Bulgarien)
Association for Development Initiatives - ZENITH
Center for Advanced Legal Studies CUPS (Serbien)
Office for Cooperation with NGOs, Regierung der Republik Kroatien
Center for Democracy and Human Rights CEDEM (Montenegro)
Centrul de Resurse Juridice (Rumänien)
Centre for Advanced Study CAS (Bulgarien)
Verfassungsgericht der Republik Mazedonien
Verfassungsgericht der Republik Albanien
Verfassungsgericht der Republik Serbien
FEPPS - Faculty of European Legal and Political Studies (Serbien)
Human Resources Management Service
JURINDEX – der National Jurisprudence Index (Rumänien)
Institutul National al Magistraturii INM (Rumänien)
Tschechisches Zentrum Bukarest (Rumänien)
Justizministerium (Rumänien)
Political Science Research Centre CPI (Kroatien)
Kanzlei Stoica & Asociatii (Rumänien)
Stalfort Rechtsanwälte