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Veranstaltungsberichte

Die Auswirkung des EU-Beitritts auf die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Vorlesung von Dr. iur. Johan Callewaert, Vize-Registrar der Großen Kammer, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Zu den Herausforderungen für die neuen EU-Mitgliedsstaaten im Bereich Recht und Gerechtigkeit gehört es, die Juristen ihrer Länder mit der Beziehung und dem Zusammenhang der verschiedenen Menschenrechtsschutzsysteme vor Ort vertraut zu machen, sprich mit dem nationalen Schutzsystem, dem Schutzsystem unter der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie dem der Europäischen Union.

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Der folgende Beitrag analysiert und erläutert die zentralen Auswirkungen eines EU-Beitritts auf die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die vier Schlüsselthemen in dem Artikel sind: rechtliche Quellen, das Ausmaß von EU-Recht, Schutz-Standards sowie verfügbare rechtliche Mittel und Vorgehensweisen.

Der Beitrag basiert auf einem Vortrag von Dr. iur. Johan Callewaert auf einer Konferenz zu „EU-Recht und Rechtspraxis“, veranstaltet vom Rechtsstaatsprogramm Südeuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Academy of European Law in Bukarest (Rumänien) vom 7-8. April 2006. Er behandelt Veränderungen in Recht und Rechtssprechung des Jahres 2006.

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Über diese Reihe

Die Konrad-Adenauer-Stiftung, ihre Bildungsforen und Auslandsbüros bieten jährlich mehrere tausend Veranstaltungen zu wechselnden Themen an. Über ausgewählte Konferenzen, Events, Symposien etc. berichten wir aktuell und exklusiv für Sie unter www.kas.de. Hier finden Sie neben einer inhaltlichen Zusammenfassung auch Zusatzmaterialien wie Bilder, Redemanuskripte, Videos oder Audiomitschnitte.

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Bulgarien Bulgarien