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Auf europarechtlicher Ebene steht das 28. Regime spätestens seit Veröffentlichung des Draghi-Berichts im September 2024 im Zentrum der Debatte, den Weg für mehr europäische Wettbewerbsfähigkeit zu ebnen. Neben den 27 nationalen Regelwerken soll es in bestimmten Bereichen ein 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt geben. Unabhängig von seinen vielen offensichtlichen Vorzügen wirft ein solches 28. Regime wichtige juristische Fragen auf.
Der Gedanke der Vereinfachung und Verschlankung des Rechts ist auf Bundes- und Länderebene in Deutschland gleichermaßen relevant. Der Rechtsschutz muss vereinfacht und an die Bedürfnisse der Rechtsuchenden angepasst werden, um effektiv zu werden. Neben den gesellschaftsrechtlichen Aspekten des 28. Regimes auf europäischer Ebene müssen in Deutschland Verfahrensordnungen vereinfacht und – wie im Falle der Einrichtung des Commercial Court – Angebot und Nachfrage aufeinander angepasst werden.
In unserem Arbeitskreis freuen wir uns, diesen drängenden Fragen aus europarechtlicher und nationaler Perspektive nachzugehen. In diesem Rahmen begrüßen wir als Impulsgeber Herrn Christian Heinz MdL, Hessischer Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, sowie Herrn Dr. Gregor von Rintelen, Senior Legal Expert beim Juristischen Dienst der Europäischen Kommission, der spezifisch zum 28. Regime sprechen wird. Nach den Impulsvorträgen wird eine moderierte Diskussion die Thematik vertiefen
Download the agenda: Programm 25-07-03 AK Europarecht 3.pdf