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Schulderklärung der evangelischen Christenheit Deutschlands

by Philip Rosin

"Stuttgarter Schuldbekenntnis"

Die Erklärung stellte ein Bekenntnis zur Mitschuld der Evangelischen Kirche an den Gräueltaten der Nationalsozialisten dar - eine Aussage, die im Herbst 1945 jedoch nur von einer Minderheit der Gläubigen akzeptiert wurde.

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 Die christlichen Kirchen im Nationalsozialismus

Die „intellektuelle und moralische Katastrophe“ (Karl Popper), die die nationalsozialistische Terrorherrschaft bedeutete, betraf auch die beiden großen Kirchen in Deutschland, die sich zwischen 1933 und 1945 – mehr oder weniger stark – mit den NS-Machthabern einließen. Sie leisteten weniger Widerstand als Kompromisse einzugehen. Bisweilen brachten sie sogar offen ihre Zustimmung zum Regime zum Ausdruck. Das galt vor allem für die Evangelische Kirche, die von ihren Strukturen her traditionell stärker mit den staatlichen Strukturen verwoben war als die Katholische Kirche.

 

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Bereits in der Frühphase der NS-Herrschaft kristallisierte sich eine tiefe Spaltung zwischen den regimetreuen „Deutschen Christen“ einerseits und den kritischen Anhängern der „Bekennenden Kirche“ andererseits heraus. Letztere setzten mit der „Barmer Theologischen Erklärung“ anlässlich ihrer ersten Bekenntnissynode Ende Mai 1934 ein sichtbares Zeichen gegen den Totalitätsanspruch der neuen Machthaber, auch mit Blick auf Kirche und Glaube. Mit zunehmender machtpolitischer Konsolidierung der NS-Herrschaft wurde die evangelische Kirche jedoch überwiegend von regimetreuen Kräften dominiert, kritische Pfarrer wurden verfolgt; als prominentes Beispiel ist der am kirchlichen Widerstand beteiligte Theologe Dietrich Bonhoeffer zu nennen, der im April 1945 im KZ Flossenbürg hingerichtet wurde.

Während sich für das katholische Weltkirchensystem nach dem Ende der NS-Herrschaft keine grundlegenden Veränderungen ergaben, mussten sich die Vertreter des in national beziehungsweise regional strukturierten deutschen Protestantismus 1945 neu organisieren. Nicht nur befanden sich die überwiegend protestantischen Gebiete östlich von Oder und Neiße unter fremder Besatzung, auch inhaltlich hatten Vertreter der „Deutschen Christen“ vielerorts das Gemeindeleben geprägt und die Deutsche Evangelische Kirche insgesamt in Verruf gebracht. Vor diesem Hintergrund trafen sich Kirchenvertreter, die nicht den „Deutschen Christen“ angehört hatten, im August 1945 zu einer Versammlung im hessischen Treysa. Die inhaltliche Bandbreite der Teilnehmenden war groß und reichte von Repräsentanten, die Kompromisse mit dem NS-Regime eingegangen waren, bis hin zu aktiv Verfolgten wie dem früheren KZ-Häftling Martin Niemöller. In Treysa vereinbarten sie einen Neuanfang und beschlossen entsprechend, die „Evangelische Kirche in Deutschland“ (EKD) als neue Dachorganisation der Landeskirchen zu gründen.    

   

Die Zusammenkunft in Stuttgart

Für das Zustandekommen der „Stuttgarter Schulderklärung“ waren sowohl interne als auch externe Faktoren verantwortlich. Einzelne Repräsentanten der Kirche wie Martin Niemöller, dem die Zuständigkeit für Außenbeziehungen der EKD übertragen worden war, und Pfarrer Friedrich von Bodelschwingh sprachen in ihren Predigten und Stellungnahmen im Sommer 1945 die Schuld von Deutschen generell und teils speziell auch der christlichen Kirchen offen an.

Zugleich reagierte auf internationaler Ebene der in Genf ansässige Ökumenische Rat der Kirchen auf die Entscheidung zur Gründung der EKD. In einem Briefwechsel wurde signalisiert, dass es durchaus die Bereitschaft zur Wiederherstellung von Kontakten und zur Einbeziehung der EKD geben würde. Voraussetzung hierzu sei allerdings ein offizielles Schuldbekenntnis. In Ländern wie den ehemals deutsch besetzten Niederlanden, in denen die Menschen ein brutales Besatzungsregime durchlitten hatten, wäre ein Zugehen auf die deutschen Protestanten ohne deren Stellungnahme zur jüngsten Vergangenheit gegenüber den Gläubigen in diesen Ländern kaum vermittelbar gewesen. Dasselbe galt wegen der deutschen Luftangriffe auf Coventry, London und weitere Städte auch für Großbritannien.

Schließlich kam es zu einer persönlichen Zusammenkunft zwischen Vertretern des Ökumenischen Rates unter der Leitung seines Generalsekretärs Willem Adolf Visser ´t Hooft und der EKD. Während einer Rundreise der Delegation des Ökumenischen Rates durch das besetzte Deutschland erschienen die Teilnehmer am 17. Oktober 1945 recht unvermittelt in Stuttgart, wo die EKD gerade zu einer Tagung zusammengekommen war. Das Programm der Zusammenkunft wurde dann kurzfristig umgestaltet. Allein die Anwesenheit der ausländischen Kirchenvertreter gab der Zusammenkunft des Rates der EKD ein anderes Gewicht und rückte für die deutschen Theologen die Möglichkeit zur Überwindung der internationalen Ächtung in greifbare Nähe.

In einem Gottesdienst am Abend predigte Martin Niemöller und stellte dabei die Schuldfrage in den Mittelpunkt. Unter anderem führte er aus: „Wir sind schuldig an Millionen und Abermillionen von Umgebrachten, Hingemordeten, Zerbrochenen, ins Elend und in die Fremde gejagten, armen Menschenkindern, Brüdern und Schwestern in allen Ländern Europas und über Europa hinaus.“ Bei den ausländischen Gästen hinterließ die Predigt Eindruck und setzte ein Zeichen für das offizielle Zusammentreffen zwischen Vertretern der Ökumenischen Rates und der EKD am 18. Oktober 1945. Der Austausch verlief – bei noch spürbarer Distanz – insgesamt in einer guten Atmosphäre. Hendrik Kraemer, der Repräsentant der Niederländisch-reformierten Kirche, beschrieb dabei anschaulich das große Leid, das die deutsche Besatzung über die Bevölkerung gebracht hatte. Die Vertreter der Ökumene betonten noch einmal die Notwendigkeit eines Schuldbekenntnisses von deutscher Seite.

Am Nachmittag tagten die Vertreter der EKD unter sich. Es gab nun keine Zweifel mehr, dass ein offizielles Schuldbekenntnis unbedingt notwendig war. Umstritten war allerdings noch, ob in der Erklärung auch von Deutschen erlittenes Leid wie Flucht und Vertreibung aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches sowie die territorialen Bestimmungen der Potsdamer Konferenz erwähnt werden sollten. Schließlich entschied man sich dagegen, um sich nicht dem Vorwurf einer Aufrechnung von Schuld auszusetzen. Der Kirchenhistoriker Martin Greschat bezeichnet diese Entscheidung als die möglichweise „größte und mutigste Tat des Rates der EKD.“ Am 19. Oktober 1945 trafen sich die Vertreter der EKD erneut mit der Abordnung des Ökumenischen Rates. Theophil Wurm, Ratsvorsitzender der EKD und Württembergischer Landesbischof, verlas die Schulderklärung. Ihm antwortete der Engländer George Bell, Bischof von Chichester und ein führender Vertreter der Ökumenischen Bewegung, mit einer Dankeserklärung. Aufgrund des großen externen Einflusses auf die Erklärung ist in der Forschung von einem „abgenötigte[n] Schuldbekenntnis“ (Walter Bodenstein) gesprochen worden.

  

Der Inhalt der Erklärung

Die Erklärung, die unter der Federführung der Theologen Hans Asmussen, Otto Dibelius und Niemöller entstand, beginnt mit dem Verweis auf das Zusammentreffen zwischen den Mitgliedern des Rates der EKD und den Vertretern des Ökumenischen Rates, wodurch der direkte Zusammenhang dieses Ereignisses mit der Entstehung der Schulderklärung – gerade in der Rückschau – noch einmal deutlich wird. Anschließend ist vom „unendliche[n] Leid“ die Rede, welches „über viele Völker und Länder gebracht“ wurde.

Die Schlüsselpassage der Erklärung lautet folgendermaßen: „Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“    

Im folgenden Absatz wird ein „neuer Aufbruch“ beschworen. Mit der Hilfe Gottes und gegründet auf die Heilige Schrift sollte es gelingen, „sich von glaubensfremden Einflüssen zu reinigen und sich selber zu ordnen“. Bei diesem „neuen Anfang“ fühle man sich „den anderen Kirchen der ökumenischen Gemeinschaft herzlich verbunden“. 

In Anbetracht der Ereignisse der jüngsten Vergangenheit und der Gefahr neuer Konflikte geben die Vertreter der EKD abschließend ihrer Hoffnung darüber Ausdruck, dass „der Geist des Friedens und der Liebe zur Herrschaft komme, in dem allein die gequälte Menschheit Genesung finden kann.“ Die Erklärung endet, in Anlehnung an einen frühmittelalterlichen Lobgesang, mit einer direkten Anrufung des Heiligen Geistes: „‘Veni, creator spiritus!‘“

 

Rezeption und weitere Entwicklung

Aus heutiger Perspektive schwer nachvollziehbar, war die „Stuttgarter Erklärung“ der EKD im Herbst 1945 durchaus brisant, bekannten sich ihre Unterzeichner doch offen zu einer Mitschuld der Evangelischen Kirche an den Gräueltaten der Nationalsozialisten. Wenige Monate nach Kriegsende, als Wohnungsnot in den zerstörten Städten herrschte, die Versorgungslage schwierig war, Millionen Menschen aus den Ostgebieten geflohen oder vertrieben worden waren und das Besatzungsregime der Siegermächte als ungerecht empfunden wurde, stand die Erklärung der EKD quer zur öffentlichen Meinung.

Entsprechend wurde die Erklärung von den Gläubigen mehrheitlich mit Zurückhaltung oder gar Ablehnung aufgenommen. Sich dieser Brisanz zumindest teilweise bewusst, hatte der Rat der EKD zunächst auf eine Veröffentlichung verzichtet und die Besatzungsmächte nur unter der Hand von der Erklärung informiert. Doch die Folgen dieses „ebenso naiven wie verhängnisvollen Planes“ (Martin Greschat) waren weitreichend, denn nur wenige Tage später berichteten die Medien in der britischen Besatzungszone ausführlich über die Erklärung und ihren Inhalt. Die Stuttgarter Aussagen standen nun unkommentiert im öffentlichen Raum. Was daraufhin folgte, war eine Art „Shitstorm“ im analogen Zeitalter. Entrüstete Kirchenmitglieder schrieben – teils anonym – an die EKD, und verwendeten  Begriffe wie „Verrat“ und „Schande“. Erst im November 1945 wurde der Text mitsamt einer beigefügten Kommentierung an die Landeskirchen versandt. Diese gingen sehr unterschiedlich mit dem Text um, die Bandbreite reichte vom Verlesen und zur Thematisierung in Predigten bis zur vollständigen Ignorierung.

Durch verschiedene Erklärungen und Stellungnahmen wurde die Stuttgarter Erklärung – gewollt oder ungewollt – in der Folgezeit relativiert, womit die protestantischen Vertreter, die sich traditionell auch als Sprachrohr des mehrheitlich evangelischen deutschen Volkes verstanden, auf die erwähnte teils harsche Kritik reagierten. Aufmerksamkeit erzeugte eine von Asmussen verfasste und auch als Broschüre publizierte Kommentierung des Schuldbekenntnisses. Aus der Anerkennung eigener Schuld leitete er umgekehrt das Recht unter Christen ab, auch von den Siegermächten begangenes Unrecht anprangern zu dürfen. Dieser Betrachtungsweise lag eine primär innerkirchliche Sichtweise zugrunde, die außer Acht ließ, dass die Aussagen im Ausland für Irritationen sorgen mussten.

 Asmussens Interpretation war auch in einer Erklärung der EKD „An die Christen in England“ enthalten, der ein Schreiben des Erzbischofs von Canterbury Geoffrey Fisher an die EKD-Leitung in Reaktion auf die Stuttgarter Erklärung vorausgegangen war. Thematisiert wurden in dem Schreiben etwa die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten und die schlechte Versorgungslage im besetzten Deutschland. Kein Volk sei ohne Schuld, so lautete der Tenor. In England führte das Schreiben zu Missmut und Unverständnis. Trotzdem hielt die EKD gerade auch in der Kommunikation gegenüber den eigenen Gläubigen fortan an der Formulierung der beiderseitigen Schuld fest. Auf diese Weise sollten innerkirchliche  Meinungsunterschiede über die Schuldfrage austariert und die aufgebrachten Kirchenmitglieder beruhigt werden.

Kritik an dieser Relativierung übte in der Folgezeit vor allem Martin Niemöller. Zwar sprach auch er das Verhalten der Besatzungsmächte an, doch stand für ihn die Anerkennung der Schuld der deutschen Protestanten im Mittelpunkt, denn Schuldanerkennung und geistiger Neuanfang bedingten sich seiner Meinung nach gegenseitig. Mit dieser Position befand er sich in der Minderheit. Für eine von konservativer Seite geforderte offizielle Erklärung des Rates der EKD zur unterstellten Mitschuld der Siegermächte gab es allerdings auch keine Mehrheit. Der Schweizer Theologe Karl Barth, der im Nationalsozialismus seinen Lehrstuhl an der Universität Bonn hatte aufgeben müssen, sah die Stuttgarter Erklärung dadurch entwertet, dass nun der Eindruck entstehe, das Eingeständnis der eigenen Schuld sei primär ein Vehikel gewesen, um eine Gegenanklage führen zu können. Diesen Vorwurf wies die EKD empört zurück.

Die Stuttgarter Schuldbekenntnis ist von Wolfgang Huber als „ein zwiespältiges Dokument“ bezeichnet worden. Einerseits handelte es sich um eine frühe Distanzierung von den Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschland, verbunden mit dem Eingeständnis eigener Fehler, andererseits stellten Mitglieder des Rates der EKD die deutsche Schuld in einen größeren historischen Kontext und verwob sie im Nachgang in begleitenden Kommentierungen mit dem von Deutschen erlittenen Leid. Entgegen der ursprünglichen Intention war der Vorwurf einer Aufrechnung von Schuld deshalb nicht ganz von der Hand zu weisen.  

 

Literatur:

  • Gerhard Besier/Gerhard Sauter, Wie Christen ihre Schuld bekennen. Die Stuttgarter Erklärung 1945, Göttingen 1985.
  • Walter Bodenstein, Ist nur der Besiegte schuldig? Die EKD und das Stuttgarter Schuldbekenntnis von 1945, München/Berlin 1986.
  • Armin Boyens, Das Stuttgarter Schulbekenntnis vom 19. Oktober 1945 – Entstehung und Bedeutung, in: VfZ 19 (1971), S. 375-397.
  • Martin Greschat, Der Protestantismus in der Bundesrepublik Deutschland (1945-2005), Leipzig 2010 (Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen IV/2).
  • Martin Greschat, Die evangelische Christenheit und die deutsche Geschichte nach 1945. Weichenstellungen in der Nachkriegszeit, Stuttgart 2002.
  • Martin Greschat (Hg.), Im Zeichen der Schuld. 40 Jahre Stuttgarter Schuldbekenntnis. Eine Dokumentation. Geleitwort von Wolfgang Huber, Neukirchen-Vluyn 1985.
  • Thomas Großbölting, Der verlorene Himmel. Glaube in Deutschland seit 1945, Göttingen 2013.

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